Lieferung von 12 neuen Schmalspur-Mehrzweckfahrzeugen, aufgeteilt in 4 Lose, für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5368
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 12 neuen Schmalspur-Mehrzweckfahrzeugen, aufgeteilt in 4 Lose, für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Lieferung von
— Los 1 Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Winterdienststreuautomat und Schneepflug, zusätzlich geeignet zum Betrieb eines Mähgerätes (Fa. Dücker Typ: UNA 200), einer Wildkrautbürste und einer Frontkehrmaschine – 3 Fahrzeuge,
— Los 2 Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Winterdienststreuautomat und Schneepflug – 2 Fahrzeuge,
— Los 3 Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Kipper, langer Radstand und Fronthydraulik – 5 Fahrzeuge,
— Los 4 Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Kipper, kurzer Radstand – 2 Fahrzeuge.
Sämtlich als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Winterdienststreuautomat und Schneepflug, zusätz. geeignet zum Betrieb eines Mähgerätes, einer Wildkrautbürste u. einer Frontkehrmaschine, 3 neue Fahrzeuge
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Straße 57
33609 Bielefeld
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Winterdienststreuautomat und Schneepflug, zusätzlich geeignet zum Betrieb eines Mähgerätes (Fa. Dücker Typ: UNA 200), einer Wildkrautbürste und einer Frontkehrmaschine – 3 Fahrzeuge, sämtlich als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Winterdienststreuautomat und Schneepflug – 2 neue Fahrzeuge
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Straße 57
33609 Bielefeld
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Winterdienststreuautomat und Schneepflug – 2 Fahrzeuge – sämtlich als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Kipper, langer Radstand und Fronthydraulik – 5 neue Fahrzeuge
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Straße 57
33609 Bielefeld
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Kipper, langer Radstand und Fronthydraulik – 5 Fahrzeuge -, sämtlich als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Kipper, kurzer Radstand – 2 neue Fahrzeuge
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Straße 57
33609 Bielefeld
Schmalspur-Mehrzweckfahrzeug mit Kipper, kurzer Radstand
— 2 Fahrzeuge -, sämtlich als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Referenzen:
Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
— Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer ausgestatteter Schmalspur-Mehrzweckfahrzeuge innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre,
— an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus den Bereichen Straßenbegleitgrünpflege, Straßeninstandhaltung oder Winterdienst,
— innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Können die geforderten Referenzen nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Betriebs-/Firmenbeschreibung:
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers muss dieser dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beifügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Vorstellung eines Vorführfahrzeugs:
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von 4 Kalenderwochen einen dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Schmalspurfahrzeug beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dieses Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Kalenderwochen beim Umwelt-betrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Kundendienst-/Service-Standort:
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Vorstellung eines Vorführfahrzeugs:
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von 4 Kalenderwochen einen dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Schmalspurfahrzeug beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dieses Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Kalenderwochen beim Umwelt-betrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Kundendienst-/Service-Standort:
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wertung des Angebotspreises:
Die Wertungspunkte des Angebotspreises je Los ergeben sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Prozentpunktzahl (hier: 50) vermindert um das Ergebnis aus maxi-mal erreichbarer Prozentpunktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Angebotspreis des Bieters (ggfs. zuzüglich Preisaufschlag gem. Ziffer 12.1 Pos. 7 für das Los 1 und Ziffer 12.2 Pos. 7 für das Los 2 sowie Ziffer 12.3 Pos. 7 für das Los 3 und Zif-fer 12.4 Pos. 7 für das Los 4 des Leistungsverzeichnisses) und Bestpreis (ggfs. zuzüglich Preisaufschlag gem. Ziffer 12.1 Pos. 7 für das Los 1, Ziffer 12.2 Pos. 7 für das Los 3, Ziffer 12.3 Pos. 7 für das Los 3 und Ziffer 12.4 Pos. 7 für das Los 4 des Leistungsverzeichnisses) geteilt durch Bestpreis. Der Bestpreis (ggfs. zuzüglich Preisaufschlag gem. Ziffer 12.1 Pos. 7 für das Los 1, Ziffer 12.2 Pos. 7 für das Los 2, Ziffer 12.3 Pos. 7 für das Los 3 und Ziffer 12.4 Pos. 7 für das Los 4 des Leistungsverzeichnisses) ist der niedrigste Angebotspreis aller in der Wertung befindlichen Angebote.
