Beratungszentrum „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1366/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungszentrum „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“
Das Klima ändert sich weltweit. Und mit ihm ändern sich die Lebensbedingungen der Menschen. Schon heute ist klar, dass Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels notwendig sind. Eine zeitgemäße Klimapolitik baut auf 2 Säulen auf: der Vermeidung von Treibhausgasen und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die nicht mehr zu vermeiden und heute schon deutlich spürbar sind. Anpassung und Vorsorge sind neben dem Klimaschutz wichtige Zukunftsthemen, für die in vielen Bereichen und auf unterschiedlichen Ebenen unserer Gesellschaft noch nicht das erforderliche Bewusstsein besteht, auch wenn vor Ort bereits die Auswirkungen schon besonders spürbar sind. Insbesondere bei Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen besteht bundesweit ein erheblicher Bedarf an Information, Beratung und Begleitung für die zunehmend wichtige Anpassung an den Klimawandel. Vorsorge ist zwingend notwendig zur Vermeidung von umfangreichen Schäden an Gesundheit, Infrastrukturen und wirtschaftlichen Grundlagen sowie für den Erhalt und die Verbesserung unserer Lebensqualität, auch für künftige Generationen. Derzeit existieren nur vereinzelt Institutionen, die ein derartiges Angebot offerieren können. Auf Bundesebene gilt es, ein fundiertes, einheitliches und umfassendes Angebot zu schaffen und diese Lücke zu schließen. Das Bundesumweltministerium wird daher mit dem geplanten Beratungszentrum, dessen Leistungen sich an unterschiedlichste Akteure auf regionaler und lokaler Ebene richtet, länderübergreifend tätig. Informationen und Wissen sollen durch das Beratungszentrum gebündelt, politische Ziele vermittelt, Austauschplattformen geschaffen, die Vielfalt von Anpassungsmaßnahmen dargestellt und Entscheidungsträger*innen, Akteure und Fachexpert*innen miteinander vernetzt sowie Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.
Sitz der/des AN bzw. Erfüllungsort (Berlin)
Die Angebote und Leistungen des Beratungszentrums orientieren sich an den Zielstellungen wie die Bildung von Wissen sowie die Sensibilisierung für und Information über das Thema Anpassung an den Klimawandel, die Initiierung von Entscheidungsprozessen, die Ertüchtigung und Begleitung sowie die Beratung und Entlastung, u. a. durch kompetente Klimaanpassungsmanager*innen, der Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen. Die Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches der verschiedenen Akteure sollen ausgebaut sowie Entscheidungsprozesse und die Schaffung von nachhaltigen Strukturen durch bundesweit einheitliche Vorgaben standardisiert und effizient durch fachkundige Klimaanpassungsmanager*innen umgesetzt werden. Im besonderen Fokus des Beratungszentrums steht die lotsende Information und Beratung über bestehende Förderrichtlinien und -angebote für die Klimaanpassung auf Bundes- und Länderebene. Daraus und aus den o. g. Angeboten und Leistungen ergeben sich folgende zu erbringende Arbeitspakete für das künftige Beratungszentrum „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“:
Arbeitspaket 1: Einrichtung des Beratungszentrums
Die/Der Auftragnehmer*in (AN) wird mit der Etablierung eines Beratungszentrums „Gemeinsam klimafit in die Zukunft“ betraut, das sich als bundesweit zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen der Anpassung an klimabedingte Belastungen und an die Folgen des Klimawandels für Kommunen und weitere Träger sozialer Einrichtungen sowie Klimaanpassungsmanager*innen versteht. Die/Der AN soll die räumliche, technische und personelle Infrastruktur für ein umfassendes Informations- und Beratungs- und Bildungsangebot aufbauen und darstellen. Die Arbeitsfähigkeit des Beratungszentrums soll möglichst innerhalb von 6 Monaten erreicht werden.
Arbeitspaket 2: Beratungsangebot
Insbesondere in den vom Klimawandel bereits besonders betroffenen oder strukturschwachen Regionen soll der Wissensaufbau sowie Informations- und Beratungsbedarf prioritär behandelt werden und zu einer zügigen Antragstellung für die Förderrichtlinie „Klimaanpas-sung in sozialen Einrichtungen“ und Umsetzung von investiven Maßnahmen vor Ort sowie Erarbeitung von Gesamtkonzepten führen. Eine erste Beratung der Kommunen sowie weiterer Träger und Stiftungen, einzelnen Einrichtungen sowie Verbänden und sonstigen Akteuren im Sozial- und Bildungsbereich, die möglichst zur Antragstellung führt, soll möglichst 3 Monate nach Vertragsabschluss für die Einrichtung des Beratungszentrums bereits sichergestellt sein. Das Angebot soll Entscheidungsträger*innen dazu befähigen, durch vermitteltes Wissen zu Fragen der Klimaanpassung das weitere Vorgehen über umfassende Konzepte hin zu konkreten Anpassungsmaßnahmen und nachhaltige Strukturen festzulegen und Lösungswege aufzuzeigen. Die Beratung soll sowohl generelle inhaltliche Aspekte (Bestimmung der Ausgangssituation, Auswahl kurzfristiger investiver Maßnahmen, Initiierung der Beantragung geeigneter Förderbausteine aus den o. g. aktuellen Förderrichtlinien), als auch Fragen der personellen Ausstattung und Finanzierung und Schaffung nachhaltiger Strukturen (z. B. Etablierung, Vermittlung von Klimaanpassungsmanager*innen, Kumulierung von Förderprogrammen, ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten, Amortisationsberechnung etc.) oder Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umfassen. Eine inhaltliche Beratung zu konkreten Einzelmaßnahmen vor Ort erfolgt durch das Beratungszentrum nicht; hierzu kann ggf. durch das Beratungszentrum ein/e Klimaanpassungsmanager*in oder ein*e externe Berater*in vermittelt werden.
