Projektsteuerungsleistung für FoBau Active Sites Referenznummer der Bekanntmachung: 01-21-TE-CB-SF
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-due.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistung für FoBau Active Sites
Projektsteuerungsleistung für FoBau Active Sites:
Die Universität Duisburg-Essen benötigt einen Projektsteuerer für den Forschungsneubau „Active Sites“ am Campus Essen.
Der Forschungsneubau soll für eine Nutzung von ca. 120 Personen dienen und eine Nutzfläche (NUF 1-6) von ca. 4 650 qm vorhalten. Der überwiegende Teil der Fläche soll für Labore (ca. 2 600 qm) genutzt werden. Die Anforderungen an die Labore sind hoch, da es sich um hochinstallierte Labore (Chemie-Labore, physikalisch-chemische Labore, Laser Labore, S1/R1) handelt. Zudem sollen Büroräume (ca. 1 600 qm), Besprechungs- und Seminarräume sowie Verkehrs- und Lagerflächen entstehen.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt der zu vergebenden Leistungen und zum Leistungsumfangs enthält der Projektsteuerungsvertrag in Verbindung mit den Anlagen, insbesondere § 3 Projektsteuerungsvertrag in Verbindung mit dessen Anlage 3.1.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der AG überträgt dem AN gemäß 3.1 des Vertrags für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens zunächst die Projektsteuerungsleistungen (Grund- und besondere Leistungen) der Projektstufen 1 und 2 nach AHO, wobei sich der Leistungsumfang aus der (Vertrags-) Anlage 3.1 ergibt. Zu den optionalen Leistungen s. unten II.2.11) „Angaben zu Optionen“.
Universität Duisburg-Essen
Universitätsstr. 2
45141 Essen
Das Bauvorhaben, auf das sich die zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen beziehen, wird auf dem Grundstück „Areal Thurmfeld“, 45141 Essen, Hilgerstrasse realisiert.
Projektsteuerungsleistungen für den Forschungsneubau Active Sites in Essen.
Active Sites wird auf einem Grundstück der Universität Duisburg-Essen (UDE) als Teil des „Forschungs- und Innovationscampus Thurmfeld (FIT)“ in Essen errichtet, in fußläufiger Nähe zum Hauptcampus und den Fakultäten Chemie und Biologie sowie der zentralen Infrastruktur der UDE. Dieser Forschungsneubau soll für eine Nutzung von ca. 120 Personen dienen und eine Nutzfläche (NUF 1-6) von ca. 4 650 qm vorhalten. Der überwiegende Teil der Fläche soll für Labore (ca. 2 600 qm) genutzt werden. Die Anforderungen an die Labore sind hoch, da es sich um hochinstallierte Labore (Chemie-Labore, physikalisch-chemische Labore, Laser Labore, S1/R1) handelt. Zudem sollen Büroräume (ca. 1 600 qm), Besprechungs- und Seminarräume sowie Verkehrs- und Lagerflächen entstehen.
Weitere Einzelheiten zum Inhalt der zu vergebenden Leistungen und zum Leistungsumfangs enthält der Projektsteuerungsvertrag in Verbindung mit den Anlagen, insbesondere § 3 Projektsteuerungsvertrag in Verbindung mit dessen Anlage 3.1.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der AG überträgt dem AN gemäß 3.1 des Vertrags für die ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens zunächst die Projektsteuerungsleistungen (Grund- und besondere Leistungen) der Projektstufen 1 und 2 nach AHO, wobei sich der Leistungsumfang aus der (Vertrags-) Anlage 3.1 ergibt. Zu den optionalen Leistungen s. unten II.2.11) „Angaben zu Optionen“.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die maximale Anzahl (Höchstzahl) der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine Detailbewertung der Eignung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Mit der Detailbewertung wird eruiert, inwieweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften anhand ihrer eingereichten Erklärungen nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine größere Leistungsfähigkeit und Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind.
