Bewachung des Bundessprachenamtes in Hürth
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hürth
NUTS-Code DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 479713000 Bewachungsdienste, 79715000 Streifendienste
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen:
in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Abgabetermines des Teilnahmeantrages) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern. Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen,— formlose Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass die Anforderungen gemäß Ziffer 2.2 des Geheimschutz handbuches des BMWi akzeptiert und eingehalten werden,
— formlose Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass § 28 Waffengesetz beachtet wird,
— Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen) zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 in Verbindung mit Merkblatt BAAINBw-B 096a,
— Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen) zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034),
— falls zutreffend: Erklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen) betreffend der Gründung einer Bewerbergemeinschaft gemäß Formular BAAINBw-B-V 047. Diese Erklärungen sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Ausschlusskriterien).
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Angaben unter Punkt III.2.1).Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht mit Mindestdeckung für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, für Sachschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, für das Abhandenkommen bewachter Sachen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des Versicherers erforderlich).Diese Erklärung ist zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Angaben unter Punkt III.2.2).Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:— Sachkundenachweis gemäß § 34a Gewerbeordnung bzw. § 25 VSVgV,
— Eigenerklärung (mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur versehen), dass ausschließlich Personal eingesetzt wird.
a) das körperlich, geistig u. sprachlich zur Erfüllung der vertraglichen Bewachungsleistung geeignet ist, wobei sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort u. Schrift in deutscher Sprache verständigen kann, für das ein Führungszeugnis vorliegt, das eine Unterrichtung nach § 34 a GewO durch die Industrie- und Handelskammer erhalten hat, eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat und das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
b) der Teilnehmer im Auftragsfall auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und als Aufsichtsführende Wachperson nur solche Mitarbeiter einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult sind.
— 3 Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen unter Angabe der Art der Leistung mit Angabe der Wachaufgaben (bewaffnet oder unbewaffnet), Name und Funktion der Auskunftsperson, Zeit der Leistungserbringung sowie der Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des Dienstleistungsempfängers über die Bewachung von militärischen Liegenschaften, von ziviler kritischer Infrastruktur (z. B. Technische Basisstrukturen zur Energieversorgung wie AKW, Flughafen, sozioökonomische Dienstleistungsinfrastrukturen wie Parlament, Regierung) oder vergleichbarer Sicherheitsdienstleistung vorzulegen. Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat. (Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (Kritis-Strategie)) Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen. Sind mehrere Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als eine Referenz. Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/Standortälteste. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung vorzulegen.
Die Erklärungen und Nachweise sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. (Ausschlusskriterium).
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Siehe Angaben unter Punkt III.2.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie nachstehend beschrieben:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt, wird eine Reihung der Bewerbungen entsprechend folgender Bewertungsmatrix vorgenommen: Militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und mehr als 10 Wachaufgaben = 5 Punkte, Militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und 6 bis 10 Wachaufgaben = 4 Punkte, militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils mit Waffe und bis zu 5 Wachaufgaben = 3 Punkte, Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte, militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils ohne Waffe = 1 Punkt. Die 7 Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Summe der Punkte aus den 3 Referenzbescheinigungen) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7 Bewerber wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist, wird der Bewerberkreis um die Anzahl der punktgleichen Bewerber erweitert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung folgender Gewichtung:
— 60 % Qualitätsmerkmale,
— 40 % Preis.
Details hierzu werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Vor Abgabe eines Angebotes ist die Teilnahme an einer Objektbesichtigung im Bundessprachenamt, Horbeller Straße 52 in 50354 Hürth erforderlich. Die
Besichtigungstermine werden mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben. Der Zutritt ist nur gegen Vorlage eines gültigen Peronalausweises/Reisepasses möglich.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit