Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Foliendach mit Konstruktion
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Foliendach mit Konstruktion
Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung des Folienkissendachs mit dem Primärtragwerk der Meranti-Halle im Allwetterzoo Münster.
Als Dachelemente sind 32 Stück rechteckige und 4 Stück dreieckige (mit einer gerundeten langen Seite) pneumatische Elemente als Einkammersystem (2-lagiges Folienpneu) vorgesehen, die mit einem Aluminiumklemmprofil thermisch getrennt (Silikon) an dem Stahl-Primärtragwerk befestigt werden.
In der Dachmitte sind 8 Stück dreieckige pneumatische Elemente als Einkammersystem (2-lagiges Folienpneu) vorgesehen. Diese sind in einem umlaufenden thermisch getrennten Aluminiumklemmprofil befestigt, die als RWA-Rahmen zum Öffnen aufgefahren werden können.
In beliebigen Feldern oberhalb der Traufebene sind dreieckige pneumatische Elemente mit 2-lagigem Folienpneu als Einkammersystem eingeplant. An einem umlaufenden thermisch getrennten Aluminiumklemmprofil sind diese befestigt. Die Rahmen können zur Lüftung der Halle zum Öffnen aufgefahren werden. Die Luftversorgung des Pneus erfolgt gemäß pneumatischer Erfordernis.
Die Druckluftsammelleitung wird konstruktiv in die Fußpunktlinie der Tragkonstruktion geführt. Von dort werden mittels Flexschläuchen die Kissen mit Luft versorgt.
Das Stahl-Primärtragwerk (Haupt-, Nebenträger, Diagonalen, Randträger=Zugring) ist aus S 355 DIN EN 10 025 herzustellen. Zum Liefer- und Montageumfang gehören die Verbindungselemente Randträger/Stahlbetonwand (Oval). Alle Stahlteile sind feuerverzinkt zu liefern und zu montieren Schichtdicke Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461: 80 μm.
In der Befestigungsebene der pneumatischen Folienelemente sind unter den Hauptrippen als Haupttragbauteile Profile U200 einzubauen. Ebenfalls in der Firstlinie (lange Achse der Ellipse) und entlang der Ränder der RWA-Öffnungen. In den Kreuzungspunkten der Hauptrippen mit den rautenförmig angeordneten Querrohren sind in die U200 Flachstahllaschen 65/175/12 mm mit jeweils 3 Bohrungen 16 mm einzuschweißen.
Die zusätzlichen Flachstahllaschen, innen, sind für eine Nutzung zur Befestigung von Leuchten, Technischen Anlagen wie Rohrleitungssystemen z. B. Beregnung, Umluft Kühl- und Heizgeräten, Kabel der Regler und Fühler u.ä. vorgesehen.
Auf der oberen Scheitellinie der Hauptrippen sind in Längsrichtung jeweils im Abstand von ca. 5,00 m Flachstahllaschen 80/150/12 mm mit jeweils 3 Bohrungen 12 mm aufzuschweißen.
Die zusätzlichen äußeren Flachstahllaschen sind für eine spätere Nutzung zur Befestigung von leichten Ergänzungskonstruktionen wie Netzen, Verschattungsbahnen u. ä. vorgesehen.
Zur Ableitung des Regenwassers vom Dach der Tropenhalle ist umlaufend im Traufbereich eine im Querschnitt rechteckige Regenrinne b/h = 500/150 mm auf einer entsprechend statisch bemessenen Unterkonstruktion zu liefern und zu montieren. Die Rinne ist aus gekantetem Stahlblech d= 3 mm, feuerverzinkt, herzustellen. Nach Montage ist eine Auskleidung der Rinne mit einer PVC-Membran auszuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied sowie für jeden Nachunternehmer ein separates Bieterformular 04 – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auszufüllen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und insbesondere keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 123 Abs. 1 GWB aufgeführten Taten erfolgt ist, dass über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 124 Abs. 1 GWB), dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB), dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird (§ 124 Abs. 1 GWB), dass er bei einer Berufsgenossenschaft angemeldet ist oder nicht zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist, dass er seine Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbringt.
Der Bieter hat in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ Angaben zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über Bauleistungen und vergleichbare Leistungen zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung (gem. Ziff. III.1.1) bis III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung) durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Der Bieter hat in der „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren“ zu erklären, dass ihm ausreichende Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, und auf gesonderte Aufforderung die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
Der Bieter muss durch Referenzen nachzuweisende Erfahrung hinsichtlich der Arbeiten für ein ETFE – Foliendach mit Konstruktion über 1 000 m2 unter zoologischen Kriterien und Anforderungen haben. Hierzu hat der Bieter 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (seit 1/2015) über vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Hierfür steht das Bieterformular 11 – Nachweis Bauleistungen für Zoologische Gärten oder vergleichbare Baumaßnahmen zur Verfügung. Folgende Mindestanforderungen sind nachzuweisen:
— Mindestens eine von diesen Referenzen muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen einen Zoo oder Tierpark betreffen,
— Mindestens eine von diesen Referenzen muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen im laufenden Betrieb durchgeführt worden sein,
— Mindestens eine von diesen Referenzen muss zur Erfüllung der Mindestanforderungen das fertiggestellte Referenzprojekt mittels Wartung, Instandsetzung und/oder Inspektion begleitet haben.
Für jedes Referenzprojekt sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung,
— Ort,
— Bauherr/Auftraggeber/Ansprechpartner,
— Bauausführung (Beginn/Ende),
— Gebäudenutzung,
— Bauleistung,
— BGF,
— Auftragsvolumen,
— Bauen im laufenden Betrieb,
— Begleitung der fertiggestellten Baumaßnahme mittels Wartung, Instandsetzung und/oder Inspektion.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
3) Weil der Allwetterzoo Münster kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 GWB ist, wendet er die Vorschriften der §§ 97ff. GWB freiwillig an. Durch eine freiwillige Anwendung des Vergaberechts wird allerdings nicht die Zuständigkeit der Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren gem. §§ 160ff. GWB begründet. Die nachfolgende Angabe einer Vergabekammer betrifft nur Vergabeverfahren im gesetzlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.