Baumkontrollen und Grünflächenerfassung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10-30#115
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkrath
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40699
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumkontrollen und Grünflächenerfassung
Die Auftraggeberin beabsichtigt, die visuellen Baumkontrollen, Ersterfassung von Bäumen, eingehende Untersuchungen sowie Kartierungsarbeiten für das Grünflächenkataster als Rahmenvertrag zu vergeben. Der Auftrag wird zunächst für ein Jahr (1.2.2021-31.12.2021) erteilt. Der Vertrag beinhaltet eine 3-malige Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer max. Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
40699 Stadt Erkrath
Durchführung von Baumkontrollen nach FLL-Baumkontrollrichtlinien im städtischen Baumkataster (Widemann IRIS):
— Ersterfassung von ca. 1 000 Bäumen durchführen,
— Regelkontrolle an ca. 11 000 St. Bäumen durchführen (belaubt oder unbelaubt),
— Flächenbestände kontrollieren ca. 30 Tagessätze (belaubt oder unbelaubt),
— eingehende Untersuchungen durchführen einschl. Gutachten,
— ggf. Einsatz von Zugangstechnik,
— Schalltomograph oder Resistograph. Grünflächendaten erfassen (kartieren/digitalisieren) nach FLL OK Frei,
— Lieferung der Daten im Format SHP.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SV-Büro Fischer, Dr. Scherer & Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.fischer-scherer-partner.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT4YYDYYNF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]