Ausschreibung einer betrieblichen Altersvorsorge Referenznummer der Bekanntmachung: BA 2020-024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iqwig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer betrieblichen Altersvorsorge
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Versicherungsprodukten zur Realisierung einer betrieblichen Altersversorgung für die Beschäftigten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Köln. Die Entgeltumwandlung mit gesetzlichem Arbeitgeberzuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im Rahmen einer Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG erfolgen. Die reine Arbeitgeberfinanzierung soll im Durchführungsweg Unterstützungskasse stattfinden (siehe hierzu die Versorgungsordnung, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Im Mediapark 8
50670 Köln
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Versicherungsprodukten zur Realisierung einer betrieblichen Altersversorgung.
Die Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen gewährt allen Beschäftigten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), die ab dem 1. Februar 2020 eingestellt wurden, grundsätzlich auf freiwilliger Basis eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung (bAV) über den Durchführungsweg Unterstützungskasse als Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Voraussetzung hierfür ist, dass sie sich über den Durchführungsweg Direktversicherung durch Entgeltumwandlung an der Versorgung beteiligen.
Der erste Beitrag soll im Jahr 2020 (voraussichtlich November) rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 eingezahlt werden. Auf Basis der Neueinstellungen der letzten 2 Jahre wird voraussichtlich eine Anzahl von Verträgen im 2-stelligen Absolutbereich pro Jahr neu abgeschlossen (derzeit prognostiziert 15 pro Jahr).
Die Ausschreibung richtet sich an Bieterkonsortien aus einer Versicherung und einem Berater (Makler). Versicherungsunternehmen und Makler haben als Bieterkonsortium anzubieten.
Die Versicherung schließt mit dem Auftraggeber einen Rahmenvertrag für den Versicherer (Anlage 6) über die abzuschließenden Versicherungsverträge mit den Beschäftigten und einen Rahmenvertrag für die Unterstützungskasse (Anlage 7). Der Makler übernimmt die Aufgabe, die neu abzuschließenden Versicherungsverträge zur betrieblichen Altersversorgung zu betreuen und zu vermitteln. Weiterhin übernimmt der Makler die Aufgabe, die Versicherungsverträge auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit der Vertragsgestaltung zu überprüfen. Der Makler schließt dazu mit dem IQWiG einen Dienstleistungsvertrag (Anlage 4).
Die Vergütung des Maklers wird ausschließlich durch die durch die Versicherung in die Versicherungstarife eingepreiste Provision / Courtage getragen, eine gesonderte Zahlung durch das IQWiG oder die Beschäftigten erfolgt nicht.
Die Bieterkonsortien haben daher bei der Angebotserstellung ausschließlich Produkte mit ungezillmerten Brutto/Maklertarifen, d. h. mit eingepreister Provision / Courtage anzubieten. Sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere für Beratung, Verwaltungskosten, Provisionen sowie Courtage, sind zu inkludieren.
Laufzeit: unbestimmte Zeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe von Angeboten kann nur elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) erfolgen. Hierfür ist die entsprechende Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe eines Angebots zu nutzen. Keinesfalls dürfen Angebote als Anlage zu einer Nachricht des Bieters über die Funktion „Kommunikation“ unverschlüsselt versandt/hochgeladen werden. Angebote, die nicht über die Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe eines Angebots abgegeben wurden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Anforderung der Vergabeunterlage Anlage 3 Versorgungsordnung setzt voraus, dass der Bieter die „Vertraulichkeitserklärung“ gegenüber dem Auftraggeber abgibt. Die Bieter werden gebeten, diese über „Kommunikation“ in das Vergabeportal DTVP hochzuladen. Im Anschluss stellt der Auftraggeber die Versorgungsordnung zur Verfügung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEJD8JT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.iqwig.de