Neubau Feuerwache – Dachdeckungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2020/65
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwache – Dachdeckungsarbeiten
Errichtung der Neuen Feuerwache der Stadt Bad Salzuflen mit Werkstätten und Fahrzeughalle mit16 Einstellplätzen, Waschhalle und Einsatzmittellager sowie einem Übungsturm.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt, angrenzend an die Lockhauser Straße im Stadtteil Knetterheide derStadt Bad Salzuflen eine Hauptfeuerwache zu errichten. Bei der beschriebenen Leistung handelt es sich um Dachabdichtungsarbeiten für die Errichtung des Neubaus. Konstruktion Der u-förmige Gebäudekomplex umfasst die folgenden 4 Bauteile: Bauteil A als 3-geschossiges Gebäude im südlichen Teil des Grundstückes, parallel zur Lockhauser Straße. Im EG befinden sich u. a. die 2-geschossige Fahrzeughalle, die Umkleideräume, Sanitärräume und diverse Funktionsräume. Im 1. OG sind diverse Technik-, Lager- und Funktionsräume untergebracht. Im 2. OG befinden sich die Ruheräume, weitere Umkleiden und Büro- und Seminarräume. Das 2. OG ist Richtung Innenhof gegenüber dem 1. OG zurückgesetzt. Bauteil B als längliches, im 2. OG L-förmiges, teilweise 3-geschossiges Gebäude im rückwärtigen Teil des Grundstückes. Im EG befinden sich u. a. die 2-geschossige Wartungshalle sowie Werkstätten und Nebenräume. Oberhalb der 2-geschossigen Wartungshalle ist direkt die Dachfläche. Im 1. OG sind im westlichen Teil Technik- und Funktionsräume angeordnet. Im 2. OG darüber befinden sich Schulungsräume. In diesem Bereich ist der Bauteil B durch ein Brückenbauwerk mit Bauteil A verbunden. Bauteil C wird auch als Turm bezeichnet und ist östlich unmittelbar an Bauteil B angegliedert. Es handelt sich um einen 6-geschossigen Übungs- und Schlauchturm. Im EG und 1. OG befinden sich diverse Räume und das Schlauchlager. Das Treppenhaus ist ein 7-geschossiges Bauteil (endet im UG/Tiefgarage), in dem bauseits eine Stahltreppe montiert wird. Der Hauptübungsraum ist ein 4-geschossiger frei umwitterter Raum über dem 2. OG, der an den Stirnseiten aus Betonwänden besteht. Die langen Außenwandbereiche sind offen und werden durch ein tragendes Stahlfachwerk gebildet, in dem diverse Stahlpodeste usw. für Übungszwecke vorgesehen sind. Unter Bauteil B und C (Turm) befindet sich die Tiefgarage, die im Hangbereich zur Hälfte aus dem Gelände ragt. Die Attikahöhe des Turms (Bauteil C) beträgt ca. + 20,50 m, die der angrenzenden Wartungshalle (Bauteil B) + 7.40 m. Beide Bauteile sind thermisch entkoppelt. Die Attikahöhe der Bauteile A und des höheren Bereichs des Bauteils B beträgt ca. 11,00 m. Das Gebäude wird aus Stahlbetonwänden, Stahlbetondecken sowie tragenden und nicht tragenden Mauerwerkswänden hergestellt. Alle Dächer sind als Flachdächer, bekiest, in Teilbereichen mit begehbarer Dachterrasse vorgesehen. Die Tiefgarage wird als WU-Konstruktion ausgeführt. Die Fassade ist als klassische Lochfassade mit Aluminiumfenstern geplant. Die Fassadenbekleidung ist als vorgehängte hinterlüftete Fassade mit Fassadenplatten vorgesehen.
Bitte geben Sie bei Angebotseinreichung das Leistungsverzeichnis mit ausgefüllten Preispositionen und die ausgefüllte GAEB-Datei an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Öffentliche Auftraggeber sind im Bereich der VOB gesetzlich verpflichtet, präqualifizierte Bauunternehmen anzuerkennen. Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 a VOB/A bzw. § 6 a VOB/A EU definierten Anforderungen. Sofern Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, geben Sie diese Präqualifikation mit der Registriernummer und der Präqualifikationsstelle bei der Angebotsabgabe bitte an. Gemäß § 16 a VOB/A können entsprechende Eignungsnachweise nachgefordert werden, währenddessen ist das Nachfordern von leistungsbezogenen Unterlagen ausgeschlossen. Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen:
Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3,0 % der Abrechnungssumme Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden über eine pauschale Umlage in Abzug gebracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bei der Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der eingegangenen Unterlagen dürfen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.