Rahmenvertrag Beschaffung mobile Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-002-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Beschaffung mobile Hardware
Rahmenvertrag für die Beschaffung von mobiler Hardware nach den Anforderungen der Stadtwerke Düsseldorf AG:
— Los 1: Premium Notebooks inkl. Zubehör, ca. 350-400 Stück,
— Los 2: Tablet PCs inkl. Zubehör, ca. 150-200 Stück.
Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzmengen, die keiner Abnahmeverpflichtung unterliegen. Diese Mengen können über- oder unterschritten werden. Der Vertrag kann optional um eine Jahr verlängert werden.
Der Bewerber kann sich auf ein oder alle Lose bewerben. Der AG behält sich das Recht vor, an einen Bewerber ein Los oder alle Lose zu vergeben.
Premium Notebooks
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Ein Teil der Bedarfe ist für die Tochtergesellschaft AWISTA GmbH. Die Mengen werden mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
— ca. 350-400 Premium Notebooks mit Garantieleistung als vor-Ort-Austauschservice für 3 Jahre inkl. Zubehör.
Die genaue Spezifikation und Beschreibung der Anforderungen wird mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
Optional kann der Rahmenvertrag um ein Jahr verlängert werden.
Verlängerung des Rahmenvertrages um ein Jahr
Tablet PCs
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Ein Teil der Bedarfe ist für die Tochtergesellschaft AWISTA GmbH. Die Mengen werden mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
— ca. 150-200 Tablet-PCs mit Garantieleistung als vor-Ort-Austauschservice für 3 Jahre inkl. Zubehör.
Die genaue Spezifikation und Beschreibung der Anforderungen wird mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
Optional kann der Rahmenvertrag um ein Jahr verlängert werden.
Verlängerung des Rahmenvertrages um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2. Organigramm der Unternehmensstruktur,
3. Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können,
4. Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung,
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
6. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung,
7. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter,
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann,
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren,
10. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
11. Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt,
12. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme,
13. Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 GWB vorliegen,
14. Eigenerklärung folgenden Inhalts: „Hiermit verpflichte(n) ich-wir uns alle Informationen, die ich/wir in Zusammenhang mit der Ausschreibung erhalten werden, vertraulich zu behandeln, auch nach Beendigung des Ausschreibungsprozesses“.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Für alle Lose gleich
15. Referenzen, der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Aufträge, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind (mit Angabe des Auftraggebers, Ansprechpartner, Projektbezeichnung, Leistungsinhalte, Auftragsvolumen und Auftragsort).
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren verführen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt „Teilnahmebedingungen“ aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden. Zudem ist unbedingt anzugeben, auf welches Los die Bewerbung erfolgt.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits in Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitenden Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Die Bedingungen werden mit den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegeben.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn:
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung-BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZD8PT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.