Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen für die KomLog GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wachtendonk
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47669
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kom-log.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen für die KomLog GmbH
— Los 1: Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Issum,
— Los 2: Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Kerken,
— Los 3: Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Rheurdt,
— Los 4: Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Straelen,
— Los 5: Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Wachtendonk,
— Los 6: Sammlung und Beförderung von Schadstoffen in den Kommunen Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk.
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Issum
47661 Issum
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen inkl. Behältergestellung und -bewirtschaftung in der Gemeinde Issum mit einem Umfang von:
— Restabfall: ca. 2 270 Mg pro Jahr,
— Bioabfall: ca. 1 770 Mg pro Jahr,
— PPK: ca. 850 Mg pro Jahr,
— Grünabfall: ca. 15 Mg pro Jahr,
— Sperrabfall: ca. 385 Mg pro Jahr,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte: ca. 30 Mg pro Jahr.
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Kerken
47647 Kerken
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen inkl. Behältergestellung und -bewirtschaftung in der Gemeinde Kerken um mit einem Umfang von:
— Restabfall: ca. 1 740 Mg pro Jahr,
— Bioabfall: ca. 2 050 Mg pro Jahr,
— PPK: ca. 940 Mg pro Jahr,
— Grünabfall: ca. 19 Mg pro Jahr,
— Sperrabfall: ca. 405 Mg pro Jahr,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte: ca. 27 Mg pro Jahr.
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Rheurdt
47509 Rheurdt
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen inkl. Behältergestellung und -bewirtschaftung in der Gemeinde Rheurdt mit einem Umfang von:
— Restabfall: ca. 1 050 Mg pro Jahr,
— Bioabfall: ca. 1 125 Mg pro Jahr,
— PPK: ca. 470 Mg pro Jahr,
— Grünabfall: ca. 10 Mg pro Jahr,
— Sperrabfall: ca. 291 Mg pro Jahr,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte: ca. 14 Mg pro Jahr.
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Stadt Straelen
47638 Straelen
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen inkl. Behältergestellung und -bewirtschaftung in der Stadt Straelen mit einem Umfang von:
— Restabfall: ca. 2 600 Mg pro Jahr,
— Bioabfall: ca. 1 700 Mg pro Jahr,
— PPK: ca. 1 300 Mg pro Jahr,
— Grünabfall: ca. 115 Mg pro Jahr,
— Sperrabfall: ca. 725 Mg pro Jahr,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte: ca. 23 Mg pro Jahr.
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Gemeinde Wachtendonk
47669 Wachtendonk
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen inkl. Behältergestellung und -bewirtschaftung in der Gemeinde Wachtendonk mit einem Umfang von:
— Restabfall: ca. 1 370 Mg pro Jahr,
— Bioabfall: ca. 900 Mg pro Jahr,
— PPK: ca.560 Mg pro Jahr,
— Grünabfall: ca. 9 Mg pro Jahr,
— Sperrabfall: ca. 244 Mg pro Jahr,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte: ca. 22 Mg pro Jahr.
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen in den Kommunen Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk
47661 Issum, 47647 Kerken, 47509 Rheurdt, 47638 Straelen, 47669 Wachtendonk
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen in den Kommunen Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk mit einem Umfang von ca. 30 Sammelterminen pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Auszug aus den Vergabeunterlagen
Allgemeiner Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nach-folgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: […]
Für Los 1-5:
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Behälter und Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
— die erbrachten Leistungen der haushaltsnahen behältergestützten Sammlung von Rest-, Bioabfall und PPK müssen in Bezug auf die abzufahrende Behälteranzahl ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Behälter) aufweisen,
— die erbrachten Leistungen der haushaltsnahen Sammlung lose bereitgestellter Abfälle müssen in Bezug auf die abzufahrende Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage oder Behälterzahl zu ermitteln,
— Für Los 2-5 (außer Gemeinde Issum) ist mindestens eine Referenz über den Einsatz eines Behälteridentifikationssystems mindestens zu Abrechnungszwecken anzugeben.
(…)
— Die im Rahmen der Verträge zu liefernden und zu gestellenden Abfallsammelbehälter haben die technischen Anforderungen zu erfüllen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
Für Los 6:
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Für alle Lose:
— Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Weiter ist vorzulegen:
— Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle,
— Angaben zu Beschäftigten und Ausstattung.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen
— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate),
— Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die aus-geschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises,
— Der Nachweis, dass die angebotenen Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV).
(…)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYREYTVL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.