EU-weite Ausschreibung eines Sanierungskonzeptes (inkl. Projektsteuerungsleistungen) für das Kreishaus Schwelm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung eines Sanierungskonzeptes (inkl. Projektsteuerungsleistungen) für das Kreishaus Schwelm
Der Ennepe-Ruhr-Kreis plant die Vergabe eines Sanierungskonzeptes für das bestehende Kreishaus in Schwelm, Hauptstraße 92.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform „subreport ELViS“ unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Im Rahmen der Erarbeitung dieses Sanierungskonzeptes sollen insbesondere folgende Punkte bearbeitet werden:
— Bestandsaufnahme der baulichen/räumlichen Situation des Gebäudes,
— Auswertung und Zusammenfassung bereits beauftragter Untersuchungen,
— Aktualisierung des Raumnutzungsprogramms unter Berücksichtigung geplanter organisatorischer und personeller Entwicklungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung,
— Kostenschätzung für die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen,
— Priorisierung von ökologischen Aspekten und Maßnahmen zur Energieeinsparung (Klimaschutz) im Rahmen der durchzuführenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen,
— Prüfung ggf. nutzbarer Fördermittel bei der Sanierung,
— Erstellung eines Konzeptes zur zeitlichen und organisatorischen Umsetzung der Sanierung.
Im Zuge des Gesamtprojektes ist nachfolgend in einer 2. Stufe geplant, den Auftragnehmer auch mit den Projektsteuerungsleistungen im Rahmen der planerischen und baulichen Umsetzung der Sanierung zu beauftragen.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
— Es sollen alle Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, welche sowohl die Mindestbedingungen als auch die Auswahlkriterien erfüllen,
— Die Bewerber müssen durch Vorlage ihres Teilnahmeantrages zunächst Mindestbedingungen erfüllen, um ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB nachzuweisen (vgl. Abschnitt III),
— Bewerber, welche die geforderten Nachweise nicht vollständig vorlegen, werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt. Sollten mehr als fünf Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen (vgl. Ziffer III 1.3)) erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Auswahlkriterien und Systematik:
Zur Abgabe eines Angebotes, werden vorrangig Bewerber (oder Bewerbergemeinschaften) aufgefordert:
— mit einem Mindestumsatz von 2,5 Mio. EUR in jedem einzelnen der abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (Auswahlkriterium 1) und welche zusätzlich als Auswahlkriterium 2 über eine Referenz über die Durchführung von Projektsteuerungsleistungen bei Umbau/Sanierung eines Rathauses oder Kreishauses (in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO) verfügen. Der Honorarwert muss mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen haben. Die Projektsteuerungsleistung muss im Zeitraum 2016 bis 2020 abgeschlossen worden sein bzw. das Projekt muss sich mindestens in der Bauausführung befinden. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Honorarwert). Hinweis: Hierbei kann es sich (soweit zutreffend) auch um eine Referenz der Mindestbedingung Nr. 6 handeln. (Auswahlkriterium 2),
— Hinweis: Die Auswahlkriterien 1 und 2 müssen beide erfüllt sein, damit ein Bewerber vorrangig berücksichtigt wird,
— Sollten nicht mindestens fünf Bewerber auch die gesetzten Auswahlkriterien erfüllen, werden aus der Gruppe der Bewerber, welche die Mindestkriterien erfüllen, weitere Bewerber hinzugelost, so dass die angestrebte Mindestzahl von fünf Bewerbern für die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gesichert ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
— Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens,
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Die Mindestbedingung für den Umsatz liegt bei 2 Mio. EUR pro Jahr.
— Eiegenerklärung des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über Angestellte,
— Eigenerklärung zu mindestens 2Referenzen zu einer Machbarkeitsstudie/einem Sanierungskonzept zu Umbau oder Sanierung je eines Verwaltungsgebäudes (oder vergleichbar),
— Eigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Projektsteuerungsleistungen bei Hochbaumaßnahmen für öffentliche Auftraggeber (in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO).
— Eigenerklärung des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft), dass in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017 bis 2019) jeweils durchschnittlich mindestens 3 fest angestellte Architekten/Bauingenieure beschäftigt waren,
— Eigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen zu einer Machbarkeitsstudie/einem Sanierungskonzept zu Umbau oder Sanierung je eines Verwaltungsgebäudes (oder vergleichbar) mit mind. 200 Büroarbeitsplätzen. Zum Aufgabenumfang muss hierbei auch eine Kostenschätzung zu den zu erwartenden Umbau- oder Sanierungskosten gehört haben. Die voraussichtlichen Baukosten (KG 300/400) müssen jeweils mehr als 10 Mio. EUR (netto) betragen haben. Die Referenzprojekte müssen zudem im Zeitraum 2016 bis 2020 abgeschlossen worden sein. Die jeweilige Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Baukosten),
— Eigenerklärung zu mindestens 2 Referenzen über die Durchführung von Projektsteuerungsleistungen bei Hochbaumaßnahmen für öffentliche Auftraggeber (in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO). Der Honorarwert muss jeweils mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen haben. Die Referenzprojekte müssen sich auf unterschiedliche Baumaßnahmen beziehen und jeweils im Zeitraum 2016 bis 2020 abgeschlossen worden sein oder müssen sich mindestens in der Bauausführung befinden. Die Referenzen müssen diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Honorarwert).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 22.02.2021 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang einzureichen (vgl. Ziffer I.3)).
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.