Beschaffung Schulmobiliar 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-40-4001-6-90
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung Schulmobiliar 2021-2022
Beschaffung von Schulmobiliar 2021 — 2022 für alle Krefelder Schulen.
Diverse Schulmöbel
Alle Krefelder Schulen
Zur Ausstattung aller Krefelder Schulen werden klassische Schulmöbel in verschiedenen Größen benötigt, so z. B. Tische, Stühle, Regale und Schränke.
Die genaue Beschaffenheit entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Fußrastenstühle
Alle Krefelder Schulen Krefeld
Zur Ausstattung der Grund- und Förderschulen werden Fußrastenstühle benötigt, damit alle Kinder an gleich hohen Tischen und trotzdem ergonomisch korrekt sitzen können.
Die genaue Beschaffenheit entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Bewegliche Tische
Alle Krefelder Schulen Krefeld
Um die Klassenräume multifunktional nutzen zu können, werden Tische auf Rollen benötigt.
Die genaue Beschaffenheit entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung Schulmobiliar 2021-2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewegliche Tische
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stockheim
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96342
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fußrastenstühle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YT7H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1 S 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]