Digitalisierungsstrategieberatung SdV Referenznummer der Bekanntmachung: 016_SDV_02-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studienstiftung.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierungsstrategieberatung SdV
Die IT-Systeme der Studienstiftung sind auf die Verwaltung der Förderung der Stipendiat*innen, des zugehörigen Bildungsprogramms sowie auf die internen Abläufe als Organisation zugeschnitten. Über mehrere Jahrzehnte, insbesondere einer Phase des starken institutionellen Wachstums (Budget, Zahl der Geförderten, Personal) wurden in allen Geschäftsbereichen technische Anpassungen vorgenommen, digitale Lösungen implementiert und bedarfs- sowie anlassbezogen kontinuierlich weiterentwickelt. Bezogen auf die Digitalisierung im Ganzen gibt es als Folge dessen sowohl noch einige rein analoge Abläufe als auch (mehrheitlich) hybride Prozesse und wenige vollständig digitalisierte Komponenten. Dabei hat der bisher verfolgte Ansatz der Einführung spezifischer Lösungen ein großes Anwendungs- und Softwareportfolio bedingt. Medienbrüche von analog zu digital und umgekehrt innerhalb einzelner Prozesse sind dabei nicht selten. Um die Digitalisierung innerhalb der Studienstiftung systematisch zu betrachten und Synergien zu nutzen, wird ab 2021 in der Geschäftsstelle das neue Team für Digitalisierung die Arbeit aufnehmen. Als ersten Schritt soll mithilfe der hier ausgeschriebenen Beratung eine Digitalisierungsstrategie entwickelt werden. Diese soll die folgenden Zielsetzungen umfassen (Details s. BW02 Leistungsbeschreibung):
1. Umfassende Analyse des gegenwärtigen Stands der Digitalisierung in allen Arbeitsprozessen der Studienstiftung (umfangreiche Informationen bereits vorhanden; darüber hinaus sind eigene Konzepte (z.B. Workshops, qualitative und quantitative Umfragen, Experteninterviews etc.) der teilnehmenden Unternehmen zur Vervollständigung der Analyse ausdrücklich gefordert und Teil der Bewertungskriterien für die Vergabe).
2. Beratung zur Entwicklung einer strukturierten Digitalisierungsstrategie, welche auf die spezifischen Anforderungen der Studienstiftung zugeschnitten ist.
3. Erarbeitung konkreter Arbeitspakete zur Umsetzung der entwickelten Digitalisierungsstrategie unter Berücksichtigung der Vergaberegeln für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Institutionen.
4. Ggfs. Begleitung des Implementierungsprozesses der definierten technischen Lösungen in den ersten 3,5 Jahren ab Entwicklung der Strategie.
Studienstiftung des deutschen Volkes e. V.
Ahrstraße 41
53175 Bonn
s. Leistungsbeschreibung BW02.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. 2 DIN A4 Seiten,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register,
— Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG, der Unternehmerbogen AnlageTW02 ist zu verwenden.
a) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
b) Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderungen zu a):
Der Bewerber muss innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz erzielt haben:
— Der durchschnittliche Brutto-Jahresumsatz gesamt beträgt mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
— Der durchschnittliche Brutto-Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich (Digitalisierungsanalyse, -beratung und -umsetzung) beträgt mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
a) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Der Unternehmerbogen (Anlage TW02) ist zu verwenden.
b) Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens insbesondere sind dabei zu beschreiben:
— Allgemeine Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
— Maßnahmen zur Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz.
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl an Mitarbeitern, fest angestellter Mitarbeiter/Innen des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
d) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, Anlage TW04 ist zu verwenden.
Mindestanforderungen zu a):
Es muss über alle eingereichten Referenzen mindestens einmal einer der folgenden Vergleichsbereiche abgedeckt worden sein. Eine Referenz darf mehrere geeignete Kriterien abdecken.
— Analyse zum Stand der Digitalisierung in einer Organisation, die Vergabevorgaben der öffentlichen Hand oder vergleichbaren Regularien unterliegt,
— Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie für eine Organisation, die Vergabevorgaben der öffentlichen Hand oder vergleichbaren Regularien unterliegt,
— Implementierungsbegleitung einer Digitalisierungsstrategie für eine Organisation, die Vergabevorgaben der öffentlichen Hand oder vergleichbaren Regularien unterliegt,
— Explizite Adressierung der IT-Sicherheit im Rahmen der Digitalisierungsberatung,
— Tätigkeitsschwerpunkt des Kunden im Bereich Bildung und Wissenschaft,
— Beratung des Kunden bei der Entwicklung begleitender Schulungs- und Kommunikationsstrategien für die Digitalisierungsbestrebungen im Sinne des Change-Managements und der Stakeholdereinbindung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.