Rahmenvereinbarung Externer Dienstleister zur Abholung, zum Transport und zur Aufnahme abgegebener, weggenommener oder ggf. eingezogener Gifttiere gem. dem Gifttiergesetz NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 84;1000570802;EU

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Externer Dienstleister zur Abholung, zum Transport und zur Aufnahme abgegebener, weggenommener oder ggf. eingezogener Gifttiere gem. dem Gifttiergesetz NRW

Referenznummer der Bekanntmachung: 84;[removed];EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98300000 Diverse Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wird durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 1.1.2021 in Kraft tritt, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 sowie Nr. 7 und 8 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen.

Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als Sonderordnungsbehörde zuständig.

Für Halter*innen giftiger Tiere gibt es gem. § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW neben der übergangsweisen Bestandshaltung die Möglichkeit, auf die Haltung der giftigen Tiere zu verzichten. Diese Verzichtserklärung muss dem Landesamt im Zusammenhang mit der nach § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW geforderten Anzeige der bisherigen Haltung giftiger Tiere nach Art und Anzahl binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zugehen. Die somit auf die weitere Haltung giftiger Tiere verzichtenden Personen haben diese Tiere dem Landesamt zu überlassen. Das Landesamt sorgt in diesem Fall für die Abholung und Unterbringung der Tiere auf Kosten des Landes.

Für die aus den §§ 4 und 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (fachgerechte Abholung, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte sowie sichere Unterbringung abgegebener und aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die in der Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW genannte „Überlassung an eine vom Landesamt mit der Abholung der Tiere beauftragte Person“ ist das LANUV aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen.

Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77400000 Dienstleistungen in der Zoologie
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 1.1.2021 und endet zum 31.12.2025.

Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.

Nachfolgende Bedarfsberechnung wird bzgl. des Umfanges der Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt.

Gem. § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW sind in Nordrhein-Westfalen gehaltene Gifttiere innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Landesamt anzuzeigen. Mit der Anzeige hat der Halter zu erklären, ob er die Fortsetzung der Haltung beabsichtigt oder auf die Fortsetzung der Haltung verzichtet und das Tier oder die Tiere abgibt und dem LANUV NRW überlässt. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb der 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, ca. 70 giftige Schlangen in NRW abgegeben werden. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass jeweils 20 giftige Skorpione und 20 giftige Spinnen in NRW abgegeben werden. Während der Vertragslaufzeit fallen jährlich ca. 30 Tiere aus Haltungsuntersagungen und Wegnahmen oder Einziehungen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Unterbringung an, für 2021 ca. 15 Tiere.

Die geschätzte Anzahl der voraussichtlich abgegebenen Tiere wurde von dem Auftraggeber nach bestem Wissen erhoben. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen unterschreiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe Reptilienauffangstation Rheinland-Pfalz

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bingen am Rhein
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YR7P

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/01/2021

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