Durchführung von Schweißlehrgängen für das THW Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.12 - 0542/20/VV: 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Schweißlehrgängen für das THW
Schweißlehrgänge für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW).
Ausbildungsstätte des Auftragnehmenrs.
Der Lehrgangsort muss mit einem PKW in maximal 3 Stunden Fahrzeit von 27318 Hoya zu erreichen sein, um eine Aufsicht der Lehrgangsteilnehmenden durch das Lehrpersonal des THW Ausbildungszentrums Hoya zu gewährleisten. Die Fahrzeit wird anhand eines Routenplaners geprüft.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung von Schweißlehrgängen
— Schweißen beim THW (Dauer: 2 Wochen, geplant 6 Lehrgänge im Jahr),
— Thermisches Trennen beim THW (Dauer: 5 Tage, geplant 6 Lehrgänge im Jahr),
— Fortbildung Schweißen/ Thermisches Trennen beim THW mit Schweißerprüfung nach DIN EN ISO 9606-1 (Dauer: 6 Tage, geplant 3 Lehrgänge im Jahr).
Für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit zweimaliger Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Zum Leistungsumfang gehören die Unterkunft und die Verpflegung der Lehrgangsteilnehmenden.
Zweimalige Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Reichen Sie zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bitte folgende Nachweise ein:
• Die fachliche Leitung der Ausbildungsstätte muss gem. Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung von einem Schweißfachingenieur (SFI) erfolgen.
Reichen Sie Zertifikate in Kopie ein, aus denen die fachliche Leitung der Ausbildungsstätte und deren fachliche Qualifikation hervor geht.
• Als Lehrpersonal dürfen gem. Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung nur für das jeweilige Verfahren zertifizierte Schweißlehrer eingesetzt werden.
Reichen Sie Zertifikate in Kopie ein, aus der die Qualifikationen der Schweißlehrer hervorgehen, die im Falle der Beauftragung für die jeweiligen Verfahren eingesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptgegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Schweißlehrgänge. Bei diesen handelt es sich um besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 GWB i. V. m. Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Insoweit ist maßgeblich, dass die zu beschaffenden Schweißlehrgänge unter die CPV-Codes "[removed] Allgemeine und berufliche Bildung" und dabei in die Untergruppe "[removed] Fachausbildung" fallen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung darf demnach gemäß § 65 Abs. 2 VgV abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs Jahre betragen.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.