Zu diesem Zweck erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Bewerber anhand der Auswahlkriterien „Referenzen“ und „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“, wobei im Rahmen des ersten Auswahlkriteriums max. 600 Punkte und im Rahmen des zweiten Kriteriums max. 400 Punkte erreicht werden können.
Auswahlkriterium „Referenzen“:
Im Rahmen des Auswahlkriteriums „Referenzen“ werden die vom Bewerber vorgelegten Referenzen, die die Mindestanforderungen an Referenzen erfüllen, zunächst jeweils einzeln daraufhin bewertet, inwieweit die erbrachten Projektsteuerungsleistungen vergleichbar sind mit den vorliegend zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen hinsichtlich folgender Aspekte und mit folgenden Gewichtungen:
— Vergleichbarkeit der Projektstufen im Sinne der AHO (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 15),
— Vergleichbarkeit der Bauaufgabe, d.h. inwieweit das betroffene Bauprojekt, wofür die Projektsteuerungsleistungen erbracht worden sind, sich funktionell auf Gebäude/Gebäudekomplexe bezog, die vergleich sind mit denen, auf die sich die zu vergebenden Projektsteuerungsleistungen beziehen (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 20),
— Vergleichbarkeit der Baukosten des Bauprojekts (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 5),
— Vergleichbarkeit der Größe der vom Bauprojekt betroffenen Flächen (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 5),
— Vergleichbarkeit des Bauherren des Bauprojekts (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 5).
Die maximale Punktzahl pro Referenz beträgt somit 200 Punkte.
Die Einzelheiten zur Bewertung/Bepunktung der vorgelegten Referenzen ergeben sich aus der Kriterienmatrix zum Auswahlkriterium „Referenzen“ der Anlage „Auswahlbogen Teilnahmewettbewerb“.
Zur Ermittlung der Bewertungspunktzahl eines Bewerbers hinsichtlich des Auswahlkriteriums „Referenzen“ werden von den vom Bewerber eingereichten Referenzen die drei vom Auftraggeber am besten bepunkteten Referenzen heranzogen und die Summe der jeweils erreichten Punkte gebildet.
Auswahlkriterium „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“:
Im Rahmen des Auswahlkriteriums „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“ werden die vom Bewerber vorgelegten Nachweise/Erklärungen/Referenzen zum Projektleiter und Stellvertreter auf die Erfahrungen dieser Personen bewertet und dies hinsichtlich folgender Aspekte und mit folgenden Gewichtungen:
— Berufserfahrung Projektleiter(in) in Jahren (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 25),
— Berufserfahrung Stellvertreter(in) in Jahren (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 25),
— Berufserfahrungen Projektleiter(in) in Bezug auf Projektstufen und Handlungsbereiche anhand angegebener Referenzen des Projektleiters (bis zu 4 Punkte, Gewichtungsfaktor 25),
— Berufserfahrungen Stellvertreter(in) in Bezug auf Projektstufen und Handlungsbereiche anhand angegebener Referenzen der Projektleiter(in) (bis zu 4 Punkte, Gewichtung 25).
Die maximal erreichbare Punktzahl pro Person beträgt 200 Punkte und die maximal für das Auswahlkriterium erreichbare Punktanzahl somit insgesamt 400 Punkte.
Die Einzelheiten zur Bewertung/Bepunktung ergeben sich aus der Kriterienmatrix zum Auswahlkriterium „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“ der Anlage „Auswahlbogen Teilnahmewettbewerb“.
Für die Auswahl werden die Gesamtpunktzahlen der Bewerber miteinander verglichen, wobei sich die Gesamtpunktzahl eines Bewerbers aus der Summe der Punktzahlen für das Auswahlkriterium „Referenzen“ und das Auswahlkriterium „Erfahrungen Projektleiter und Stellvertreter“ ergibt.
Es werden bis zum Erreichen der Höchstzahl an Bewerbern die Bewerber ausgewählt, deren Gesamtpunktzahl am höchsten ist. Sollten mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen, so wird – bis die Höchstzahl erreicht ist – die Auswahl der Bewerber durch Losverfahren entschieden.
