Estricharbeiten Schule Schlossallee Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2020-0631
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Estricharbeiten Schule Schlossallee
Estricharbeiten.
Zusammenstellung der wesentlichen Positionen und Mengen Trennlagen, Dämmungen
5 775 m2 Reinigen des Untergrundes,
5 323 m2 PE Folie 0,2 mm als Dampfbremse bzw. Trennlage auf Abdichtung,
5 323 m2 Zulage für Dampfsperre aus SK-Bahn, d 1mm,
3 462 m2 Boden-Dämmplatte EPS 035 DEO dh, d 50 mm,
1 925 m2 Boden-Dämmplatte EPS 035 DEO dh, d 40 mm,
39 m2 Boden-Dämmplatte EPS 035 DEO dh, d 30 mm,
470 m2 Trittschalldämmung EPS 040 DES sg, d 40-2 mm, bis 5,0 kN/m2,
4 791 m2 Trittschalldämmung EPS 040 DES sg, d 30-2 mm, bis 5,0 kN/m2,
165 m2 Trittschalldämmung EPS 040 DES sg, d 20-2 mm, bis 5,0 kN/m2 Zementestrich,
5 056 m2 Zementestrich CT-C35-F5-S 65, bis 5 kN/m2,
166 m2 Zementestrich CT-C35-F5-S 65 Haftzugfestigkeit 1,5 N/mm2, bis 5 kN/m2,
204 m2 Zementestrich CT-C35-F5-S 70, bis 5 kN/m2,
34 m Schalltrennfugen-Profil an Türen 190 m Schalltrennfugen-Profil an Türen, nicht brennbar,
235 m Bewegungsfugen-Profil 57 m Bewegungsfugen-Profil, nicht brennbar,
349 m2 Zementestrich CT-C35-F5-T65 Haftzugfestigkeit 1,5 N/mm2, bis 5 kN/m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten Schule Schlossallee
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleinblittersdorf
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66271
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
Der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
Erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.