Erbringung von Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Aus- und Weiterbildung/01

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbringung von Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich

Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Aus- und Weiterbildung/01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80511000 Ausbildung des Personals
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu erbringende Leistung umfasst die Aus- und Weiterbildung im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen des Auftraggebers. Diese betrifft das Angebot von Inhouse Schulungen und die Teilnahme am offenen Schulungskatalog des Auftragnehmers. Es wird daher nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Bereich Fahrzeuge und Arbeitssicherheit abdecken kann.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/01/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Die zu erbringende Leistung umfasst die Aus- und Weiterbildung im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen des Auftraggebers. Diese betrifft das Angebot von Inhouse Schulungen und die Teilnahme am offenen Schulungskatalog des Auftragnehmers. Es wird daher nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Bereich Fahrzeuge und Arbeitssicherheit abdecken kann.

Unter Inhouse Schulungen werden Schulungsmaßnahmen verstanden, welche ausschließlich für Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH angeboten werden. Die Schulungen müssen nicht zwingend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers/Auftragnehmers stattfinden, z.B. Fahrertrainings. Der Auftraggeber fordert Inhouse Schulungen, welche einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen. Hiermit muss sichergestellt werden, dass die Schulungsinhalte der nachfolgend aufgeführten Schulungsthemen den Schulungsteilnehmern über die gesamte Vertragslaufzeit in einer gleichbleibenden Qualität vermittelt werden.

Inhouse Schulungen werden in der Regel mit 4 bis 10 Teilnehmern durchgeführt und finden Montag bis Freitag, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Hierbei sind eine Mittagspause von 60 Minuten sowie 2 Kaffeepausen von jeweils 15 Minuten inkludiert. Als reine Schulungszeit sind sechseinhalb Zeitstunden vorzusehen.

Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:

— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),

— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),

— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage),

— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage),

— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag),

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).

Im Falle von geänderten Schulungsbedarfen beim Auftraggeber, können neue oder abgeänderte Inhouse Schulungen dem Portfolio hinzugefügt werden und werden automatisch Gegenstand dieses Vertrages, sofern diese von vergleichbarer Art sind. In diesen Fällen stimmt sich der Auftraggeber rechtzeitig mit dem Auftragnehmer bezüglich der Schulungsthemen und Schulungsinhalte ab.

Der Bieter muss über einen offenen Schulungskatalog für Schulungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich verfügen. Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein. Als Nachweis ist dem Angebot der Link zum offenen Schulungskatalog beizufügen. Bieter haben hierbei zu beachten, dass dort aufgeführte eigene AGB"s keine Berücksichtigung finden.

Dem Auftraggeber ist es sehr wichtig, dass der Auftragnehmer mit seinem offenen Schulungskatalog ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Schulungsthemen im Bereich Fahrzeuge oder Arbeitssicherheit abdecken kann.

Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70 (2 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68 (2 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (2 Tage),

— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB (2 Tage),

— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB (1 Tag),

— Ausbildung Sachkunde Fahrzeuge gem. BGV D29 prüfen (2 Tage).

muss es heißen:

Die zu erbringende Leistung umfasst die Aus- und Weiterbildung im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen des Auftraggebers. Diese betrifft das Angebot von Inhouse Schulungen und die Teilnahme am offenen Schulungskatalog des Auftragnehmers. Es wird daher nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Bereich Fahrzeuge und Arbeitssicherheit abdecken kann.

Unter Inhouse Schulungen werden Schulungsmaßnahmen verstanden, welche ausschließlich für Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH angeboten werden. Die Schulungen müssen nicht zwingend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers/Auftragnehmers stattfinden, z. B. Fahrertrainings. Der Auftraggeber fordert Inhouse Schulungen, welche einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen. Hiermit muss sichergestellt werden, dass die Schulungsinhalte der nachfolgend aufgeführten Schulungsthemen den Schulungsteilnehmern über die gesamte Vertragslaufzeit in einer gleichbleibenden Qualität vermittelt werden.

Inhouse Schulungen werden in der Regel mit 4 bis 10 Teilnehmern durchgeführt und finden Montag bis Freitag, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Hierbei sind eine Mittagspause von 60 Minuten sowie 2 Kaffeepausen von jeweils 15 Minuten inkludiert. Als reine Schulungszeit sind sechseinhalb Zeitstunden vorzusehen.

Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:

— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag);

— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag);

— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage);

— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage);

— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag);

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage);

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage);

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag);

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).

Im Falle von geänderten Schulungsbedarfen beim Auftraggeber, können neue oder abgeänderte Inhouse Schulungen dem Portfolio hinzugefügt werden und werden automatisch Gegenstand dieses Vertrages, sofern diese von vergleichbarer Art sind. In diesen Fällen stimmt sich der Auftraggeber rechtzeitig mit dem Auftragnehmer bezüglich der Schulungsthemen und Schulungsinhalte ab.

Der Bieter muss über einen offenen Schulungskatalog für Schulungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich verfügen. Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein. Als Nachweis ist dem Angebot der Link zum offenen Schulungskatalog beizufügen. Bieter haben hierbei zu beachten, dass dort aufgeführte eigene AGB"s keine Berücksichtigung finden.

