Umbau und Teilsanierung Copa Ca Backum Referenznummer der Bekanntmachung: VE 385 Spind-Trennwandanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hertener-stadtwerke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.copacabackum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Teilsanierung Copa Ca Backum
Die Hertener Stadtwerke GmbH betreiben am Standort Teichstrasse 20, in 45699 Herten das Copa Ca Backum als kombiniertes Frei-, Hallen- und Freizeitbad.
Im der Bereich des Freizeitbades sind die veraltete Technik und die Gebäudehülle abgängig.
Das Freizeitbad wir außer Betrieb genommen. Es ist der Neubau des Freizeitbades und des Umkleidebereichs geplant:
Freizeitbad Neu nach Durchführung der Maßnahme:
— Erlebnisbecken Freiform 170 m2 WT 130 cm,
— Attraktionspark 25 m3/h ca. 10 Attraktionen,
— Doppelracerrutsche 180 m3/h,
— 2 Kleinrutschen ca. 50 m3/h,
— Soleaußenbecken Freizeitbad 105 m2, WT 130 cm,
— Soleaußenbecken Sauna 30 m3, WT 130 cm,
— Kinderbecken Freiform 23 m3,
— Whirlpool 10 m2,
— Erneuerung Badewasseraufbereitungstechnik für Bestandsbecken 50 m2
— Erneuerung Badewasseraufbereitungstechnik für 2 Kaltbecken ca. 4 m2.
Hier: Spind-Trennwandanlagen.
Copa Ca Backum
Teichstr. 20
45699 Herten
— Einzel-Wechselkabinen: 20 Stück,
— Familienumkleiden: 2 Stück,
— WC-Kabinenanlage: 4 Stück,
— Garderobenschränke aus HPL: 335 Stück,
— Wertschließfächer aus HPL: 75 Stück,
— Waschtischablagen: 3 Stück,
— Fönanlage: 4 Stück,
— diverse Ablagen, Blenden, Einbauteile aus HPL.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 385 Spind-Trennwandanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldbüttelbrunn
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97297
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62DPVS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.