Architekten.- u. Ingenieurleistungen: Fortführung der Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0467-OK*
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten.- u. Ingenieurleistungen: Fortführung der Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne
Das Hauptgebäude der Uniklinik RWTH Aachen verfügt über 24 notwendige Treppenhäuser mit Vorräumen und Aufzügen. Am 23.12.1996 ist ein Brand in einem Elektroschacht in der Nähe des Treppenhauses C3 ausgebrochen. Dieses Brandereignis zeigte gravierende Schwächen im bisherigen Sicherheitskonzept für die Rauchfreihaltung und Entrauchung der Treppenhäuser auf. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Sicherheitskonzept der Treppenhäuser einschließlich Schleusen überarbeitet und mit der Umbauplanung der Sicherheitslüftung für die Treppenhauskerne begonnen. Gemäß der brandschutztechnischen Stellungnahme sollten die vorhandenen Druckbelüftungsanlagen der Treppenhauskerne durch Spüllüftungsanlagen ersetzt werden.
Fachingenieurleistung der Objektplanung LPH 3-8
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
A) Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Gebäude und Innenräume – Spüllüftungsanlagen für die Treppenhäuser B4/C5 (Leistungsphasen 5-8 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) – Honorarzone III:
— Planung F90-Räume für Anlagenaufstellung,
— Planung Schächte in Leichtbauweise für Funktionserhaltkabel,
— Schlosserarbeiten Umplanung Gitterrostebenen Turmstuben,
— Koordinierung Schadstoffsanierung,
— Planung Abbruch- und Stemmarbeiten.
B) Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Gebäude und Innenräume – Spüllüftungsanlagen für die Treppenhäuser A4/C3/D1/D2/D3/D4/D5 (Leistungsphasen 3-8 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anla-ge 10) – Honorarzone III:
— Planung F90-Räume für Anlagenaufstellung,
— Planung Schächte in Leichtbauweise für Funktionserhaltkabel,
— Schlosserarbeiten Umplanung Gitterrostebenen Turmstuben,
— Koordinierung Schadstoffsanierung,
— Planung Abbruch- und Stemmarbeiten.
C) Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Gebäude und Innenräume – Digestorien-Abluftanlagen für die Treppenhäuser A4/B4/C2/C3/C4/C5/D1/D2/D3/D4/D5 (Leistungsphasen 3-8 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10) – Honorarzone III:
— Planung Wetterschutz-Container zur Anlagenaufstellung,
— Planung Stahl-Unterkonstruktion für Container.
Besondere Leistungen zu Los 1:
Leistungsphase (LPH) 7 Mitwirken bei der Vergabe:
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
Fachingenieurleistung der Technischen Ausrüstung (ALG 1-8) LPH 3-8
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
A) Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung – Spüllüftungsanlagen für die Treppenhäuser B4/C5 (Leistungsphasen 5-8 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anla-gengruppen 3, 4, 5, 8);
Anlagengruppe 3 – Honorarzone II:
— Planung Demontage der Bestandsanlagen Normalzuluft, Sicherheitszuluft und Sicherheitsabluft je Treppenhauskern,
— Planung Spüllüftungsanlagen,
— Planung Sicherheits-Abluftanlagen.
Anlagengruppe 4 – Honorarzone II:
— Planung Umverlegung von bestehenden Installationen (Schalter, Leuchten, Kabeltrassen etc.),
— Planung Stromversorgung in Funktionserhalt über das Ersatznetz des Klinikums, Kabelverlegung auf Kabeltrassen im Außenbereich.
Anlagengruppe 5 – Honorarzone II:
— Planung Umverlegung Melder und Verkabelung (BMA. BFS, ENS).
Anlagengruppe 8 – Honorarzone III:
— Planung Demontage Schaltschränke/Kabelrückzug/Pneumatikleitungen,
— Planung Schaltschränke zur Steuerung der Spüllüftungsanlagen,
— Planung Verkabelung/Aufschaltung aller Feldgeräte,
— Planung Verkabelung/Aufschaltung GLT.
Übergreifend:
— S + D-Planung.
B) Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung – Spüllüftungsanlagen für die Treppenhäuser A4/C3/D1/D2/D3/D4/D5 (Leistungsphasen 3-8 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 3, 4, 5, 8);
Anlagengruppe 3 – Honorarzone II:
— Planung Demontage der Bestandsanlagen Normalzuluft, Sicherheitszuluft und Sicherheitsabluft je Treppenhauskern,
— Planung Spüllüftungsanlagen,
— Planung Sicherheits-Abluftanlagen.
Anlagengruppe 4 – Honorarzone II:
— Planung Umverlegung von bestehenden Installationen (Schalter, Leuchten, Kabeltrassen etc.),
— Planung Stromversorgung in Funktionserhalt über das Ersatznetz des Klinikums, Kabelverlegung auf Kabeltrassen im Außenbereich.
Anlagengruppe 5 – Honorarzone II:
— Planung Umverlegung Melder und Verkabelung (BMA. BFS, ENS).
