Abschluss Rahmenvereinbarung Büroeinrichtungen 1.2.2021-31.1.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10-101-1010-3-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss Rahmenvereinbarung Büroeinrichtungen 1.2.2021-31.1.2025
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung, Lieferung und gebrauchsfertigen Montage von Büroeinrichtungen für verschiedene Organisationseinheiten im Stadtgebiet Krefeld von 1.2.2021-31.1.2025.
Tische und Container Hersteller König + Neurath, Möbelprogramme Talo.s, Astra und Eco.s
Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische
Besprechungstische
Roll- und Standcontainer.
Folgende Herstellerpreislisten von König + Neurath sind möglichst mit dem Angebot in Papierform einzureichen: Talo.s, Astra und Eco.s
Berücksichtigung des Leitfadens für die Gestaltung der Bildschirm- und Büroarbeitsplätze DGUV 215-410 in der jeweils gültigen Fassung
Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben des Arbeitsschutzes
Schränke Hersteller König + Neurath, Möbelprogramm Acta.Classic
Seitenrollschränke, Schiebetürenschränke, Garderobenschränke, Türenschränke und Regale.
Die Herstellerpreisliste von König + Neurath – Schranksysteme ist möglichst mit dem Angebot in Papierform einzureichen.
Berücksichtigung des Leitfadens für die Gestaltung der Bildschirm- und Büroarbeitsplätze DGUV 215-410 in der jeweils gültigen Fassung
Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben des Arbeitsschutzes
Raumgliederungs- und Akustiksysteme Hersteller König + Neurath
Raumgliederungssystem mit akustisch wirksamer Stoff-Beplankung.
Die Herstellerpreisliste von König + Neurath – Raumgliederung – ist möglichst mit dem Angebot in Papierform einzureichen.
Berücksichtigung des Leitfadens für die Gestaltung der Bildschirm- und Büroarbeitsplätze DGUV 215-410 in der jeweils gültigen Fassung
Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben des Arbeitsschutzes
Besuchermobiliar
Stapelbare Holzschalen Besucherstühle ohne Armlehnen
Stapelbare Freischwinger mit Armlehnen und Netzrücken
Kunststoff Traversensitzbänke ohne Armlehnen.
— Muster der angebotenen Holz-Schalenstühle, gepolsterten Freischwinger und Kunststoff-Traversenbänke sind möglichst mit dem Angebot anzuliefern an den Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service, St. Töniser Str. 60, 47803 Krefeld, Zimmer 2.18,
— Es ist es erforderlich, aktuell gültige Produktbeschreibungen der angebotenen Möbelprogramme sowie Preislisten des/der Hersteller des/der angebotenen Sitzmöbelprogramme mit Abgabe des Angebots in Papierform einzureichen,
— Berücksichtigung des Leitfadens für die Gestaltung der Bildschirm- und Büroarbeitsplätze DGUV 215-410 in der jeweils gültigen Fassung,
— Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben des Arbeitsschutzes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YTQR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]