Dem Auftraggeber ist es sehr wichtig, dass der Auftragnehmer mit seinem offenen Schulungskatalog ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Schulungsthemen im Bereich Fahrzeuge oder Arbeitssicherheit abdecken kann.

Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70;

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68;

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3;

— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB;

— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB.

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Inhouse Schulungen:

Die mit Angebotsabgabe zu benennenden Trainer (Anlage Trainerteam) müssen jeweils über eine Zertifizierung als Trainer verfügen. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, welches dem Angebot beizufügen ist. Dieses Zertifikat dient als Kompetenzausweis und bestätigt die erfolgreich absolvierte Teilnahme an einer Weiterbildung zur didaktischen und methodischen Wissensvermittlung die benannten Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

Jeder Trainer muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung als Trainer im zugeordneten Schulungsthema verfügen. Zum Nachweis ist dem Angebot für jeden Trainer ein Trainerprofil beizufügen. Aus diesem Profil müssen eindeutig der Name des Trainers, die Dauer der Erfahrung und das entsprechende dazugehörige Schulungsthema ersichtlich sein. Eine Anonymisierung der Namen im Trainerprofil wird nicht akzeptiert.

Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:

— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),

— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),

— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage),

— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage),

— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag),

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage),

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).

Offene Schulungen:

Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70 (2 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68 (2 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (2 Tage),

— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB (2 Tage),

— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB (1 Tag),

— Ausbildung Sachkunde Fahrzeuge gem. BGV D29 prüfen (2 Tage).

Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein.

Die Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Inhouse Schulungen:

Die mit Angebotsabgabe zu benennenden Trainer (Anlage Trainerteam) müssen jeweils über eine Zertifizierung als Trainer verfügen. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, welches dem Angebot beizufügen ist. Dieses Zertifikat dient als Kompetenzausweis und bestätigt die erfolgreich absolvierte Teilnahme an einer Weiterbildung zur didaktischen und methodischen Wissensvermittlung

Die benannten Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

Jeder Trainer muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung als Trainer im zugeordneten Schulungsthema verfügen. Zum Nachweis ist dem Angebot für jeden Trainer ein Trainerprofil beizufügen. Aus diesem Profil müssen eindeutig der Name des Trainers, die Dauer der Erfahrung und das entsprechende dazugehörige Schulungsthema ersichtlich sein. Eine Anonymisierung der Namen im Trainerprofil wird nicht akzeptiert.

Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:

— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),

— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),

— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage),

— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage),

— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag),

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage),

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).

Offene Schulungen:

Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70 (2 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68 (2 Tage),

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (2 Tage),

— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB (2 Tage),

— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB (1 Tag),

— Ausbildung Sachkunde Fahrzeuge gem. BGV D29 prüfen (2 Tage).

Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein.

Die Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

muss es heißen:

Inhouse Schulungen:

Die mit Angebotsabgabe zu benennenden Trainer (Anlage Trainerteam) müssen jeweils über eine Zertifizierung als Trainer verfügen. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, welches dem Angebot beizufügen ist. Dieses Zertifikat dient als Kompetenzausweis und bestätigt die erfolgreich absolvierte Teilnahme an einer Weiterbildung zur didaktischen und methodischen Wissensvermittlung die benannten Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

Jeder Trainer muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung als Trainer im zugeordneten Schulungsthema verfügen. Zum Nachweis ist dem Angebot für jeden Trainer ein Trainerprofil beizufügen. Aus diesem Profil müssen eindeutig der Name des Trainers, die Dauer der Erfahrung und das entsprechende dazugehörige Schulungsthema ersichtlich sein. Eine Anonymisierung der Namen im Trainerprofil wird nicht akzeptiert.

Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:

— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag);

— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag);

— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage);

— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage);

— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag);

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage);

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage);

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag);

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage);

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage);

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage);

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag);

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).

Offene Schulungen:

Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70;

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68;

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3;

— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB;

— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB.

Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein.

Die Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:

Inhouse Schulungen:

Die mit Angebotsabgabe zu benennenden Trainer (Anlage Trainerteam) müssen jeweils über eine Zertifizierung als Trainer verfügen. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, welches dem Angebot beizufügen ist. Dieses Zertifikat dient als Kompetenzausweis und bestätigt die erfolgreich absolvierte Teilnahme an einer Weiterbildung zur didaktischen und methodischen Wissensvermittlung die benannten Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

Jeder Trainer muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung als Trainer im zugeordneten Schulungsthema verfügen. Zum Nachweis ist dem Angebot für jeden Trainer ein Trainerprofil beizufügen. Aus diesem Profil müssen eindeutig der Name des Trainers, die Dauer der Erfahrung und das entsprechende dazugehörige Schulungsthema ersichtlich sein. Eine Anonymisierung der Namen im Trainerprofil wird nicht akzeptiert.

Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:

— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag);

— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag);

— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage);

— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage);

— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag);

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage);

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage);

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag);

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage);

— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage);

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage);

— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag);

— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).

Offene Schulungen:

Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70;

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68;

— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3;

— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB;

— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB.

Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein.

Die Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 02/02/2021
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 10/02/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:
Tag: 02/05/2021
muss es heißen:
Tag: 10/05/2021
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:
Tag: 02/02/2021
Ortszeit: 13:00
muss es heißen:
Tag: 10/02/2021
Ortszeit: 13:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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