FE 77.0517/2019 – Gestaltung innerörtlicher Verkehrswegenetze Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky - FE 77.0517/2019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0517/2019 – Gestaltung innerörtlicher Verkehrswegenetze
FE 77.0517/2019 – Gestaltung innerörtlicher Verkehrswegenetze.
Die Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN, FGSV 2008) enthalten Regeln zur funktionalen Gliederung und zur Bewertung der Angebotsqualität vorrangig von zwischengemeindlichen Verkehrsnetzen sowie Qualitätsvorgaben zur Gestaltung von Verkehrsnetzen und Netzabschnitten. Diese Methoden zur zwischengemeindlichen Gliederung von Netzen werden für die Gestaltung von Straßennetzen auf der Ebene des Bundes und der Länder erfolgreich eingesetzt. Für die innergemeindliche Anwendung der RIN existieren allerdings bisher nur wenige dokumentierte Untersuchungen aus denen abgeleitet werden kann, in welchem Maße die RIN-Methoden für die funktionale Gliederung innerörtlicher Verkehrswegenetze geeignet sind.
Die Gestaltung innerörtlicher Verkehrsnetze erfordert ein integriertes Vorgehen, in dem die konkurrierenden Anforderungen der Stadtplanung, der Verkehrsplanung, des Verkehrsmanagements und des Umweltschutzes einbezogen werden müssen. Die Vorgehensweisen, mit der Netzabschnitten bestimmte Funktionen zugewiesen werden und mit denen Qualitäts- und Entwurfsstandards festgelegt werden, sind innerorts aufgrund der komplexeren Zusammenhänge weniger formalisiert als das außerorts der Fall ist.
Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen die Methoden der RIN für die Gestaltung innerörtlicher Verkehrswegenetze angewendet, kritisch überprüft und um verkehrsplanerische Verfahren zur Gestaltung und qualifizierten Überlagerung von innerörtlichen Netzen erweitert werden, so dass den Planenden eine Vorgehensweise bei der innerörtlichen Netzgestaltung angeboten wird, die deren spezifischen Anforderungen berücksichtigt. Weiterhin sollen Methoden und Verfahrensbeschreibungen für eine effizientere und praxistaugliche Möglichkeit zur funktionalen Gliederung städtischer Verkehrswegenetze gemäß den RIN bereitgestellt werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Planung innerörtlicher Verkehrsnetze oder der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen in der innerörtlichen Verkehrs- /Straßenplanung – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in Referenzliste 1).
Nr. 2: Mitwirkung bei der Erarbeitung von Richtlinien, Leitfäden oder wissenschaftlichen Dokumentationen aus dem Bereich Verkehrs-/Straßenplanung – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in Referenzliste 2).
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der RIN – Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in Referenzliste 3).
Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung – Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (siehe Eigenerklärung 1).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.