Realisierungswettbewerb Erweiterung Kreishaus I – Leitstelle und Verwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0-001
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-coesfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Realisierungswettbewerb Erweiterung Kreishaus I – Leitstelle und Verwaltung
Der Kreis Coesfeld möchte an seinem zentralen Verwaltungsgebäude des Kreishauses I eine Erweiterung vornehmen und sucht dafür in einem Realisierungswettbewerb eine architektonisch gelungene sowie wirtschaftlich tragfähige Lösung.
Die kommunale Neugliederung der Kreise in Nordrhein-Westfalen formte 1975 den heutigen Zuschnitt des Kreises Coesfeld. Für die Kreise Münster und Lüdinghausen hatte die finale Reform die Auflösung zur Folge. Von beiden erhielt der Kreis Coesfeld Gebiete bei seiner „Neugründung“ und trat lediglich die Stadt Gescher an den Kreis Borken ab. Für den nicht mehr existenten Kreis Lüdinghausen fungiert er als „Rechtsnachfolger“.
Als Kreissitz wurde Coesfeld bestimmt, da der Ort seit dem Mittelalter eine besondere Stellung unter den Städten des Münsterlandes einnimmt.
Bereits zu Beginn der 1970er Jahre schrieb der Kreis einen beschränkten Architektenwettbewerb für den erweiterungsfähigen Neubau eines Technischen Hauses mit Kantine als ersten Bauabschnitt aus. Den 1. Preis erhielt der Architekt Prof. Dipl.-Ing. Deilmann aus Münster. Professor Deilmann erhielt auch den Planungsauftrag für den Neubau des Technischen Hauses. Nach Abbruch der alten Dienstwohnung des Oberkreisdirektors begann im Mai 1971 der Bau des Technischen Hauses, der im Dezember 1972 bezogen werden konnte. Damit war die Kreisverwaltung gut gegliedert und untergebracht. Mit der Reform der kommunalen Neugliederung und dem Entscheid von 1974, dass Coesfeld der Kreissitz des neuen Kreises Coesfeld wurde, begannen unverzüglich die weiteren Planungen für die Unterbringung einer vergrößerten Kreisverwaltung. Die neuen Büro- und Sitzungsräume sollten in einem Gebäude untergebracht werden, welches sich an das Technische Haus anschließt und einen einheitlichen Baukomplex bilden.
Im Dezember 1977 konnte der Erweiterungsbau – ebenfalls von Prof. Deilmann geplant, bezogen werden.
Mit dem wachsenden Aufgabenfeld des Rettungsdienstes und den weiteren Themen wie z. B. der zentralen Ausländerbehörde werden neue Flächen für die Verwaltung und insbesondere für die neue Leitstelle notwendig. Dafür ist ein Anbau an das bestehende Kreishaus I vorgesehen. Für die Leitstelle sind ingesamt 954,00 qm Nutzfläche angesetzt, für die Erweiterung der Verwaltung sind 807,00 qm Nutzfläche geplant.
Die Funktionsabläufe und sicherheitsrelevanten Aspekte einer Leitstelle sind als zwingende Vorgabe zur Bearbeitung dieser Aufgabe zu beachten.
Die zusätzlichen Flächen für die Verwaltung sollen ebenfalls in diesem Ergänzungsbaukörper integriert werden und über die südliche Fassadenfläche an das Bestandsgebäude des Kreishauses I angeschlossen und erschlossen werden.
Der Anbau kann hierfür frei auf das ausgewiesene Baufeld des heutigen Besucherparkplatzes verortet werden, das mit rund 1 160,00 qm Grundfläche ausreichend Entwicklungsfläche zur Verfügung stellt.
Eine erste Machbarkeitsstudie hat die Realisierbarkeit an dieser Stelle nachgewiesen.
Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme wird mit [Betrag gelöscht] EUR vorgeben, wobei für die Leitstelle samt der aufwendigen Gebäudetechnik Kosten von [Betrag gelöscht] EUR veranschlagt, die Verwaltungserweiterung Kosten von [Betrag gelöscht] EUR ausweist. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gedenkt der Auslober ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen. Dazu werden die Arbeiten der drei Preisträger durch ein externes Ingenieurbüro auf Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens hin überprüft sowie die zu erwartenden Lebenszykluskosten ermittelt.
