1217-JK-AIT Handscanner Referenznummer der Bekanntmachung: 1217-JK-AIT Handscanner
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1217-JK-AIT Handscanner
Die BWI erwägt, 3 Rahmenverträge über die dauerhafte Überlassung von tragbaren Handscannern inkl. Zubehör zur Lagerverwaltung im Wege eines offenen Verfahrens nach § 15 VgV zu vergeben. Für jedes Los soll ein Rahmenvertrag mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden. Diese Lagerverwaltung stellt mittels standardisierter Kennzeichnung und Identifikation von Produkten und Sendungen eine effektive Materialverfolgung sicher.
Handscanner (mit Display)
Die Hardware wird dem AG an den deutschlandweiten Liegenschaften der Bw als Leistungsort zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Liste der Liegenschaften findet sich in Anlage 12 des Rahmenvertrags.
Gem. Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Rahmenvertrag.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum“).
Die optionalen Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Handscanner (ohne Display)
Die Hardware wird dem AG an den deutschlandweiten Liegenschaften der Bw als Leistungsort zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine Liste der Liegenschaften findet sich in Anlage 12 des Rahmenvertrags.
Gem. Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Rahmenvertrag.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum“).
Die optionalen Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Schulungsleistung und Dokumentation, Unterstützungsleistung
Adressen der zu beliefernden Standorte der Bw, diese sind der Anlage 12 der RV in Los 1 und 2 zu entnehmen.
Gem. Anlage 1 Leistungsbeschreibung zum Rahmenvertrag.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum“).
Die optionalen Mengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-173eb80fa9f-39898a87c5588dfc
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-173eb80fa9f-39898a87c5588dfc
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-173eb80fa9f-39898a87c5588dfc
Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert die BWI als Auftragnehmer des Bundes die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr. Diese Ausschreibung erfolgt im Zusammenhang mit einem Angebot, das die BWI gegenüber ihrem Kunden abgeben wird. Wir behalten uns vor, die Vergabe nach § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufzuheben, sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden. Die Beauftragung unseres Kunden Bundeswehr liegt derzeit noch nicht vor und ist abhängig von der Wirtschaftlichkeit der Angebote dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft, der Leistungsbeginn ist ab dem 1.5.2021 vorgesehen und endet am 30.4.2023 („Grundlaufzeit“). Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner Grundlaufzeit durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf (12) Monate zu verlängern („Optionszeitraum“). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Es werden folgende Leistungen beschafft:
Los 1: Handscanner (mit Display)
Los 2: Handscanner (ohne Display)
Los 3: Schulungsleistung und Dokumentation, Unterstützungsleistung
Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen werden geschätzte Abrufmengen für eine maximale Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren (2 Jahre Grundlaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) ermittelt. Die Mindestabnahmemengen und optionalen Abnahmemengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Endkunden Bundeswehr ändern, ist der Auftraggeber berechtigt Abrufe bis zu einem 1,5 fachen der geschätzten Abnahmemengen zu tätigen.
Somit ergeben sich folgende maximale Obergrenzen:
Obergrenze Los 1:
— Handscanner (mit Display): 4 500 Stück,
— Handscanner (mit Display), explosionsgeschützt Zone 1: 345 Stück,
— Handscanner (mit Display), explosionsgeschützt Zone 2: 225 Stück,
— Cradle für Handscanner (mit Display): 5070 Stück,
— Zweit-Akku für Handscanner (mit Display): 5070 Stück,
— Netzteil für Handscanner (mit Display): 5 070 Stück,
— USB-Daten- & Ladekabel für Handscanner (mit Display): 5 070 Stück,
— Verlängerung Service 1: 5 070 Stück,
— Verlängerung Service 2: 5 070 Stück,
— Industrie-Webbrowser: 5 070 Stück.
Obergrenze Los 2:
— Handscanner (ohne Display): 83 Stück,
— Cradle für Handscanner (ohne Display): 83 Stück,
— Netzteil für Handscanner (ohne Display): 83 Stück,
— Verlängerung Service 1: 83 Stück,
— Verlängerung Service 2: 83 Stück.
Obergrenze Los 3:
— Opt. Dienstleistungen (Beratung) Unterstützungsleistung: 480 Stunden,
— Schulungsleistung (Einweisung VOS Scanner) und Dokumentation: 8 Tage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Absatz 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB.
Ort: wie VI.4.3)
Land: Deutschland