Bereitstellung und Betrieb von multifunktionalen Druck- und Kopiersystemen (Kopierer) Referenznummer der Bekanntmachung: 50/20-Schwg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52066
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb von multifunktionalen Druck- und Kopiersystemen (Kopierer)
Anmietung von Multifunktionsgeräten und Hochleistungsdruckern (Zentrale Funktionen: Drucken, Kopieren, Scannen inkl. Tonerlieferung) 02/2021 bis 01/2025 (m.anschl. Verlängerungsoption) incl. Erbringung von Serviceleistungen (Wartung).
Fachhochschule Aachen
Bayernallee 11
52066 Aachen
Die Geräte werden an verschiedenen Hochschulstandorten in Aachen, Geilenkirchen und Jülich eingesetzt.
Bereitstellung und Betrieb von multifunktionalen Druck- und Kopiersystemen inkl. Wartungsvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung und Betrieb von multifunktionalen Druck- und Kopiersystemen FH Aachen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMDDML5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]