Die jährliche Kostensteigerung bis 2025 ist in den Gesamtkosten mit eingerechnet.
Die Realisierung dieser Gesamtmaßmaßnahme soll bis zum Jahr 2026 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach den Vorschriften ihres Landes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften von natürlichen und juristischen Personen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen müssen einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter haben, der die Teilnahmevoraussetzungen als natürliche Person erfüllt.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher und juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Die Gesamtzahl wird auf 15 Teilnehmer beschränkt. 10 Büros werden in einem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV durch ein kombiniertes Bewerbungs-/Losverfahren ermittelt.
Falls mehr als 10 Bewerbungen die genannten Anforderungen erfüllen, wird per Losverfahren über die Teilnahme entschieden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach den Vorschriften ihres Landes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften von natürlichen und juristischen Personen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen müssen einen satzungsgemäßen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und einen bevollmächtigten Vertreter haben, der die Teilnahmevoraussetzungen als natürliche Person erfüllt.
Folgende Kriterien liegen der Auswahl zu Grunde:
Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlußkriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“, Nr. der Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis (entsprechend der EG-Richtlinie).
Abschnitt IV: Verfahren
Die folgenden Beurteilungskriterien sollen dem Preisgericht als Leitlinie dienen:
— Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee,
— Gestaltqualität/Qualität der Architektur,
— Umsetzung des geforderten Raumprogramms,
— Funktion Leitstelle,
— Energetisches Konzept,
— Funktionalität und Nutzungsqualität,
— Nachhaltigkeit,
— Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit,
— Städtebauliche Einbindung.
Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung, die sich wie folgt aufteilt:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Anerkennung à [Betrag gelöscht] EUR.
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Preisgelder eine andere Verteilung beschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform in Textform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebenen Kontaktstellen zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die Vergabeplattform gestellt werden. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen eingegangen sind, die bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Der Wettbewerb wird als nicht offener/begrenzter architektonischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren ausgelobt, um für das in der Auslobung genannte Gebäude alternative Gestaltungsvorschläge zu erhalten und anschließendem VgV-Verfahren. Die Wettbewerbssprache ist deutsch; das Verfahren ist anonym. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt. Das Wettbewerbsverfahren wird nach den Regeln zur Auslobung von Wettbewerben – RPW 2013 – durchgeführt. Das Verfahren wurde mit der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen abgestimmt. Der Übereinstimmungsvermerk gem. RPW 2013 wurde unter der Registriernummer W02/21 erteilt. Ausloberin und Teilnehmer erkennen die Auslobung als verbindlich an.
Der Auslober beabsichtigt im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren einen odere mehrere Preisträger zu einem Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Realisierungsauftrages einzuladen. Es wird beabsichtigt bei der Realisierung des Vorhabens entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichtes einen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeitsgemeinschaften mit weiteren Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI zu beauftragen, soweit diese eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleisten.
Es ist vorgesehen die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Soweit der Entwurf in seinen wesentlichen Grundzügen erhalten bleibt, wird das Preisgeld auf das zu vereinbarende Honorar angerechnet. Die Realisierung der Bauaufgabe „Neubau Kreisleitstelle/Erweiterungsbau Kreishaus I in Coesfeld“ ist voraussichtlich für das Jahr 2022-2026 vorgesehen.
Termine:
— Bekanntmachung Bewerbungsphase: 26.1.2021,
— Einreichungsfrist Bewerbung: 25.2.2021,
— Lostermin: 2.3.2021,
— Versand Auslobung: 3.3.2021,
— Rückfragen bis: 10.3.2021,
— Einführungskolloquium: 15.3.2021,
— Abgabe Wettbewerbsunterlagen: 12.5.2021,
— Abgabe Modell: 21.5.2021,
— Preisgerichtssitzung: 24.6.2021.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY5934K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.