Planungswettbewerb gem. RPW 2013 | Hünxe | Neugestaltung der Ortsmitte Hünxe Referenznummer der Bekanntmachung: Hünxe - RPW Ortsmitte
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hünxe
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.huenxe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb gem. RPW 2013 | Hünxe | Neugestaltung der Ortsmitte Hünxe
Die Gemeinde Hünxe hat im Jahr 2018 ein Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) erarbeitet, für das vom zuständigen Landesministerium bereits ein Bewilligungsgbescheid über Städtebauförderungsmittel erteilt wurde.
Die Neugestaltung der Ortsmitte Hünxe ist ein Leitprojekt des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes. Die Ortsmitte soll als lebendiges Zentrum für die gesamte Gemeinde und alle Bevölkerungsgruppen gestärkt und weiterentwickelt werden.
Die Gemeinde Hünxe beabsichtigt, zur Vorbereitung dieser in Schritten umzusetzenden Maßnahmen einen städtebaulichen Wettbewerb durchzuführen mit der Aufgabenstellung, ein Neuordnungs- und Gestaltungskonzept zu entwickeln.
In der Ortsmitte der Gemeinde Hünxe befinden sich die zentralen Funktionen für die Bereiche Versorgung, medizinische Versorgung, Dienstleistungen und Gastronomie. Aktuell wird in allen nachfolgend genannten Teilbereichen eine mangelhafte Qualität in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten und die Gestaltung bemängelt:
Die vorhandenen Plätze (Marktplatz und Rathausplatz) werden überwiegend als Parkplätze genutzt und bieten keine Aufenthaltsqualität. Die bestehenden Wegeführungen sind für Fußgänger und Radfahrer unattraktiv und überwiegend nicht barrierefrei. Die Straßenmöblierung ist veraltet oder beschädigt. Der Bereich um den Dorfteich, der der ruhigen Erholung dienen könnte, bietet in seiner bestehenden Ausführung keinerlei Verweilqualität. Insgesamt ist die Aufenthaltsfunktion der Ortsmitte erheblich beeinträchtig. Dies hat in der Vergangenheit bereits zu Schließungen von gastronomischen Einrichtungen und Geschäftslokalen geführt.
Der Planungsbereich umfasst Teile der Straßenräume Alte Dinslakener Straße, bzw. Alte Weseler Straße, Dorstener Straße und Bensumskamp, den Marktplatz und die Fläche nördlich des Rathauses bis zur Straße Am Friedhof, die Verbindung vom Marktplatz zur Dorstener Straße, die drei teilweise privaten Verbindungsgassen zwischen der Dorstener Straße und dem Dorfteich, den Teich mit den umgebenden Grünflächen und der Fläche südlich des Teichs, die Verbindung von Teich und Markplatz und die sogenannte Potentialfläche südlich des Rathauses und westlich des Bensumskamp.
Die öffentlichen Räume im Ortskern Hünxe weisen eine Fläche von etwa 30 000 m2 auf, der darin enthaltene Vertiefungsbereich, bzw. Realisierungsbereich ist gut 10 000 m2 groß. Zum Vertiefungsbereich gehören der Markt mit dem Kreuzungsbereich Alte Weseler Straße/Dorstener Straße, der Weg vom Markt zum Dorfteich und die Grünflächen am Teich, sowie die gesamte Platzfläche nördlich des Rathauses.
Die Gemeinde Hünxe lobt für diese Maßnahme einen einstufigen begrenzten städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 10 Teilnehmern aus.
Davon werden 4 Teilnehmer von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmer). Die verbleibenden sechs Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplin Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung abdecken.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Übergeordnete Grund-/Leitidee,
— Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext,
— Vernetzung und stadträumliche Qualität,
— Gestalt- und Aufenthaltsqualität,
— Funktionalität der Flächen, auch bei Veranstaltungen,
— Realisierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten,
— Kinderfreundlichkeit,
— Seniorenfreundlichkeit, Reduzierung von Barrieren,
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, Sicherheit vor Straftaten).
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an den Wettbewerb wurde mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Der Zuschlag wurde erteilt auf das Angebot des ersten Preisträgers (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten) zu einem Gesamtpreis in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVDP2Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.