OIC Innovationsplattform Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-mittelstand.de
Abschnitt II: Gegenstand
OIC Innovationsplattform
Konzeptionierung, Entwicklung, Programmierung und anschließend (optional) die Anpassung (Wartung, Updates) der Open Innovation City (OIC) Innovationsplattform.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Als wesentlicher Bestandteil des Konzepts der Open Innovation City wird eine digitale Plattform entstehen. Das Zielbild ist eine offene Innovationsplattform, welche verschiedene Formen und Formate des Austauschs von Informationen bereitstellt und darüber hinaus das strukturierte Matching von Problemen mit den, in einer Crowd generierten, Lösungsansätzen zulässt. Zu den Kernaufgaben des Auftrags gehört die Erstellung der Innovationsplattform in den folgenden vier Bereichen: Information, Edukation, Co-Creation und Vernetzung.
Ein Teil kommt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Werther
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33824
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Im unmittelbaren Anwendungsbereich des Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB würden folgende Fristen gelten:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.