Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Estrich und Fliesen 2 Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2020/51
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Estrich und Fliesen 2 Gesamtschule
Das Schulzentrum im Stadtteil Aspe in Bad Salzuflen ist ein städtebauliches Ensemble, das sich mittlerweile aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gebäuden zusammensetzt. Die Haupterschließung erfolgt von Westen über die Paul-Schneider-Straße. Dominiert wird das Zentrum durch das Langhaus der Gesamtschule und die Mehrfachsporthalle. Das derzeitige, sehr heterogene Erscheinungsbild des Schulzentrums hat sich seit Beginn der 1960er Jahre kontinuierlich entwickelt. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ist es das Ziel, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Maßnahmen sind ausgeschrieben: – Estricharbeiten – Abdichtungen auf Bodenplatte – Sauberlaufmatten – Verbundabdichtung – Bodenfliesen – Wandfliesen – Wärme- & Trittschalldämmung.
Bitte geben Sie bei Angebotseinreichung das Leistungsverzeichnis mit ausgefüllten Preispositionen und die ausgefüllte GAEB-Datei an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Auftraggeber sind im Bereich der VOB gesetzlich verpflichtet, präqualifizierte Bauunternehmen anzuerkennen. Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 a VOB/A bzw. § 6 a VOB/A EU definierten Anforderungen. Sofern Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie diese Präqualifikation mit der Registriernummer und der Präqualifikationsstelle bei der Angebotsabgabe bitte an.
Mängelbürgschaft i. H. v. 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme. Vertragsstrafe i. H. v. 3 % der Auftragssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bei der Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der eingegangenen Unterlagen dürfen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.