Beschreibung der Optionen:
1. Optional kann der AG nach 3.2. des Vertrages dem AN die Grund- und besonderen Leistungen der Projektstufen 3 bis 5 AHO ganz oder teilweise übertragen. Der AG kann dabei auch einzelne Stufen überspringen oder mehrere Stufen parallel abrufen. Maßgeblich für den Leistungsinhalt sind jeweils die Festlegungen in der (Vertrags-)Anlage 3.2. zu dem Leistungsinhalt. Ein Anspruch auf Übertragung der optionalen Grund- und besonderen Leistungen besteht nicht.
2. Darüber hinaus kann der AG nach 3.3. des Vertrags bei Bedarf auch jederzeit die Erbringung weiterer Grundleistungen und besonderer Leistungen aus den Leistungsbildern des Projektmanagements nach AHO Heft Nr. 9 sowie aus AHO Heft Nr. 19 „Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft“ als zusätzliche Leistungen anordnen.
Geplante Termine für Verfahren:
— Teilnahmewettbewerb Frist: 25.02.2021,
— Aufforderung Erstangebote: 9. KW,
— Frist für Erstangebote: 14. KW,
— Verhandlungsgespräche: 15. KW,
— Aufforderung für letztverbindliche Angebote: 16. KW,
— Zuschlagserteilung (inkl. Wartefrist): 21. KW.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
— Die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft. Hierfür ist das Formblatt „11. Eigenerklärung – Ausschlussgründe“ zu verwenden.
— Bewerbergemeinschaften geben bereits mit der Bewerbung eine Eigenerklärung ab, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Hierfür ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage „11. Eigenerklärung – Ausschlussgründe“ zu verwenden.
— Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist oder – falls dies nicht erforderlich ist – Eigenerklärung, dass (für die Berufsausübung) keine Eintragung in ein solches Register verpflichtend ist. Hierfür ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage „06. Eigenerklärung über Eintragung in einschlägiges Handelsregister“ zu verwenden.
— Eigenerklärung darüber, dass eine (Berufs-) Haftpflichtversicherung besteht und dass die diesbezüglichen Beträge rückstandslos entrichtet wurden, wobei als Mindestanforderung gilt, dass die Maximierung der möglichen Ersatzleistungen des Versicherers das mindestens 2- fache der folgenden Deckungssummen pro Jahr betragen:
—— mind. 5 Mio. EUR Personenschäden p. a.,
—— mind. 3 Mio. EUR Sachschäden p. a..
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. die im Falle eines Schadenseintritts für die gesamte Bewerbergemeinschaft gilt und zwar unabhängig von Schadensverursacher innerhalb der Bewerbergemeinschaft.
Alternativ gilt: Werden die Mindesthöhen derzeit unterschritten oder liegt keine entsprechende Versicherung vor, steht es dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft frei, den Nachweis durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung und Nachweis einer Bestätigung des Versicherers zu erbringen, die bestätigen, dass im Falle der Auftragserteilung eine Versicherung abgeschlossen wird, die die obigen Mindestvorgaben zu den Deckungssummen und deren Maximierung erfüllt.
Zur Abgabe der Erklärung ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage „04. Eigenerklärung der (Berufs-) Haftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019. Hierfür ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage „05. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz“ zu verwenden. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz p.a. von [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den Geschäftsjahren 2017, 2018, 2019. Hierfür ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage „03. Anzahl der Beschäftigten“ zu verwenden.
