BLB DU / JVA Kleve / Einbau einer Videoanlage / Fachplanung Technische Ausrüstung / Anlagengruppen 4 und 5 (020-20-01117) Referenznummer der Bekanntmachung: 020-20-01117)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB DU / JVA Kleve / Einbau einer Videoanlage / Fachplanung Technische Ausrüstung / Anlagengruppen 4 und 5 [removed])
Zur Verbesserung der Sicherheit und Beweissicherung ist das Kamerasystem der JVA Kleve auszubauen und zu modernisieren. Es soll eine schlüsselfertige Videoüberwachungsanlage, einschl. Videomanagementsystem geplant werden.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
JVA Kleve
Krohnestraße 11
47533 Kleve
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Duisburg
Friedrich-Wilhelm-Str. 12
47051 Duisburg
Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 und 5, Leistungsphasen 1 bis 9.
Beauftragung erfolgt optional stufenweise.
— Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %,
— Referenzen Fachplanung Technische Ausrüstung: insgesamt 60 %,
— Anzahl Beschäftigte für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %.
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix, diese kann unter http://www.evergabe.blb.nrw.de heruntergeladen werden.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600.
Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Direkt beauftragt werden die Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-6 für die Anlagengruppen 4 und 5.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen / Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Neben dem Preisangebot soll ein erläuterndes Konzept zur Bewertung des Gesamtangebotes beitragen.
Das vom Bieter eingereichte Konzept gilt als alleinige Grundlage zur finalen Wertung durch die oben benannten Zuschlagskriterien:
— Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt,
— Projektablauf/Projektorganisation,
— Erläuterungen zur Kostenplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung am ausgeschriebenen Projekt,
— Erläuterungen zur Qualitätssteuerung am ausgeschriebenen Projekt.
In dem von Bieter zu erstellenden Konzept soll insbesondere auf die veröffentlichten und o. g. Zuschlagskriterien Bezug genommen werden.
Darüber hinaus soll das Konzept detailliert beschreiben, wie die Vorgaben des BLB gemäß Anlage 2 umgesetzt werden, um einen reibungslosen Verlauf der komplexen Maßnahme sicher zu stellen. Dabei ist auch eine Betrachtung der Risiken mit Erläuterung der Bewältigungsmaßnahmen von Bedeutung.
Bei der Erstellung des Konzeptes sind folgende Hinweise zum Aufbau und der Struktur des Konzeptes zu beachten:
Die Konzepterläuterung hat in einer Datei, bestehend aus Deckblatt und Erläuterung der Zuschlagkriterien, zu erfolgen.
Auf dem Deckblatt sind die Unternehmensdaten (Unternehmensbezeichnung, Unternehmenssitz, Ansprechpartner, Kontaktdaten) und das Datum anzugeben sowie ein direkter Bezug zum Verfahren (Vergabeverfahrensnummer und Losbezeichnung) herzustellen. Dies dient der eindeutigen Zuordnung des Angebots.
Für das Konzept sind folgende Gestaltungsvorgaben einzuhalten:
— Papierformat: DIN A4, max.15 Seiten,
— Fließtext (gerne ergänzend durch Bilder, Grafiken, etc.),
— Dateiformat des einzureichenden Konzeptes: PDF (Portable Document Format).
Wir bitten Sie das Konzept anhand der Ihnen bekannten Zuschlagskriterien zu gliedern.
Unter http://www.evergabe.blb.nrw.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Bewerbungsformulare und weitere Unterlagen können von dort kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel 5 Jahre – verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen.
Die Arbeiten sind in der JVA Kleve unter den Bedingungen des laufenden Justizvollzugs zu erbringen. Demnach sind nachfolgend aufgeführte Regeln zu beachten:
Der Zugang zu der Liegenschaft wird überwacht. Es gelten die Regeln für Arbeiten in Justizvollzugsanstalten.
Für die Planung und spätere Ausführung ist zu beachten, dass sämtliche Einrichtungsgegenstände der Liegenschaft in den Installationsbereichen verbleiben, somit keine freigeräumten Arbeitsbereiche zur Verfügung gestellt werden können.
