Modernisierung der Herberzhäuser, Am Markt 1, Am Markt 5, Krefeld, Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-ZGM-31-li-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Herberzhäuser, Am Markt 1, Am Markt 5, Krefeld, Generalplanerleistungen
Die klassizistischen, unter Denkmalschutz stehenden Herberzhäuser am Marktplatz in Krefeld-Uerdingen befinden sich in einem schlechten baulichen und technischen Zustand. Sie sollen modernisiert und saniert werden, um anschließend wieder genutzt zu werden. Die Wiedernutzung ist im Integrierten Handlungskonzept Uerdingen als wichtiges Initialprojekt beschrieben. Als Entwicklungsimpuls und neuer Frequenzbringer für das historische Stadtteilzentrum soll hiermit eine Aufwertung eines Stadtteilzentrums mit strukturellen Defiziten in Gang gesetzt werden.
Planungsgegenstand sind insgesamt 2 vergleichbare, nicht direkt zusammenhängende Teile eines Bestandsgebäudes mit weitgehend gleichartigen Planungsbedingungen. Der eine Gebäudeteil soll die Bezirksverwaltungsstelle, das Bürgeramt und das Trauzimmer beinhalten. Im anderen Gebäudeteil soll eine Mediothek inkl. Lesecafé sowie Räume zur Nutzung durch die Musikschule bzw. VHS entstehen.
Gegenstand des zu vergebenden Generalplanerauftrages sind die unter Ziff. II.2.4) aufgeführten Planungsleistungen.
Herbertzhäuser
Am Marktplatz 5
47829 Krefeld
Es ist geplant, die nachfolgend bezeichneten Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben. Die Bauausführung wird in Einzelgewerken realisiert.
Insgesamt soll eine Grundfläche von ca. 1 060 m2 im einen und ca. 880 m2 im anderen Gebäudeteil saniert werden. Zudem sollen außenliegende Aufzuganlagen und ein Anbau an die Mediothek (Grundfläche ca. 240 m2) neu errichtet werden.
Folgende Kosten für die Sanierung wurden im Rahmen eines Planungs- und Nutzungskonzept ermittelt. Sie liegen bei ca. 1,18 Mio. EUR netto (KG 300-400) für den einen und ca. 1,48 Mio. EUR netto (KG 300-400) für den anderen Gebäudeteil. Die Maßnahme ist Teil eines öffentlichen Förderprogramms.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen (inkl. einzelner besonderer Leistungen):
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2-7 HOAI 2013;
b) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 6, Honorarzone II gem. § 52 Abs. 2-5 HOAI 2013;
c) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 - 9, gem. § 56 Abs. 2-6 HOAI 2013 für folgende Anlagengruppen:
— Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Honorarzone I),
— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen (Honorarzone II),
— Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen (Honorarzone II),
— Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Honorarzone II),
— Anlagengruppe 6 Förderanlagen (Honorarzone I).
d) Beratungsleistungen in der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik/Schallschutz, Raumakustik) und Fachbauleitung Bauphysik;
e) Erstellung eines Brandschutzkonzeptes und Fachbauleitung Brandschutz;
f) Baugrunderkundung für die Anbauten.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
— 1. Stufe: LPH 1 - 3,
— 2. Stufe (optional): LPH 4 - 7,
— 3. Stufe (optional): LPH 8 - 9.
— 2. Stufe (optional): LPH 4 - 7,
— 3. Stufe (optional): LPH 8 - 9.
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Siehe Ziff. VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen zum Verfahren sind über das elektronische Vergabeportal einzureichen. Die Antworten auf die Fragen werden allen Bewerbern über den elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Holschuld liegt bei dem Bewerber. Zur Unterrichtung der Bewerber über ergänzende Auskünfte der Vergabestelle wird eine Registrierung empfohlen.
2. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten.
3. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf die gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen.
Die 1. Stufe (LPH 1 - 3) wird sich voraussichtlich von Q1/2021 bis Q3/2021 erstrecken. Die 2. Stufe (LPH 4 - 7) beginnt voraussichtlich im Q4/2021 und endet im Q3/2022. Die 3. Stufe (LPH 8 - 9) beginnt voraussichtlich im Q3/2022.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YT83
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.krefeld.de