Mindestanforderung sind 10 (Vollzeit-Beschäftigten äquivalente) Projektsteuerer(innen), die Projektsteuerungsleistungen erbringen und hierfür die berufliche Befähigung analog der vorliegend geltenden Mindestanforderung an Studienabschlüsse der Projektleitung und Stellvertretenden Projektleitung haben; das Vollzeitäquivalent gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei einer gemischten Belegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben (Beispiel: Ein Vollzeitbeschäftigter 40 Stunden/Woche, 2 Teilzeitbeschäftigte mit je 20 Stunden/Woche = 40 + 20 + 20 ./: 40 = 2 Vollzeitäquivalente),
— Eigenerklärung zur fachlichen Eignung der/des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters(in) und deren/dessen Stellvertreters(in). Hierfür ist die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Anlage „07. Eigenerklärung zur beruflichen Qualifikation des Personals“ zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Mindestanforderungen für den/die Projektleiter(in) und deren/dessen Stellvertreter(in):
— Jeweils eine Berufserfahrung von 3 Jahren (36 Monate) in der Projektsteuerung,
— jeweils einen Studienabschluss der Fachrichtung Architektur (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Master), Bauingenieurwesen (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Master) oder Wirtschaftsingenieur der Vertiefung Bauwesen (Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Master),
— Der Projektleiter und stellvertretende Projektleitung müssen jeweils über Erfahrung mit mind. 1 Projekt mit 5 Handlungsbereiche/3 Projektstufen aufweisen (Handlungsbereiche und Projektstufen im Sinne der AHO).
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
— Eigenerklärung mit einer Auflistung von Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft unter Verwendung der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Anlage „02. Referenzprojekte“ inklusive Referenzbogen, wobei zu jedem Referenzprojekt der Referenzbogen auszufüllen ist und eine Anlage gesonderte Anlage im Umfang von max. einer DIN A3 Seite pro Projekt beizufügen ist, mit insgesamt folgenden Inhalten: Angabe der Projektbeschreibung, Leistungsumfang gem. HOAI und Leistungszeitraum, Baukosten und Fläche (BGF und NUF), maßgeblich beteiligte Mitarbeiter/Projektleiter, Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer, sowie Angaben zu:
— Projekt betraf entweder ein Gebäude/einen Gebäudekomplex mit Büro- und Besprechungsräumen sowie mit Laborflächen, wobei die Laborflächen mind. 1.000m2 NUF betrugen, oder es betraf ein Forschungsgebäude mit Laborflächen über 1 000 m2 NUF betrugen.
— Die Projektsteuerung erfolgte in Bezug auf entweder ein Gebäude/ein Projekt, dass mind. 2 500 m2-4 000 m2 NUF 1-6 hatte oder ein Gebäude/ein Projekt mit über 4 000 m2 NUF 1-6 hatte.
— Die Projektsteuerung erfolgte in Bezug auf entweder ein Projekt, wofür die Kosten nach KGR 300 und 400 mind. 15 Mio. Euro netto nicht aber mehr als 25 Mio. Euro netto betrugen oder wofür die Kosten nach KGR 300 und 400 über 25 Mio. EUR netto betrugen.
— Die Projektsteuerung erfolgte in Bezug auf ein Projekt entweder für einen privatrechtlichen Auftraggeber oder für einen öffentlichen Auftraggeber bzw. mit öffentlichen Fördermittelanteil von mind. 25 % oder für eine Hochschule/Universität als Auftraggeber.
— Projekt belegt Erfahrungen zu entweder mindestens 3 von 5 Projektstufen und 5 Handlungsbereiche (iSd AHO) oder 5 Projektstufen und 5 Handlungsbereiche (iSd AHO).
Der Bewerber gibt mindestens 3 Referenzobjekte an mit jeweils den folgenden Mindestanforderungen:
— Die Referenz betraf eine Projektsteuerung für ein Neubauprojekt bzw. ein Generalsanierungsprojekt (Kernsanierung mit Rückbau bis auf den Rohbau).
— Die Projektsteuerungsleistungen müssen innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 1.Februar 2013) abgeschlossen worden sein.
— Die Projektsteuerung erfolgte in Bezug auf ein Gebäude, das mind. 2 500 m2 NUF 1-6 hatte.
— Die Projektsteuerung erfolgte in Bezug auf ein Projekt, wofür die Kosten nach KGR 300 und 400 mind. 15 Mio. netto betrugen.
