BLB NRW/Z/Verbrauchsmaterial_100-20-00266 Referenznummer der Bekanntmachung: 100-20-00266
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW/Z/Verbrauchsmaterial_[removed]
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf, Reinigungsbedarf sowie Ungezieferbekämpfungsmittel aus.
Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen.
Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt.
Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
Los 1 Leuchtmittel
40470 Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten.
Los 2 Elektrozubehör
40470 Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Elektrozubehör, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt wird.
Los 3 Hygienepapier
40470 Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird.
Produktanforderung Hygienepapiere
Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen Blauer Engel für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen.
Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV).
Los 4 Hygienemittel
40470 Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder Sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der
REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Los 5 Reinigungsmittel
40470 Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z. B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Los 6 Reinigungsgeräte
40470 Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsgeräten, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Los 7 Ungezieferbekämpfungsmittel
40470 Nordrhein-Westfalen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Ungezieferbekämpfungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z. B. Reinigungsmittel,Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu
Beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in
Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rees
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 46459
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 24539
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYMK2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.