EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ebe-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Entsorgungsdienstleistungen für die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE)
Die Gesamtleistung wird in vier Losen vergeben:
— Los 1: Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll aus der Straßensammlung (ASN 20 03 07),
— Los 2: Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll von Recyclinghöfen (ASN 20 03 07), inkl. Fehlwürfen von gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) sowie von Papierkorbabfällen (ASN 20 03 01),
— Los 3 a: Übernahme von gemischten Siedlungsabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben (ASN 20 03 01) – Mengenlos 1,
— Los 3 b: Übernahme von gemischten Siedlungsabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben (ASN 20 03 01) – Mengenlos 2.
Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll aus der Straßensammlung (ASN 20 03 07)
Stadt Essen
— Übernahme und Verwiegung von Abfällen am Standort der vom Bieter vorgesehenen Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage oder an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage. Die Anlage muss sich iim Umkreis von 13 km (Luftlinie) ausgehend vom Betriebsstandort der EBE (Essen, Pferdebahnstraße 32) befinden,
— Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in einer thermischen Behandlungsanlage oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2022 oder 31.12.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll von Recyclinghöfen (ASN 20 03 07), inkl. Fehlwürfen von gemischtem Siedlungsabfall (ASN 20 03 01) sowie von Papierkorbabfällen (ASN 20 03 01)
Stadt Essen
— Übernahme und Verwiegung von Abfällen am Standort der vom Bieter vorgesehenen Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage oder an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage. Die Anlage muss sich im Umkreis von 18 km (Luftlinie) ausgehend vom Betriebsstandort der EBE befinden,
— Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in einer thermischen Behandlungsanlage oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2022 oder 31.12.2023 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme von gemischten Siedlungsabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben (ASN 20 03 01) – Mengenlos 1
Stadt Essen
— Übernahme und Verwiegung von Abfällen am Standort der vom Bieter vorgesehenen Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage oder an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage. Die Anlage muss sich iim Umkreis von 13 km (Luftlinie) ausgehend vom Betriebsstandort der EBE (Essen, Pferdebahnstraße 32) befinden,
— Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in einer thermischen Behandlungsanlage oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsopton).
Übernahme von gemischten Siedlungsabfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben (ASN 20 03 01) – Mengenlos 2
Stadt Essen
— Übernahme und Verwiegung von Abfällen am Standort der vom Bieter vorgesehenen Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage oder an einer vom Bieter zu stellenden Umschlaganlage. Die Anlage muss sich iim Umkreis von 13 km (Luftlinie) ausgehend vom Betriebsstandort der EBE (Essen, Pferdebahnstraße 32) befinden,
— Gegebenenfalls Umschlag der Abfälle und Transport zur Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage,
— Entsorgung der Abfälle gemäß dem angebotenen Konzept (Entsorgung in einer thermischen Behandlungsanlage oder mechanische Behandlung und nachfolgende Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) der anfallenden Stoffströme).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsopton).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Nachweis der Leistungsfähigkeit in beruflicher Hinsicht (Lose 1 bis 3 a/b):
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Siedlungsabfall oder Sperrmüll (ASN 20 03 01 oder 20 03 07).
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht (Lose 1 bis 3 a/b):
— Nutzungsnachweis über alle relevanten Anlagen.
Nachweis der Leistungsfähigkeit in beruflicher Hinsicht (Lose 1 bis 3 a/b):
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von insgesamt mindestens 15.000 Mg/a Siedlungsabfall oder Sperrmüll (ASN 20 03 01 oder 20 03 07) in den Jahren 2018 bis 2020. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.) Die Referenz/-en ist/sind auch bei Angeboten zu mehreren Losen nur einmal vorzulegen.
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht (Lose 1 bis 3 a/b):
— Nutzungsnachweis über alle relevanten Anlagen gemäß Pkt. 2.1.3 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen für die gesamte Vertragslaufzeit. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustertextes („Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit“) beinhalten und für die ausgeschriebenen Maximalmengen pro Jahr und Los gelten,
— Für den Fall, dass vom Bieter eine Umschlaganlage genutzt wird (Anlagenstandort der Behandlungs- bzw. Entsorgungsanlage/-n außerhalb des in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Standortbereichs):
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n Umschlaganlage/-n in der erforderlichen Menge (z. B. je nach Anzahl der angebotenen Lose) für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zudem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den Umschlag der vorgesehenen Abfälle genehmigt sein,
— Für den Fall, dass Abfallströme (nach einer Vorbehandlung gemäß Konzept 2) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland entsorgt/verwertet werden sollen:
— Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Weitere Hinweise der ausschreibenden Stelle zu Nutzungsnachweisen und Genehmigung:
Soweit zusätzlich notwendig, sind ergänzende Erklärungen/Verträge dem Angebot beizufügen. Sofern der Bieter als Betreiber der angebotenen Anlage/-n im Angebot eine Eigenerklärung vorlegt, muss darin bestätigt werden, dass das angebotene Kontingent (bzgl. Umfang und Vertragsdauer, inkl. Optionszeitraum) in der jeweiligen Anlage tatsächlich zur Verfügung steht. Der Auftraggeber behält sich innerhalb der Angebotsprüfung die Überprüfung der vorgelegten Nachweise sowie das Nachfordern ergänzender bzw. erläuternder Unterlagen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die notwendige/-n Anlagengenehmigung/-en durch den Bieter vorlegen zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.