Rahmenvertrag Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2020-0132
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Büromöbel
Steh-Sitz-Arbeitstische, Schränke, Regale, Roll- und Hochcontainer, Stehlampen, Möblierung für neue Arbeitswelten.
Dienststellen des Landschaftsverbandes Rheinland, verteilt über das Verbandsgebiet des LVR
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR), beabsichtigt einen Rahmenvertrag über den Kauf von Büromöbeln (z. B. Steh-Sitz-Arbeitstische, Schränke, Regale, Roll- und Hochcontainer, Stehlampen, Möblierung für neue Arbeitswelten) abzuschließen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Die Gesamtlaufzeit über Verlängerungsoptionen beträgt maximal 48 Monate.
Der Rahmenvertrag kann durch den Auftraggeber mit einer Laufzeit von 12 Monaten wie folgt verlängert werden:
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 1.8.2023 bis 31.7.2024 – die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.3.2023.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 1.8.2024 bis 31.7.2025 – die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.3.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen beizufügen:
— Vollständig ausgefüllter und signierter Angebotsvordruck und Datenschutzerklärung,
— Komplett ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
Außerdem fügen Sie Ihrem Angebot bitte ebenfalls bei:
(siehe auch Nachweisliste)
— Ausgefüllter Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“,
— Ausgefüllter Vordruck „Bietereignung“,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR,
— Ausgefüllter Vordruck Lieferantenselbstauskunft,
— Nachweis der Zertifizierung des Herstellerbetriebs nach DIN EN ISO 9001 und 14001 oder EMAS III oder vergleichbar,
— Nachweis der PEFC-/ FSC- oder vergleichbaren Zertifizierung von Holzprodukten,
— ausgefüllte Anlage „Bietereignung“,
— Ausgefüllter Vordruck „Erklärung zur Beachtung von Kriterien von Umweltzeichen“,
— Nachweis über Einhaltung des Grenzwertes bei Formaldehyd,
— Nachweise über GS-Zertifikat (für alle Lose), Quality Office,
— entsprechende Produktkataloge,
— Aufstellung der möglichen Dekore, Kanten, Gestellfarben und Gestellformen,
— Nachweise für die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte,
— wünschenswert ist der Nachweis des Umweltzeichens RAL-UZ-38 (Blauer Engel).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.