Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung Recruiting Personal Referenznummer der Bekanntmachung: 20-1120200007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung Recruiting Personal
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Arbeitnehmerüberlassung für Unterstützungsleistungen im Bereich Recruiting.
Landesbetrieb Information und Technik NRW
Derendorfer Allee 1
40476 Düsseldorf
Die Leistungen sind zu erbringen in Form einer Mitarbeit im Team Recruiting des Auftraggebers. Hierbei ist die gesamte Abwicklung und Umsetzung der Stellenbesetzungsverfahren gemeint,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Anbieter/Der Verleiher bestätigt, dass er im Besitz einer gültigen, zur Überlassung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erforderlichen Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) ist, die von der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit ausgestellt wurde.
Der Anbieter hat in den vergangenen 3 Jahren (2018, 2019, 2020) einen durchschnittlichen Umsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erreicht.
2 Referenzen (eine davon im öffentlichen Sektor)
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bewerber/Bieter erfolgt ausschließlich über den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum zu dieser Ausschreibung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de).
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRDM01
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]