Aufgrund des laufenden Betriebes der JVA ist auf erhöhten Immissionsschutz Wert zu legen, das heißt, dass die dafür geltenden Gesetze, Richtlinien und Erlasse, insbesondere des Amtes für Arbeitsschutz, zu beachten, einzuhalten und durch geeignete Maßnahmen, sicherzustellen sind. Hierzu gehören insbesondere vermeidbare Staubentwicklungen sowie vermeidbare Erschütterungen und Lärmbelästigungen. Bei unvermeidbaren Belästigungen dieser Art ist rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Ansprechpartner der JVA Rücksprache zu nehmen, um die geeigneten Maßnahmen gemeinsam festzulegen oder zu Terminen durchführen zu lassen, die von allen Beteiligten getragen werden können.
Bei den Arbeiten anfallende Abfälle, Verpackungsmaterial, etc. werden Eigentum des AN und sind täglich zu beseitigen. Im Falle einer aufgetretenen Verschmutzung der Arbeitsbereiche, der Einrichtungsgegenstände oder Transportwege durch Mitarbeiter des Unternehmers oder seiner Nachunternehmer/Lieferanten hat er diese unverzüglich rückstandslos auf seine Kosten beseitigen zu lassen.
Während der gesamten Maßnahme ist der Unternehmer verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommene Fläche, Bauteile und Bauwerke nach den Unfallverhütungsvorschriften zu sichern.
Die JVA kann keine abschließbaren Räume für die Lagerung von Material und Arbeitsgerät zur Verfügung stellen. Für die Bereitstellung von entsprechenden Flächen ist der AN eigenverantwortlich.
Die Arbeiten erfolgen während des laufenden Dienstbetriebes des JVA. Hiermit verbunden sind Einschränkungen hinsichtlich der Zugänglichkeit von Arbeitsbereichen und der Bewegungsfreiheit in der Liegenschaft. Die Arbeitsbereiche sind durch Dauerverschluss nicht frei zugänglich, so dass mit zeitlichen Vorlauf zu der Ausführung von Arbeiten eine Absprache mit der JVA hinsichtlich der Beistellung eines JVA-Bediensteten (Schlüsselträgers) zu erfolgen hat, der den Mitarbeitern des AN den Zugang und das Verlassen der verschlossenen Arbeitsbereiche ermöglicht. Die Durchführung der Terminabsprachen ist Sache des AN.
Der Betriebsablauf der JVA darf in den umliegenden Bereichen durch die Arbeiten des AN nicht eingeschränkt werden. Arbeiten des ANs, die in den umliegenden Bereichen zu Beeinträchtigungen des Betriebsablaufes der JVA führen können, dürfen nur nach vorheriger Terminabstimmung mit der JVA durchgeführt werden. Das Einholen der hierfür erforderlichen Genehmigungen ist Sache des ANs.
Die für den AN zuständigen Ansprechpartner der JVA aus den
Abteilungen Sicherheit und Ordnung sowie der Werkdienstleitung werden nach Auftragsvergabe mitgeteilt.
Die Arbeitszeiten in der JVA sind wie folgt festgelegt:
— Montag bis Donnerstag: 7.00 bis 15.30 Uhr,
— Freitag 7.00 bis 12.15 Uhr.
Außerhalb dieser Arbeitszeiten können aus vollzugstechnischen Gründen nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit der JVA Arbeiten durchgeführt werden.
Vom AN gelieferte Materialien und verwendete Werkzeuge dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben. Sie sind täglich zum Arbeitsende von der Baustelle zu entfernen.
Werkzeug, das den Inhaftierten zur Vorbereitung von Ausbruchshandlungen dienen kann, ist zu erfassen, der JVA zu benennen und von den Mitarbeitern des Auftragnehmers täglich nach Arbeitsende auf Vollständigkeit zu prüfen. Das Werkzeug ist, sofern es nicht gebraucht wird, vom AN unter Verschluss zu halten.
Vom AN eingesetzte Gerüste und Arbeitsbühnen sind täglich zum Arbeitsende aus den Einsatzbereichen zu entfernen und in der von der JVA genehmigten Parkposition innerhalb der JVA abzustellen.
