Betrieb Impfzentrum Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2020-0807
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Impfzentrum Düsseldorf
Betrieb Impfzentrum Düsseldorf.
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister,Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Betrieb Impfzentrum Düsseldorf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Mit der Unklarheit darüber, wann der Impfstoff auf den Markt kommen und einer sehr zeitnahen Ankündigung, den Impfbetrieb für den 27. Dezember 2020 aufnehmen zu sollen, liegt eine besondere Eilbedürftigkeit vor. Es besteht eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite, die es einzudämmen gilt. Für die bevorstehenden reihenweisen Massenimpfungen müssen geeignete Kapazitäten vorgehalten werden. Die Einhaltung der in anderen Verfahren zu beachtenden Fristen ist nicht möglich. Im vorliegenden Fall ist es nach Ziff. 2.2.3 des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW vom 27.3.2020 entbehrlich, weitere Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Kein anderes Unternehmen wäre in der Lage gewesen, den Auftrag innerhalb des zeitlichen Zwangs zu erfüllen. Die D.Live GmbH & Co. KG ist zudem als einziges Unternehmen mit den Örtlichkeiten vertraut.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb Impfzentrum Düsseldorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.