— Die Projektsteuerungsleistungen bezogen sich auf ein Gebäude/einen Gebäudekomplex mit Büro- und Besprechungsräumen sowie mit Laborflächen, wobei die Laborflächen mind. 1 000 m2 NUF betrugen.
— Die Projektsteuerungsleistungen umfassten mind. 3 von 5 Projektstufen und alle 5 Handlungsbereiche (Handlungsbereiche und Projektstufen im Sinne der AHO).
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind über das unter I.3) genannte Vergabeportal elektronisch einzureichen.
2. Hinweis: Auch im Fall des Zuschlags, werden Ihre AGB nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücken wie Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheinen abgebildet sein.
3. Wichtige Hinweise zum Teilnahmewettbewerb enthält das Dokument „Anfrage zum Teilnahmewettbewerb“.
4. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen wendet der Auftraggeber die einfache Richtwertmethode nach UfAB (UfAB 2018, Praxis der IT-Vergabe) an. Dementsprechend wird zu jedem Angebot die Kennzahl „Z“ errechnet, die der Quotient aus Leistung (in Punkten) und Preis in Euro ist: Z=L/P, wobei gilt:
— Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
— L = Leistung in Punkten = Leistungspunktzahl (Bewertungspunkte x Gewichtungsfaktor) des zu bewertenden Angebotes
— P = Preis (in Euro) des zu bewertenden Angebotes
In der Formel wird als P (Preis in Euro) der Betrag aus der Zeile „Angebotssumme pauschaliert“ des mit dem Angebot eingereichten Preisblatts eingesetzt. D.h. die Preise für die Optionen (Projektstufen 3 bis 5) werden vollständig berücksichtigt, da deren Beauftragung sehr wahrscheinlich ist.
In der Formel wird als L (Leistung in Punkten) der Gesamtpunktwert des Angebots eingetragen (maximal: 50 Punkte), der sich aus der Anwendung der Leistungsbewertungsmatrix (s. Dokument „Leistungsbewertungsmatrix“) ergibt. Insbesondere aus der Leistungsbewertungsmatrix ergeben sich ferner die relevanten Unterkriterien, maximalen Punktzahlen der Unterkriterien, die Gewichtungsfaktoren, relevante Bewertungsmaßstäbe innerhalb der einzelnen Unterkriterien und die Abstufungen erreichbarer Punkte.
Das Angebot, das nicht aus der Wertung ausgeschlossen wird und die höchste Kennzahl „Z“ hat, erhält den Zuschlag. Gibt es mehrere Angebote auf dem ersten Wertungsrang mit derselben Kennzahl „Z“, erhält das Angebot mit dem geringeren Preis den Zuschlag. Bei weiterem Gleichstand wird mittels Losverfahren entschieden, welches dieser Angebote den Zuschlag erhält.“
5. Laufzeit des Vertrags:
Bei der Angabe handelt es sich um eine Schätzung; eine feststehende Laufzeit des Vertrags gibt es nicht. Die angegebene (geschätzte) Laufzeit bezieht sich auf die Situation, dass die Option nach 3.2 des Vertrags in Bezug auf die Projektstufen 3 bis 5 gezogen wird. Für die Projektstufen 1 und 2 ist mit einer Laufzeit von ca. 12 Monaten zu rechnen.
6. Hinweis zu fehlenden Unterlagen – Stand 26.1.2021:
Es können noch nicht alle Unterlagen (Angebotsphase) über das Vergabeportal abgerufen werden. Im Lauf der nächsten Tage werden die Unterlagen aber vollständig abrufbar sein.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MDMBX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann nur bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Für eine wirksame Zuschlagserteilung ist die Einhaltung der Vorgaben in § 134 Abs. 1 und 2 GWB relevant. Danach gilt:
Absatz 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Absatz 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Im Übrigen ergeben sich für die Einlegung von Rechtsbehelfen relevanten Fristen aus § 160 Abs. 3, wonach ein (Nachprüfungs-)Antrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.