EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Attendorn
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.attendorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 10)
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF10) nach EN-1846 und DIN 14530 für die Hansestadt Attendorn. Der Aufbau ist auf das zugelieferte Fahrgestell zu montieren und zusammen mit der zugelieferten Beladung zu einem Komplettfahrzeug zusammenzubauen.
Die Gesamtleistung wird in 3 Losen vergeben:
— Los 1: Lieferung des Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,
— Los 2: Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug,
— Los 3: Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug.
Lieferung des Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10)
Hansestadt Attendorn
Lieferung des Fahrgestells:
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
— Zulieferung des Fahrgestells durch den Auftragnehmer an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 2 in Deutschland,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Zulieferung des Fahrgestells ab dem 31. Juli 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 an den Auftragnehmer des Loses 2. Der genaue Zeitplan ist gemäß der besonderen vertraglichen Bedingungen abzustimmen.
Lieferung eines feuerwehrtechnischen Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug. Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis zum 1. Juni 2022.
Hansestadt Attendorn
Lieferung des Komplettfahrzeugs (HLF10):
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells,
— Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung einer feuerwehrtechnischen Beladung,
— Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus,
— Einbau/Montage der feuerwehrtechnischen Beladung,
— Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN 1846 Teil 2,
— Auslieferung/Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen,
— Einweisung des Bedienpersonals,
— Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile,
— Durchführung der jährlichen Untersuchung gem. § 57 UVV für 5 Jahre.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Komplettmontage des Fahrzeugs und Auslieferung bis spätestens 1. Juni 2022.
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug auf Anforderung
Hansestadt Attendorn
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende Leistungen:
— Zulieferung von einer feuerwehrtechnischen Beladung durch den Auftragnehmer an den Standort des Auftragnehmers aus Los 2,
— Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen.
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung für einen Aufbau sind weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen anzubieten, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Lieferung von einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug auf Anforderung, ab dem 1. Januar 2022 bis spätestens zum 01. April 2022 (an Los 2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung,
— auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre.
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR,
— auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
— auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Geschäftsjahre (2017 bis 2019) oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
Los 1: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge.
Los 2: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge.
Los 3: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge.
Los 1: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 3 baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Los 2: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 3 baugleichen oder ähnlichen feuerwehrtechnischen Aufbauten für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Los 3: Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens 3 vergleichbaren feuerwehrtechnischen Beladungen für vergleichbare Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland in den Jahren 2018 bis 2020 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform „subreport“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter: https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Vergabeplattform „subreport“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems der Vergabeplattform erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form (in Textform) einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems der Vergabeplattform erforderlich.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.