Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 5011/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.castrop-rauxel.de/Inhalte/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u.a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau, Erneuerung und Erweiterung der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen der Stadt Castrop-Rauxel. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
Ziel dieses Straßenbeleuchtungsvertrages ist es, in Erfüllung der jeweils geltenden rechtlichen und technischen Vorgaben die Funktion der vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen sicherzustellen, ihren Wert zu erhalten, den Energieverbrauch effizienter und niedriger zu gestalten sowie die Kosten des Betriebes der Straßenbeleuchtungsanlagen nachhaltig zu senken und die Straßenbeleuchtungsanlagen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu planen, zu ändern, zu erneuern und zu betreiben.
Darüber hinaus soll im Rahmen eines integrierten Erneuerungskonzeptes der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Castrop Rauxel eine sinnvolle Einbindung neuer Technologien erfolgen. In diesem Zusammenhang erfolgt ein begleitender Know-how-Austausch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und eine umfassende Dokumentation.
Stadt Castrop-Rauxel
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
Der Auftragnehmer erfüllt für die Auftraggeberin die Aufgaben im Bereich der öffentlichen Beleuchtung im gesamten Stadtgebiet der Auftraggeberin gemäß den Regelungen des Straßenbeleuchtungsvertrages und der Leistungsbeschreibung. Sollten künftig Gebiete in das Stadtgebiet eingemeindet werden, wachsen diese vorbehaltlich einer abweichenden Regelung zwischen den Parteien dem Vertragsgebiet zu.
Die Leistungspflichten des Straßenbeleuchtungsvertrages bestehen u. a. aus Betrieb und Instandhaltung sowie aus Planung, Rückbau, Umbau und Änderung, Erneuerung und Nebau (Erweiterung) der im Straßenbeleuchtungsvertrag bezeichneten Beleuchtungsanlagen. Provisorien bei Hoch- und Tiefbauarbeiten im Bereich der Beleuchtungsanlagen sind zu errichten und vorzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenbeleuchtung
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDP77
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.