Beratung und technische Unterstützung für die Einführung Campus-Management-Software HISinONE für die TH OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-42
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und technische Unterstützung für die Einführung Campus-Management-Software HISinONE für die TH OWL
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beratung und technische Unterstützung für die Einführung einer neuen Campus-Management-Software, hier: HISinONE.
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Campusallee 12
32657 Lemgo
An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe soll eine neue Campus-Management-Software eingeführt werden. Als Campus-Management-System wurde die Software „HISinOne“ der HIS eG ausgewählt, die zur Verwaltung von Studium und Lehre deutschlandweit genutzt wird. s. Leistungsbeschreibung.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung und technische Unterstützung für die Einführung Campus-Management-Software HISinONE für die TH OWL
Ort: Rödermark
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn weitere Auskünfte erforderlich werden, sind die Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FDM07
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.