BLB AC/Aachen/RWTH Aachen Ersatzneubau Anorganische und Organische Chemie/Inbetriebnahmemanagement IBM/005-21-00023_CI Referenznummer der Bekanntmachung: 005-21-00023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC/Aachen/RWTH Aachen Ersatzneubau Anorganische und Organische Chemie/Inbetriebnahmemanagement IBM/[removed]_CI
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) plant im Rahmen des Hochschulkonsolidierungsprogramms ein Ersatzgebäude für das Laborgebäude der Institute Anorganische Chemie (IAC) und Organische Chemie (IOC) der RWTH Aachen zu realisieren. Der geplante Neubau soll im Aachener Campusbereich Hörn zwischen dem RWTH-Kernbereich im Stadtzentrum und dem Campus Melaten im Nordwesten der Stadt entstehen und das bisherige Institutsgebäude an der Melatener Straße ersetzen.
Das zu errichtende Gebäude zeichnet sich durch einen hohen Technisierungsgrad aus. Des Weiteren soll es hohe Nutzerzufriedenheit sowie gehobene architektonische Ansprüche zur Identitätsstiftung und Motivation der Mitarbeiter und Studenten vereinen. Die architektonische Gestaltung soll sich dabei an den umliegenden Bestandsgebäuden orientieren und zu einem einheitlichen Gesamtbild führen.
Ersatzneubau AOC
Landoltweg 2
52074 Aachen
Insgesamt wurde eine Nutzfläche von 2 200 m2 vom Landesministerium genehmigt. Der Raumbedarf ergibt sich dabei grundlegend aus den Ist-Flächen des Bestandsgebäudes. Demnach sind für das Institut für Anorganische Chemie (AOC) Büro- und Besprechungsräume (ca. 418 m2), Labore inklusive Praktikumsflächen und physikal. Mess- und Wägeräumen (1 242 m2) sowie ein Seminarraum (ca. 65 m2) zu realisieren. Für das IOC sind Büroräume (38 m2) und Labore (206 m2) vorzusehen. Neben den beiden Institutsteilen soll auch ein gemeinsam genutzter Hörsaal (ca. 110 m2) entstehen.
Die Geräteliste und die Stofflisten stammen aus dem Nutzeranforderungsprofil.
Der derzeitige Rahmenzeitplan sieht eine bauliche Fertigstellung des Projektes bis Juni 2025 vor.
Das Inbetriebnahmemanagement ist bereits in den frühen Leistungsphasen eng mit der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung TGA abzustimmen.
Der BLB NRW beabsichtigt, dem AN sämtliche unten aufgeführten Leistungsstufen zu beauftragen und diese stufenweise abzurufen. Daher werden die Leistungsphasen 2 bis neun der HOAI wie folgt in Stufen aufgegliedert:
Leistungsstufen/IBM Phasen:
IBM-Phase 1: Vor- und Entwurfsplanung zum IBM (HOAI LP 1-4) (wird sofort mit diesem Vertrag beauftragt)
Der BLB behält sich vor, erforderliche weitere Stufen und sonstige Leistungen
Einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch
IBM-Phase 2: Ausführungs- und Vergabeplanung zum IBM (HOAI LP 5-7) (Beauftragung nach gesondertem Abruf),
IBM-Phase 3: Durchführung (HOAI LP 8) (Beauftragung nach gesondertem Abruf),
IBM-Phase 4: Einweisungsmanagement (Beauftragung nach gesondertem Abruf),
IBM-Phase 5: Dokumentation und Abschluss des IBMs (Beauftragung nach gesondertem Abruf).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Bewerberbogen
— Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen,
— Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Bewerberbogen
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Anlage 9: Erklärung zur technischen Ausstattung.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Zwei Referenzen für Inbetriebnahmemanagement, davon mindestens eine Referenz mit chemischen Laboren und mindestens eine Referenz mit Baukosten der KG 400 über 3 Mio. EUR brutto,
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis – Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben.
Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix:
Vorgehen im Projekt 15 %
Projektablauf 15 %
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung
Am ausgeschriebenen Projekt 15 %
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung
Am ausgeschriebenen Projekt 15 %
Erfahrung des mit der Ausführung
Des Auftrags betrauten Personals 10 %
Angebot 30 %
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYMXR.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.