Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch die Stadt Gummersbach
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gummersbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gummersbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch die Stadt Gummersbach
Im Gebiet des Auftraggebers ist derzeit eine Breitbandversorgung mit Telekommunikationsdiensten nicht flächendeckend oder nur mit niedrigen Übertragungsraten verfügbar. Gegenstand der Gesamtausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die in Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“-„NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden.
261 Wohnadressen im Stadtgebiet Gummersbach
Stadtgebiet Gummersbach
Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“-„NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden.
Das Los 1 sieht die Versorgung von 261 Wohnadressen im gesamten Stadtgebiet vor.
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.
Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (55 %)
- Kriterium: Zeitplan (20 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Privatkundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Privatkundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
GWG Zone 1 Gummersbach-Nord (59 Gewerbeadressen)
Stadtgebiet Gummersbach
Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ – „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden.
Das Los 2 sieht die Versorgung von 59 Gewerbeadressen im der Zone 1 Gummersbach-Nord vor.
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.
Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücken (55 %)
- Kriterium: Zeitplan (20 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
GWG Zone 2 Gummersbach-Mitte (61 Gewerbeadressen)
Stadtgebiet Gummersbach
Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ – „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden.
Das Los 3 sieht die Versorgung von 61 Gewerbeadressen in der Zone 2 Gummersbach-Mitte vor.
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.
Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (55 %)
- Kriterium: Zeitplan (20 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
GWG Zone 3 Gummersbach-Derschlag (30 Gewerbeadressen)
Stadtgebiet Gummersbach
Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ – „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden.
Das Los 4 sieht die Versorgung von 30 Gewerbeadressen in der Zone 3 Gummersbach-Derschlag vor.
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.
Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (55 %)
- Kriterium: Zeitplan (20 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
GWG Zone 4 Gummersbach-Süd (34 Gewerbeadressen)
Stadtgebiet Gummersbach
Gegenstand der Ausschreibung ist, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen die im Stadtgebiet Gummersbach gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über eine Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ – „NGA“ genannt) zu erschließen. Es sind insgesamt 261 Wohnadressen und 184 Gewerbeadressen mit einer NGA-Infrastruktur zu versorgen. Die ausgeschriebenen Adressen verteilen sich auf fünf Lose. Je Los müssen separate Wirtschaftlichkeitslücken und Netzpläne vorgelegt werden.
Das Los 5 sieht die Versorgung von 34 Gewerbeadressen in der Zone 4 Gummersbach-Süd vor.
Das Vergabeverfahren umfasst die Versorgung der noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in der Stadt Gummersbach an ein NGA-Netz. Die zu versorgenden Adressen werden verbindlich und hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der amtlichen Hauskoordinaten beschrieben. Der Auftragnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden.
Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Die Frist beginnt abweichend von Nr. 7.4 der Förderrichtlinie des Bundes mit der Vorlage des Verwendungsnachweises und endet mit Ablauf des siebenten darauffolgenden Kalenderjahres.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (55 %)
- Kriterium: Zeitplan (20 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über die genannte Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Soweit eine Eintragungspflicht besteht:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlicher Mindestumsatz von 7 Mio. EUR netto) sowie
— Eigenerklärung oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
— Nachweis (nicht älter als 1 Jahr) einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gemäß den Vorgaben aus der Eigenerklärung zur Eignung oder ausgefüllte Eigenerklärung bezüglich einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, wobei die Hinweise zur späteren Einreichung des Nachweises einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu beachten sind. Falls keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegt, so sind die Angaben unter Ziffer C.IV. der Eigenerklärungen zur Eignung zu berücksichtigen.
Die vorbezeichnete Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
— Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt eine öffentliche und europaweite Bekanntmachung durch und gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren aus.
Zwar ist vorliegend eine Dienstleistungskonzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB gegeben, allerdings sieht der Auftraggeber mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert sich daher lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an § 12 KonzVgV. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Im Gegensatz zum Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV können beim einstufigen Verhandlungsverfahren im Rahmen der Auftragsvergabe die Aufforderung zur Teilnahme und zur Angebotsabgabe zeitlich zusammenfallen (vgl. BeckOK VergabeR/Lichtwitz KonzVgV § 12 Rn. 29). Darüber hinaus steht das vorliegende einstufige Verhandlungsverfahren – im Rahmen der Auftragsvergabe nach § 17 Abs. 5 VgV – einer unbeschränkten Anzahl von Bietern offen.
Vorliegend haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein – in formeller sowie inhaltlicher Hinsicht den gestellten Anforderungen entsprechendes – Angebot abgegeben haben, wird unter Zugrundelegung der festgelegten Zuschlagskriterien der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Zugleich werden im Rahmen der Verhandlungen die endgültigen Vertragsinhalte und Vertragsbedingungen festgelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Grundsätzlich ist die Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln bei der Bezirksregierung Köln – die für die Stadt Gummersbach zuständige Vergabekammer. Vorliegend besteht jedoch die Besonderheit, dass der Auftraggeber mit Blick auf die Rechtsprechung zur Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) absieht und das förmliche Vergaberecht somit nicht zum Tragen kommt. Folge dessen ist, dass die Vergabekammern grundsätzlich nicht zuständig sind, sondern der Weg zu den ordentlichen Gerichten bzw. zur Verwaltungsgerichtsbarkeit offensteht.
Da diese Zuständigkeitsfrage nicht abschließend geklärt ist, erfolgt der ausdrückliche Hinweis, dass der Auftraggeber nicht für die Vergabekammer entscheiden kann, ob diese sich für zuständig erklären wird, da diese Entscheidung ausschließlich der Vergabekammer obliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland