Rahmenvereinbarung Prozessmanagementtool Referenznummer der Bekanntmachung: 317-101-79520-00
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Prozessmanagementtool
Rahmenvereinbarung Prozessmanagementtool.
NRW.Bank AöR
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines Prozessmanagementtools als on-premise Lösung (EVB-IT Systemlieferung - Kauf). Bei dem Tool muss es sich um eine bereits entwickelte und praxisbewährte Standardsoftware handeln. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Lizenzmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird insoweit nicht vereinbart. Abrufberechtigt ist ausschließlich die NRW.Bank.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf von der NRW.Bank schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren. Eine Verlängerung über den Geltungszeitraum von vier Jahren hinaus ist ausgeschlossen.
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als 12 Monate vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung),
2. Erklärung über den tätigkeitsspezifischen Gesamtumsatz des Bieters der letzten drei Geschäftsjahre vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (bei Bietergemeinschaft anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Zu 1. Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden in Summe 2,5 Mio. EUR und Vermögensschäden 0,5 Mio. EUR (mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr),
Zu 2. Pro Geschäftsjahr muss der tätigkeitsspezifische Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung mindestens 1,5 Mio. EUR betragen.
Nachweis von mindestens drei Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger/Auftraggeber (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn ihre Erläuterungen die Erfüllung der folgenden Merkmale vor der Auftragsbekanntmachung belegen:
Bei allen angegebenen Referenzen jeweils:
— aktuelle Nutzung des angebotenen Prozessmanagementtools,
— die Referenz nutzt die Software gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen als Instrument der „schriftlich fixierten Ordnung/des Anweisungswesen“,
— zusätzlich bei allen angegebenen Referenzen zusammen, nicht aber jeweils bei jeder einzelnen Referenz: Lieferung eines Prozessmanagementtools als on-premise Lösung (einschließlich Implementierung,, Systemservice und Schulung,
— Migration aus einem datenbankbasierten Prozessmanagementtool (idealerweise Adonis classic),
— Nutzung des angebotenen Prozessmanagementtools mind. im gesamten Referenzzeitraum,
— Nutzung des angebotenen Prozessmanagementtools in einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut bzw. einem Finanzunternehmen im Sinne von § 1 des Kreditwesengesetzes oder vergleichbar,
— die Referenz verfügt über mind. 2 000 MitarbeiterInnen, die theoretisch gleichzeitig als potenzielle Leser auf das Prozessmanagementtool zugreifen können,
— die Referenz verfügt über einen vergleichbaren Nutzungsumfang hinsichtlich der Anzahl an Prozessen und Dokumenten (mind. 5 000 Prozesse und mind. 500 Dokumente).
Angegebene Referenzen sind zum Nachweis dieser Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Referenzerläuterung hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung und bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DMHN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
Hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.