Die Beköstigung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Cook-and-Freeze – Verfahren für den Zeitraum vom 1.9.2021-31.8.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-51-511-Haines/Rosar-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Die Beköstigung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Cook-and-Freeze – Verfahren für den Zeitraum vom 1.9.2021-31.8.2024
Beköstigung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Cook-and-Freeze – Verfahren für den Zeitraum vom 1.9.2021-31.8.2024.
Bezirk 1
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsort sind städtische Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beköstigung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Cook-and-Freeze- Verfahren in Bezirk 1 für den Zeitraum 1.9.2021-31.8.2024.
Es besteht die Option der Verlängerung des Auftrags seitens der Auftraggeberin um ein weiteres Jahr.
Bezirk 2
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsort sind städtische Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beköstigung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Cook-and-Freeze- Verfahren in Bezirk 2 für den Zeitraum 1.9.2021-31.8.2024.
Es besteht die Option der Verlängerung des Auftrags seitens der Auftraggeberin um ein weiteres Jahr.
Bezirk 3
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsort sind städtische Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beköstigung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Cook-and-Freeze- Verfahren in Bezirk 3 für den Zeitraum 1.9.2021-31.8.2024.
Es besteht die Option der Verlängerung des Auftrags seitens der Auftraggeberin um ein weiteres Jahr.
Bezirk 4
Städtische Kindertageseinrichtungen in Krefeld Krefeld Erfüllungsort sind städtische Krefelder Kindertageseinrichtungen. Die Anzahl kann innerhalb des Vergabezeitraums variieren.
Beköstigung städtischer Kindertageseinrichtungen nach dem Cook-and-Freeze- Verfahren in Bezirk 4 für den Zeitraum 1.9.2021-31.8.2024.
Es besteht die Option der Verlängerung des Auftrags seitens der Auftraggeberin um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz.
Mindestens 2, dem Auftrag im Hinblick auf die Anzahl der Einrichtungen und Mittagessen pro Tag vergleichbare, Referenzen der vergangenen drei Jahren unter Angabe des Erbringungszeitraums.
— Bewerbungsbedingungen der Stadt Krefeld für die Vergabe von Leistungen,
— Besondere Vertragsbedingungen,
— Zusätzliche Vertragsbedingungen,
— Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Krefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen erfolgen grundsätzlich über diese Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3Y1MG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]