Jahresvertrag Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.korschenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresvertrag Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung mit Verlängerungsoption
2-Jahresvertrag für die Kanalreinigung, TV-Befahrung und Grubenentleerung im Stadtgebiet Korschenbroich.
41352 Korschenbroich sh. hierzu auch die Übersichtspläne
Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst folgende Hauptleistungen:
— ca. 224 km Unterhaltsreinigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasserkanälen pro 2 Jahre (gem. Spülplan),
— ca. 6 050 St. Unterhaltsreinigung von Schachtbauwerken in 2 Jahre (gem. Spülplan),
— ca. 53 St. Unterhaltsreinigung von Betriebspunkten gem. beiliegendem Reinigungsplan,
— ca. 75 St. Unterhaltsreinigung von Hauspumpwerken pro Jahr,
— ca. 14 km Inspektion von Kanälen pro Jahr,
— 3 657 St. Unterhaltsreinigung von Straßenabläufen für Trockenschlamm 1/2 jährlich,
— 2 415 St. Unterhaltsreinigung von Straßenabläufen für Nassschlamm jährlich,
— ca. 28 St. Unterhaltsreinigung von Kleinkläranlagen,
— ca. 10 St. Unterhaltsreinigung von abflusslosen Gruben.
Gegenstand der Ausschreibung sind die nach SüwVO Abw, Teil1 durchzuführenden Zustandsuntersuchungen einschließlich der vorhergehenden Kanalreinigung und den erforderlichen Überleitungsmaßnahmen. Die Reinigungs- und Inspektionsleistungen sind für turnusmäßige Untersuchungen, Abnahme-, Gewährleistungsuntersuchungen auszuführen. Zudem können vom AG kurzfristig Maßnahmen benannt werden, die sich aus dem täglichen Geschäft ergeben. Weiterhin ist die Reinigung und Inspektion von Schächten, Straßeneinläufen, Pumpenanlagen und weiteren Betriebspunkten gemäß SüwVO Abw, Teil 1 sowie deren Aufnahme Gegenstand dieser Ausschreibung. Im Zuge der Schacht- und Senkenreinigungsarbeiten sind die Bauwerke auf Rattenbestand zu prüfen. Die Ergebnisse sind in vom Auftraggeber erstellte Listen einzutragen und in den bereitgestellten Planunterlagen zu vermerken. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe eingehend über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Alle Arbeiten sind in Eigenleistung von qualifiziertem und fachlich geschultem Personal durchzuführen. Die Inspektionsarbeiten werden von einem Mitarbeiter des Städtischen Entsorgungsbetriebes Korschenbroich beaufsichtigt. Vom Auftraggeber werden keine Hilfskräfte und Geräte zur Verfügung gestellt.
Es besteht eine Verlängerungsoption des 2-Jahresvertrages um weitere 2 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gem. §§ 6a, 6b VOB/A – Eigenerklärung zur Eignung und zur Zuverlässigkeit Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Maximal erlaubte Anfahrtszeit bis zum Haupterfüllungsort (Reaktionszeit): 1,5 Stunden.
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 %
— Nachweise gem. § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A,
— Qualifikation für die Baustellensicherung nach MVAS 99 in Zusammenhang mit RAS 95 und ZTV-SA 97 gem. Nr. 7.1 der Bewerbungsbedingungen,
— Qualifikationsnachweise Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, R, I, oder eine Qualifikation gleichwertiger Art.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle 2 bis 4 Jahre
Hinweis zu Nebenangeboten:
Nebenangebot sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote sind in der gleichen Art und Weise einzureichen wie Hauptangebote.
Hinweis zur Kommunikation:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes. Ein Anspruch auf Beantwortung von Anfragen, die die Stadt Korschenbroich auf anderem Wege erreichen, besteht nicht.
Hinweis zu eventuellen Unklarheiten:
Bitte beachten Sie die weiterführenden Hinweise im Dokument „v01 Angebotsaufforderung“.
Enthalten die Angebotsunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich (über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes) darauf hinzuweisen. Solche Hinweise bzw. erbetene Auskünfte sind an die Zentrale Submissionsstelle zu richten.
Erbetene Auskünfte, die der vorgenannten Stelle nicht bis zum 17.2.2020 vorliegen, können auf Grund der Gleichbehandlung aller Bieter und der Transparenz dieses Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht mehr erteilt werden. Ausnahmen hiervon werden – unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – nur bei begründeten Sachverhalten gewährt.
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr eingereichtes Angebot schriftlich zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Hinweis zu Einzelfristen:
— Kamerabefahrung: 31.10. Fertigstellung Befahrungen
31.12 Abgabe Dokumentation
— Kanalreinigung gem. Spülplan,
— Entleerung Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben nach Absprache binnen 3 Tagen,
— Reinigung Straßenabläufe Trockenschlamm: halbjährlich.
1. Durchgang: 01.05 - 30.06
2. Durchgang: 15.10 - 30.11
— Reinigung Straßenabläufe Nassschlamm: jährlich.
01.05 - 30.06
— Sondereinsätze innerhalb von 3 Tagen,
— Noteinsätze umgehend gem. Reaktionszeit,
— Betriebspunktreinigung gem. Reinigungsintervall.
Hinweis zur maximalen Anfahrtszeit bis zum Haupterfüllungsort: 1,5 Stunden.
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYYYN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.