Anlagengruppe 8 – Honorarzone III:
— Planung Demontage Schaltschränke/Kabelrückzug/Pneumatikleitungen,
— Planung Schaltschränke zur Steuerung der Spüllüftungsanlagen,
— Planung Verkabelung/Aufschaltung aller Feldgeräte,
— Planung Verkabelung/Aufschaltung GLT.
Übergreifend:
— S + D-Planung.
Hinweis: Die Spüllüftungsanlagen der einzelnen Treppenhäuser sind identisch in Bezug auf Funktionsweise, Steuerung, Dimensionierung und Leistung. Gemäß HOAI § 54 Absatz 3 ist daher für die Leistungsphasen 3-6
Ein Minderungsfaktor anzusetzen, der im Nachlass auf das Honorarangebot zu berücksichtigen ist. Mögliche Umplanungsleistungen zur Freimachung der Aufstellflächen der Anlagen sollen in einem Umbauzuschlag auf das Honorarangebot gemäß HOAI § 6 Absatz 2 und HOAI § 56 Absatz 5 berücksichtigt werden. (siehe Anlage 4 zum Ingenieurvertrag) Für die Treppenhäuser C2 und C4 liegt eine fertiggestellte Planung vor, dies ist ebenfallsentsprechend zu berücksichtigen.
C) Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung – Digestorien-Abluftanlagen für die Treppenhäu-ser A4/B4/C2/C3/C4/C5/D1/D2/D3/D4/
D5 (Leistungsphasen 3-8 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 8);
Anlagengruppe 1 – Honorarzone II:
— Planung Anbindung Stadtwasser für adiabate Abluftkühlung,
— Planung Betriebsabwasser.
Anlagengruppe 2 – Honorarzone II:
— Planung Hydraulische Anbindung WRG an das REKU-Netz des Klinikums.
Anlagengruppe 3 – Honorarzone III:
— Planung Demontage Bestandsanlagen,
— Planung Sonderabluftanlagen für belastete Abluft (Digestorien-Abluftanlagen) mit Abluftkühlung und WRG (KV-System).
Anlagengruppe 4 – Honorarzone II:
— Planung Stromversorgung über das Normalnetz des Klinikums,
— Planung Stromversorgung in Funktionserhalt über das Ersatznetz des Klinikums,
— Planung MSR-Schrank als Unterverteiler für NN und EN,
— Planung Rohrbegleitheizung WRG.
Anlagengruppe 8 – Honorarzone III:
— Planung Demontage Schaltschränke/Kabelrückzug/Pneumatikleitungen,
— Planung Schaltschränke zur Steuerung der Digestorien-Abluftanlagen,
— Planung Verkabelung/Aufschaltung aller Feldgeräte,
— Planung Verkabelung/Aufschaltung GLT.
Übergreifend:
— S + D-Planung.
D) Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung – Wassernebel-Löschanlagen für die Treppen-häuser A4/B4/C3/C5/D1/D2/D3/D4/D5
(Leistungsphasen 3-8 gem. HOAI § 55 i. V. m. Anlage 15, Anlagengruppen 4, 5, 8);
Anlagengruppe 4 – Honorarzone II:
— Planung Stromversorgung in Funktionserhalt über das Ersatznetz des Klinikums,
— Planung Rohrbegleitheizung.
Anlagengruppe 5 – Honorarzone II:
— Planung Melder BMA in den Turmstuben.
Anlagengruppe 8 – Honorarzone III:
— Planung Aufschaltung GLT/BMA.
Besondere Leistungen zu Los 2:
Über alle Leistungsphasen und Anlagengruppen:
Koordination: Der Bieter hat federführend mittels Benennung eines übergeordneten Projektleiters die Gesamtkoordination für alle Anlagengruppen untereinander und für alle weiteren externen Planer/Gutachter (z. B. Architekt, Tragwerksplaner, Schadstoffgutachter) zu übernehmen (siehe Anlage 4 zum Vertrag). Hier-zu
Zählen folgende Leistungen:
— Koordination und Integration der Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten,
— Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung.
Fachlich Beteiligten:
Terminplanung: Der Bieter hat federführend die Terminplanung zu erstellen und die Leistungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten zu integrieren. Die Grundleistung Mitwirken bei der Terminplanung aus der LPH3 entfällt
Leistungsphase (LPH) 3 Entwurfsplanung (gilt nur für Spüllüftungsanlagen):
— Maßliche Bestandsaufnahme im Bereich der Aufstellflächen der neuen Anlagen als Grundlage zur Freimachung; es ist kein Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile notwendig Leistungsphase (LPH) 3 Entwurfsplanung (gilt nur für Digestorien-Abluftanlagen):
— Maßliche Bestandsaufnahme als Grundlage für Planung der Leitungswege; es ist kein Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile notwendig Leistungsphase (LPH) 7 Mitwirken bei der Vergabe:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Christoph Rackow
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD9T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de