Das tägliche Vertragen von Werkzeug und Material sowie Verfahren von Gerüsten und Arbeitsbühnen zu Arbeitsbeginn und -ende wird nicht gesondert vergütet und ist in die anzubietenden Einheitspreise anteilig einzurechnen.
Nach Auftragserteilung ist eine Liste der Mitarbeiter, die die Arbeiten in der JVA durchführen, mit folgenden Unterlagen einzureichen:
— Name,
— Vorname,
— Staatsangehörigkeit,
— Geburtsdatum,
— Geburtsort,
— PLZ und Wohnort,
— Straße und Hausnummer,
— Ausweis-Nummer,
— Ausstelldatum,
— Ausstellort,
— Gültigkeit bis.
Ein entsprechender Vordruck ist dem Leistungsverzeichnis als Anlage beigefügt (der Vordruck wird auf Anfrage auch von der JVA Geldern zur Verfügung gestellt).
Ggf. sind weitere Daten auf Verlangen gegenüber der JVA anzugeben.
Die Daten werden der JVA Geldern zur Durchführung einer Sicherheitsüber-prüfung (SÜ) überlassen. Die Zustimmung der JVA zur Zulassung der Mitarbeiter erfolgt nur, wenn die SÜ (Auskunft aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister beim Bundesamt der Justiz in Bonn) keine negativen Ergebnisse bringt.
Die im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung für den AN bzw. seine Mitarbeiter anfallenden Aufwendungen werden durch den AG nicht gesondert vergütet. Alle zugelassenen Mitarbeiter haben vor dem ersten Betreten der
Haftanstalt den an der Außenpforte bereitliegenden Merkzettel vollinhaltlich zur Kenntnis zu nehmen und die Kenntnisnahme durch Unterschrift zu bestätigen.
Den Zutritt zur JVA erhalten ausschließlich Personen mit gültigem Personalausweis oder Reisepass, auch wenn die Personen bekannt sind.
Telefonate von der JVA aus können vom AN über die Telefonanlage der Anstalt geführt werden, sind jedoch kostenpflichtig und mit dem benannten Ansprechpartner der JVA abzustimmen und abzurechnen. Geräte mit Mobilfunkfunktion dürfen nicht mit in die JVA genommen werden. Der Einsatz von
Funkgeräten ist im Bedarfsfall mit der JVA abzustimmen.
In der gesamten JVA herrscht absolutes Alkoholverbot und innerhalb der Gebäude der JVA ein absolutes Rauchverbot.
Jegliche Kontaktaufnahme zu den Gefangenen ist untersagt.
Die Nutzung eines Fotoapparats zur Fotodokumentation ist mit der JVA abzustimmen. Es ist strengstens untersagt, Aufnahmen von Insassen oder Bediensteten zu machen.
Teilnahmeantrag
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix).
Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
1. Zwei Referenzen für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, davon mindestens eine Referenz mit dem Schwierigkeitsgrad mindestens Honorarzone III, mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 400 über 0,5 Mio. EUR brutto.
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung Wertungsfähig sein.
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 3 Jahren erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind:
— Ausfüllen des Referenzformblattes (Anlage 7),
— Referenzschreiben – z. B. des Auftraggebers – mit allen zur Wertung erforderlichen Angaben.
Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers weisen wir ausdrücklich auf Ihre Erklärung (Anlage 4) hin.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist die Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur / Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als beratender Ingenieur / Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel 5 Jahre – verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder beratenden Ingenieur / Ingenieur benennen
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Unterlagen sind an die genannte Vergabestelle über den Vergabemarktplatz (VMP) digital zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Submissionstermin übermittelt worden sein. Die Übermittlung hat über den Reiter „Teilnahmeantrag“ mit Hilfe des dort zur Verfügung gestellten Bietertools zu erfolgen. Eine Übermittlung über den Kommunikationsbereichs des Vergabemarktplatzes ist nicht zulässig.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
Der Auftraggeber fordert – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYJNX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [removed]