Stromversorgung – Elektroanlagen – Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0020-JB
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
Abschnitt II: Gegenstand
Stromversorgung – Elektroanlagen – Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
Elektroanlagen – Erneuerung der 24 Systemzentralen der zentralen Klimaanlage
Siehe Leistungsbeschreibung.
Universitätsklinikum Aachen AöR
52074 Aachen
Baubeschreibung:
Das Universitätsklinikum Aachen plant den Neuaufbau des USV-Netz sowie die Erweiterung der Ersatznetzverteilungen in den Türmen der B und C-Reihe für den SDLC-Ring.
Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
— Neuaufbau der USV-Unterverteilungen in den Türmen B1, B2, B3, B4,B5, C3, C4, C5 und C6, Etage 11,
— Neuaufbau der Ersatznetz (EN) Unterverteilungen in den Türmen B3, B4, B5, C2, C3, C4, C5 und C6, Etage 11,
— Neuaufbau der Bereichshauptverteilung (BHV) USV-Netz Technik am Turm C4 auf der Etage 10 (Aussenbereich),
— Umbau bzw. Nachrüstung der Bereichshauptverteilung (BHV) USV-Netz Technik am Turm C2 und C6 auf der Etage 10 (Aussenbereich). Hier müssen z.B. Lastrennschalter und Überspannungsschutz hinzugefügt werden.
— Aufbau neuer Kabelwege inkl.erforderlicher UV-Schutzmaßnahmen,
— Verlegung in vorhandenen Kabelwegen bzw. Kabelbrücken und Anschluss der Zuleitungen für die Unterverteilungen EN, USV und BHV. Hierzu muss ggf. eine weitere Abstimmung mit dem GB-GT Elektrotechnik der Uniklinik RWTH Aachen erfolgen.
— Erweiterung des vorhandenen Potentialausgleich.
Der Lastenaufzug im Turm A1 fährt als einziger bis auf Etage 10 und kann für anstehende Transporte (max. 900 kg) genutzt werden. Weitere Transportwege sind im Zuge der Bauphase mit der Bauleitung im Detail abzuklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
— Eigenerklärung Eignung (124) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 425
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD9V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html