Umbau- und Anbau Altes Rathaus Rheinberg – Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: S-RHEINB-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinberg
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47495
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheinberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Anbau Altes Rathaus Rheinberg – Gerüstbau
Gerüstbau (Dach-/Fassadensanierung).
— 950 m2 Fassadengerüst LK4, Arbeitsgerüst,
— 6 Lagen: 3-Bohlig; 7.Lage: 4-Bohlig,
— 1x zusätzl. Turmgerüst ab +12,50 m bis +30,00 m,
— 1 600 m2 Staubschutznetze auf allen Gerüstflächen,
— 1x Gerüsttreppenanlage bis +29,00 m,
— 1x Materialaufzug 1 t, mit Personenkorb,
— 75 m Dachfangschutz,
— 50 m Dachschutzwand auf Steildachfläche,
— 4 Wochen Grundstandzeit,
— 20 Wochen Gebrauchsüberlassung.
Das „Alte Rathaus“ in Rheinberg soll gemäß eines durch die Stadt Rheinberg neu erarbeiteten Nutzungskonzeptes umgebaut werden. Nach Rückbau- und Entkernungsarbeiten in diversen Gebäudebereichen folgt eine Sanierung der Gebäudehülle.
Für die Ausführung der Fassaden- und Dachsanierung ist eine Einrüstung des Gebäudes einschließlich Eckturm (h~30 m) erforderlich.
Die Dauer für die Gerüstaufstellung wird auf 2 Wochen geschätzt. Die Gerüststellung ist für die gesamte Dauer der Dach- und Fassadensanierung vorzuhalten und wird auf insgesamt 6 Monate (24 Wochen) geschätzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf Verlangen Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
Auf Verlangen Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
Auf Verlangen Nachweise zur Eignung (124, Eigenauskunft)
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Rheinberg Zentrale Vergabestelle Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg, Deutschland
Nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).