Kundendienst-/Service-Standort:
Das Kriterium Kundendienst und Service wird in den einzelnen Kategorien 15.1 bis 15.2 bewertet. Es können für jede Kategorie maximal 50 Leistungspunkte je Los erzielt werden. Diese Punkte werden je zur Hälfte auf das Fahrgestell und die Auf-/Einbauten aufgeteilt.
Standort:
— über 150 km 2,5 Punkte,
— über 100 km bis 150 km 5 Punkte,
— über 50 km bis 100 km 7,5 Punkte,
— über 30 km bis 50 km 10 Punkte,
— bis 30 km 25 Punkte.
Service und Erreichbarkeit:
Hinweis: Lose 3 und 4 sind nur Fahrgestelle, hier zählen die Punkte doppelt, so können ebenfalls 50 Punkte erzielt werden.
— Mobiler Reparaturservice vorhanden 4 Punkte,
— kostenloser Hol- und Bringservice im Reparaturfall 4 Punkte,
— Telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes Mo - Fr:
7.00 bis 19.00 Uhr 3 Punkte,
7.00 bis 18.00 Uhr 2,5 Punkte,
8.00 bis 18.00 Uhr 2 Punkte,
8.00 bis 17.00 Uhr 1,5 Punkte,
Geringere tel. Erreichbarkeit null Punkte
— Reaktionszeit Abholung des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden 2,5 Punkte,
— Reaktionszeit Abholung des Fahrzeugs innerhalb von 48 Stunden 1 Punkt,
— Reaktionszeit Abholung des Fahrzeugs über 48 Stunden null Punkte,
— Reparaturbeginn nach Abholung binnen weiteren 24 Stunden 2,5 Punkte,
— Reparaturbeginn nach Abholung binnen weiteren 48 Stunden 1 Punkt,
— Späterer Reparaturbeginn nach Abholung als binnen weiteren 48 Stunden null Punkte,
— Information seitens der Kundendienstwerkstatt alle 24 Stunden 2,5 Punkte,
— Information seitens der Kundendienstwerkstatt alle 48 Stunden 1 Punkt,
— Information seitens der Kundendienstwerkstatt länger als alle 48 Stunden null Punkte,
— Sämtliche Wartungen und Reparaturen sind auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien und Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchzuführen 2,5 Punkte,
— Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal 1 Punkt,
— Werkstatthandbücher bzw. Software 1 Punkt,
— Reparaturleitfäden bzw. Software 1 Punkt,
— Ersatzteilliste bzw. Software 1 Punkt.
Garantie- und Gewährleistungszeitraum:
Für das Kriterium Garantie- und Gewährleistungszeitraum können maximal 50 Leistungspunkte und zwar 25 Leistungspunkte für den Garantie- und 25 Leistungspunkte für den Gewährleistungszeitraum je Los erzielt werden. Diese Punkte werden je zur Hälfte auf das Fahrgestell und den/die Auf- bzw. Einbauten aufgeteilt.
Hinweis: Lose 3 und 4 sind nur Fahrgestelle, hier zählen die Punkte doppelt, so können ebenfalls 50 Punkte erzielt werden.
Garantie max.
— 36 und mehr Monate 12,5 Punkte,
— 24 bis 35 Monate 10 Punkte,
— 12 bis 23 Monate 7,5 Punkte.
Gewährleistung max.
— 36 und mehr Monate 12,5 Punkte,
— 24 bis 35 Monate 10 Punkte,
— 12 bis 23 Monate 7,5 Punkte.
Lieferzeit: Für das Kriterium Lieferzeit können je Los maximal 50 Leistungspunkte erzielt werden.
— 20 und weniger Wochen 50 Punkte,
— 21-25 Wochen 30 Punkte,
— 26-35 Wochen Punkte 10 Punkte,
— 36 und mehr Wochen null Punkte.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ93SU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]