2021-58 Geotechnische Ergänzungsuntersuchungen im 3. und 4. Bauabschnitt der Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-58 WBD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-58 Geotechnische Ergänzungsuntersuchungen im 3. und 4. Bauabschnitt der Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim
Geotechnische Ergänzungsuntersuchungen im 3. und 4. Bauabschnitt der Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim.
Im Rahmen der Planungsfortschreibung sind ergänzende Baugrunduntersuchungen und geotechnische Beratungen erforderlich, die Aussagen zu folgenden wesentlichen Aspekten liefern:
1. Ermittlung der geotechnischen und geochemischen Eignung des Deichmaterials (Altdeich zwischen Station 3+400 und Station 5+000, BA 3) als Baumaterial für den geplanten, rückverlegten Deich (Neubau),
2. Beratung bei der Planung, Erstellung des Leistungsverzeichnisses und der Vergabe des Deichbaus sowie Überarbeitung des Qualitätssicherungsplans Erdbau,
3. Berechnung von Standsicherheitsnachweisen für den Deichzustand in der Bauphase im Rahmen der Abstimmung des Bauphasen-Deichprofils,
4. Beweissicherung des Zustands von Oberboden und landwirtschaftlich genutztem Bodenhorizont auf den Flächen der im Rahmen der Baumaßnahme beanspruchten Wege, neu errichteten Baustraßen und Lagerflächen,
5. Baugrunderkundungen im Bereich der Aufständerung der B 288 zur Bemessung der Bauwerksgründung (Ortbetonbohrpfähle) der Widerlager, der Stützen und des Rahmenbauwerks sowie die Ableitung geotechnischer Kennwerte, die Darstellung und Bewertung der Geotechnischen Befunde in einem geotechnischen Untersuchungsbericht,
6. Baugrunderkundungen für die Nebengewerke der Aufständerung der B 288 (Regenrückhaltebecken, Versickerungsmulden, Regenklärbecken mit Einleitung in den Rhein) sowie die Ableitung geotechnischer Kennwerte, die Darstellung und Bewertung der geotechnischen Befunde in einem geotechnischen Untersuchungsbericht,
7. Geotechnische Beratung bei der Planung der Aufständerung.
Duisburg-Mündelheim
Geotechnische Ergänzungsuntersuchungen im 3. und 4. Bauabschnitt der Deichsanierung/-rückverlegung Mündelheim.
Ausführungszeitraum und Bohrablauf:
Mit den Bohrarbeiten soll spätestens 2 Wochen nach Beauftragung begonnen werden. Teilausführungsfrist und Vertragsfrist für die geotechnischen Ergänzungsuntersuchungen und Beweissicherung Oberboden ist der 30.11.2021.
Dazu gehören folgende Leistungen:
— Projektvorbereitung (Titel 1),
— Eignungsprüfung Deichmaterial (Titel 2),
— Ergänzung der geotechnischen Hauptuntersuchung (Titel 5), ohne die unter 3) genannten Positionen,
— Beweissicherung Oberboden (Titel 7).
Der Ausführungszeitraum für die geotechnische Beratung Deich und Standsicherheitsberechnungen Deich liegt zwischen 2021 und 2024.
Dazu gehören folgende Leistungen:
— Beratung bei Planung, LV-Erstellung und Vergabe für den Deich (Titel 3),
— Standsicherheitsberechnungen Deich (Titel 4).
Der Ausführungszeitraum für die Standsicherheitsberechnungen für Böschungen (Pos. 5.14) und Gebrauchstauglichkeitsnachweise Pfähle (Pos. 5.15) sowie Geotechnische Beratung für die Planung (Titel 6) liegt zwischen 2021 und 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin hat zur Beurteilung Ihrer grundsätzlichen Eignung dem Angebot nachfolgend aufgeführte Unterlagen bzw. Nachweise zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, beizubringen:
a) Eigenerklärung zur gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE*),
b) Gewerbezentralregisterauszug (oder Präqualifikation oder EEE- Einheitliche Europäische Eigenerklärung),
c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Formblatt F5 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
d) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften
— Formblatt F6 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Nachweise zur Eignung können gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage „Allgemeine Unternehmensdaten“ angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Eignungsnachweise dem Angebot nicht als Anlage beigefügt werden.
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Formblatt F2 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen
— Formblatt F4 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
c) Eigenerklärung über eine bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR
— Formblatt F7 – (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung),
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Nachweise zur Eignung können gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage „Allgemeine Unternehmensdaten“ angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Eignungsnachweise dem Angebot nicht als Anlage beigefügt werden.
Die Bieterin hat zur Beurteilung ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch die AG, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen mittels der in der Anlage zur Ausschreibung – Formblätter – enthaltenen Vordrucke beizubringen:
a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in von jeweils mindestens einer in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistung im Bereich Pfahlgründungen (geotechnische Berichte nach EC 7.1 oder geotechnische Stellungnahmen zum Thema Pfahlgründungen) und im Bereich Deich-/Dammbau (geotechnische Berichte nach EC 7.1 oder geotechnische Stellungnahmen zum Thema Deich-/Dammbau) mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste),
— Formblatt F1 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
b) Nachweis der Erfahrung des Bohrgeräteführers:
— Bescheinigung als „Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 -Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen“,
c) Nachweis der Eignung des Labors für die chemischen Laborversuche:
— Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS,
d) Nennung des Labors für die bodenmechanischen Versuche mit Namen, Adresse und Telefonnummer eines Ansprechpartners,
e) Nennung des Beratenden Ingenieur der Ingenieurkammer-Bau NRW für die Leistungen in Titel 4 (Standsicherheitsberechnungen Deich (Bauphasen)),
f) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Formblatt F3 – (oder Präqualifikation oder EEE*),
Die AG behält sich das Recht vor, vor der Zuschlagserteilung von der potentiellen AN entsprechende Nachweise oder Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen anzufordern. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Die mit „(oder Präqualifikation oder EEE)“ gekennzeichneten Nachweise zur Eignung können gem.§ 50 Abs, (1) VgV auch in Form des Standardformulars für die „EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für die AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen in der Anlage „Allgemeine Unternehmensdaten“ angeben werden. Wird das Präqualifikationsverfahren oder die EEE für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Eignungsnachweise dem Angebot nicht als Anlage beigefügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Bieterinnen oder deren Vertreterinnen bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Gemäß § 55 VgV sind keine Bieter zur Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDY5D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de