Betrieb der Mensa des Berufsförderzentrums/Belieferung der Astrid-Lindgren-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 190/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Mensa des Berufsförderzentrums/Belieferung der Astrid-Lindgren-Schule
Ausgeschrieben wird der Betrieb der Mensa im Berufsförderzentrum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Die Teilnahme ist gemäß § 118 GWB auf Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist, beschränkt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggebers will die ausgeschriebene Leistung an ein Unternehmen vergeben, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Deswegen wird das Recht zur Teilnahme an diesem Vergabeverfahren gemäß § 118 GWB auf diese Unternehmen beschränkt. Der Eigenbetrieb Schulen des Kreises Lippe baut derzeit ein Berufsförderzentrum am Innovationcampus in Lemgo. In diesem ist die Berufspraxisstufe der Astrid – Lindgren – Schule, einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, beheimatet, für die ebenfalls ein neues Schulgebäude errichtet wird. Im Neubau des Berufsförderzentrum wird eine Mensa mit Vollversorgerküche und 160 Sitzplätzen errichtet. Von hier aus werden die Schülerinnen und Schüler (SuS) der Berufspraxisstufe direkt vor Ort sowie die SuS der Astrid – Lindgren – Schule auf dem Lieferweg mit Mittagsverpflegung versorgt. Daneben soll aus der Mensa ein durchlaufendes Tagesgeschäft in Form einer Caféteria oder eines Bistros für u. a. die SuS aus dem gleichfalls auf dem Innovationscampus Lemgo gelegenen Hanse- und dem Lüttfeld – Berufskolleg angeboten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.