Markterkundung — Philips ICCA Service Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-00106-OK

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Markterkundung — Philips ICCA Service Vertrag

Referenznummer der Bekanntmachung: [removed]OK
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Heute wird in der Uniklinik RWTH Aachen als führendes System das Krankenhausinformationssystem medico//s von Cerner eingesetzt. Seit Mai 2009 wird als Patientendatenmanagementsystem auf den Intensivstationen der Uniklinik RWTH Aachen das System IntelliSpace Critical Care and Anesthesia Version H.02.02 von Philips Healthcare eingesetzt. ICCA ist ein kritisches System und als Medizinprodukt der Klasse 2A zertifiziert.

Es ist in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert und bietet mit den unterstützten IHE-Standards eine Interoperabilität, die die Patientendokumentation in der Zusammenarbeit mit anderen Dokumentationssystemen über die gesamte Kette der Gesundheitsversorgung unterstützt.

Die Uniklinik RWTH Aachen beabsichtigt die Vergabe eines neuen Wartungsvertrages inklusive zweier Releasewechsel für das Philips ICCA-System. Nach eigener Einschätzung ist der Softwarehersteller alleinig geeignet, die geforderten, systemspezifischen und kritischen Wartungs- und Upgrade-Tätigkeiten an dem Medizinprodukt der Klasse 2A auszuführen. Zwecks Verifizierung dieser Einschätzung erfolgt diese Markterkundung, auf die sich Unternehmen, die sich ebenfalls hierzu als geeignet einschätzen, bewerben können.

Ziele des Markterkundungsverfahrens:

Das Universitätsklinikum Aachen (nachfolgend: UKA) führt gem. § 28 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV) eine Markterkundungen durch.

Die im Rahmen der Markterkundung ermittelten Informationen sollen ausgewertet und als Entscheidungsgrundlage für die weitere Gestaltung des Beschaffungsprozesses verwendet werden. Ziel der Markterkundung ist es insbesondere

— festzustellen, ob es einen Markt für das Beschaffungsvorhaben gibt,

— Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und Anforderungen zu unterrichten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Universitätsklinikum Aachen AöR

Pauwelsstr. 30

52074 Aachen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Heute wird in der Uniklinik RWTH Aachen als führendes System das Krankenhausinformationssystem medico//s von Cerner eingesetzt. Seit Mai 2009 wird als Patientendatenmanagementsystem auf den Intensivstationen der Uniklinik RWTH Aachen das System IntelliSpace Critical Care and Anesthesia Version H.02.02 von Philips Healthcare eingesetzt. ICCA ist ein kritisches System und als Medizinprodukt der Klasse 2A zertifiziert. Es ist in die vorhandene IT-Infrastruktur integriert und bietet mit den unterstützten IHE-Standards eine Interoperabilität, die die Patientendokumentation in der Zusammenarbeit mit anderen Dokumentationssystemen über die gesamte Kette der Gesundheitsversorgung unterstützt.

Die Uniklinik RWTH Aachen beabsichtigt die Vergabe eines neuen Wartungsvertrages inklusive zweier Releasewechsel für das Philips ICCA-System. Nach eigener Einschätzung ist der Softwarehersteller alleinig geeignet, die geforderten, systemspezifischen und kritischen Wartungs- und Upgrade-Tätigkeiten an dem Medizinprodukt der Klasse 2A auszuführen. Zwecks Verifizierung dieser Einschätzung erfolgt diese Markterkundung, auf die sich Unternehmen, die sich ebenfalls hierzu als geeignet einschätzen, bewerben können.

Nachfolgende Leistungen müssen mindestens erfüllt sein:

Die Remote Serviceleistungen sollten idealerweise den folgenden Konventionen genügen:

Ein zentrales deutschsprachiges Kunden-Support-Zentrum (erreichbar Mo — Fr von 7.00 — 19.00 Uhr) nimmt alle Kundenanfragen entgegen und leitet diese wiederum an einen IT-Spezialisten weiter. Sollte das Problem, welches eine Auswertung von System- und Logdateien sowie eine Überprüfung von z. B. Systemressourcen beinhaltet, nur vor Ort lösbar sein, vereinbart der IT-Spezialist einen Bearbeitungstermin vor Ort. Über die Ursache der Störung wird der Auftraggeber umgehend informiert.

Folgende Dringlichkeitsstufen, nach denen die Anfragen priorisiert werden, müssen berücksichtigt werden:

Prio 1: Es besteht ein Risiko für den Patienten

Prio 2: Schwerwiegende Störung, ein Weiterarbeiten ist nicht möglich

Prio 3: Ausfall wichtiger Funktionalitäten, eingeschränktes Arbeiten ist möglich

Prio 4: Vorübergehende Störung, Arbeiten mit geringen Einschränkungen ist möglich

Prio 5:Anfrage oder planbare Aktivität, das System ist betriebsbereit

Erforderliche Reaktionszeiten für Softwarepflege und Dienstleistungen:

Systemverfügbarkeit:

Remote Service, Diagnostik und Telefonsupport: inklusive

Prio 1 & 2: 2 Stunden

Prio 3: 4 Stunden

Prio 4: 24 Stunden

Prio 5: -

24/7 Remote Support - Prio 1 & 2 inklusive

Software Services:

Software-Lizenzen für und Patches inklusive

Software-Lizenzen für Release-Upgrades inklusive

Katalog und Report-Pflege inklusive

Normal-Arbeitszeit für Release Upgrades inklusive

Auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten muss kompetenter Support bei gravierenden Beeinträchtigungen des Systems angeboten werden.

Ebenso inbegriffen sein muss die Softwarepflege, also das Bereitstellen und das Einspielen von vom Hersteller freigegebenen Softwareupdates und Hotfixes. Darüber hinaus sollen innerhalb des laufenden Wartungsvertrages, der über 5 Jahre vereinbart werden soll, 2 Releasewechsel angeboten und installiert werden.

Eine anschließende Schulung der Systemadministratoren und den systemverantwortlichen Anwendern muss gewährleistet und im Wartungsvertrag enthalten sein.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vorliegend handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages oder um eine Vorinformation im Sinne des § 38 der Vergabeverordnung (VgV). Die Teilnehmer an der Markterkundung sind an ihre Informationen nicht vertraglich und auch nicht im Rahmen eines etwaigen späteren Vergabeverfahrens gebunden. Vergabeunterlagen oder ähnliches werden nicht bereitgestellt. Die im Markterkundungsverfahren eingereichten Unterlagen sollen lediglich ausgewertet und als Informationsgrundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen genutzt werden. Das Universitätsklinikum Aachen behält sich die Vergabe der Leistungen oder die jederzeitige Einstellung des Verfahrens vor, ohne dass die Interessenten Ansprüche geltend machen können. Aufwendungsersatz für die Erstellung der Interessenbekundung wird nicht gewährt. Die Rücksendung eingereichter Unterlagen erfolgt nicht.

Vorzulegende Unterlagen:

— Anschreiben,

— Unternehmensdarstellung,

— Darstellung der Erfahrungen Ihres Unternehmens in der Wartung/Softwarepflege des Systems IntelliSpace Critical Care and Anesthesia.

Frist und Form zur Abgabe Ihrer Unterlagen:

Einreichungsfrist: Donnerstag, der 11.2.2021 09.00 Uhr

Einreichungsform: per mail an [removed]

II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
28/01/2021

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNY4EDM06

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2021

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Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
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Kalkar
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Kalletal
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Kerpen
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