Arbeitspaket 3: Informationsangebot und Öffentlichkeitsarbeit
Das Beratungszentrum gewährleistet zeitnah eine öffentlichkeitswirksame Verbreitung von Informationen zur Thematik Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen und in Kommunen sowie zu eigenen Aktivitäten bzw. des BMU, wie die neue Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Des Weiteren stellt das Beratungszentrum in verschiedenen Formaten Informationen zu der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und die Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ unter Hinweis auf andere öffentliche Förderprogramme im Bereich der Klimafolgenanpassung auf Ebene des Bundes und der Länder zur Verfügung. Außerdem wird die öffentlichkeitswirksame Präsentation des Beratungszentrums auf Veranstaltungen Dritter durch das Halten von Vorträgen über die Arbeit des Zentrums, zu verschiedenen Förderprogrammen des Bundes sowie Projektbeispielen sichergestellt.
Arbeitspaket 4: Bildungsangebote für Klimaanpassungsmanager*innen
Zur Unterstützung von Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen und darüber hinaus gewinnt die Funktion bzw. die Arbeit der Klimaanpassungsmanager*innen erheblich an Bedeutung. Das Beratungszentrum soll daher bundesweit einheitliches Grundwissen und Hintergrundinformationen für Anpassungsmanager*innen im Rahmen von Seminaren vermitteln, die zum Kapazitätsaufbau sowie der Standardisierung von Verfahren beitragen. Damit soll erreicht werden, dass Entscheidungsprozesse für Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen mit Unterstützung von Klimaanpassungsmanager*innen fundiert und standardisiert und deren Umsetzung effektiver gestaltet werden können.
Arbeitspaket 5: Vernetzung und Erfahrungsaustausch
Um die Beratung und den Erfahrungsaustausch von Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen aktuell und effektiv zu gestalten, zu fördern und den Multiplikatoreneffekt zu steigern, ist das Beratungszentrum gehalten, einen intensiven Austausch und breite Vernetzung mit möglichst vielen Akteuren, wie mit Verbänden, Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Vereinen, Nichtregierungsorganisationen sowie auch mit Umwelt- und Naturschutzverbänden und -initiativen, Klimaanpassungsmanager*innen und anderen Fachexpert*innen anzustoßen und zu erweitern. Die Unterstützung des überregionalen Austausches von „Best Practices“ der relevanten Entscheidungsträger*innen, weiterer Akteure wie Klimaanpassungsmanager*innen und sonstiger Multiplikatoren in den Kommunen und weiteren Trägern sozialer und Bildungseinrichtungen ist dabei von besonderer Bedeutung. Daher ist möglichst bis Ende des ersten Jahres die Einrichtung eines Runden Tisches von Vertreter*innen z. B. aus Vorreiter-Kommunen, kommunalen und Wohlfahrtsverbänden, Projektträgern und weiteren wichtigen Akteuren und Multiplikatoren vorzusehen. Dieser Runde Tisch soll zu Förderbedarfen und besonderen Problemstellungen von Kommunen und weiteren Trägern sozialer Einrichtungen bei der Klimaanpassung tagen und in Abstimmung mit dem BMU durch das Beratungszentrum koordiniert und kontinuierlich sowohl organisatorisch als auch inhaltlich betreut werden.
Arbeitspaket 6: Unterstützung des BMU
Die Einrichtung und Ausgestaltung der Arbeit des Beratungszentrums sowie im weiteren Verlauf des Vorhabens erfordert eine sehr enge Zusammenarbeit, u. a. in Form kurzfristiger, persönlicher Rücksprachen, sowie ein hohes Maß an Kommunikation und Abstimmung zwischen dem Beratungszentrum und dem BMU. Außerdem trägt das Beratungszentrum zur Strategieentwicklung der weiteren Anpassung an die Klimawandelfolgen in den Kommunen und sozialen Einrichtungen sowie weiteren gesellschaftlich besonders relevanten Bereichen in Deutschland bei. Es unterstützt das BMU bei der Außenkommunikation des Themas Anpassung an den Klimawandel und der Vernetzung mit wichtigen Akteuren auf unterschiedlichen Ebenen. Des Weiteren unterstützt es das BMU durch Erarbeitung von Empfehlungen bei der Fortentwicklung und ggf. Erweiterung der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ sowie der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“.
Die AG‘in hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen, insbesondere der angegebenen Preise, 1-mal um 2 Jahre zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Zu Nr. II.2.7) Laufzeit des Vertrages:
Technisch bedingt ist nur die Angabe eines konkreten Datums zum Vertragsbeginn zulässig, daher wurde der Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gewählt. Die Leistung ist tatsächlich im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 31.12.2024 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Eigenerklärung, Formular 3.8 der Vergabeunterlagen).
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.