Lieferung von 4 Stück Elektro-Soloomnnibussen und Lieferung, Aufbau und Montage von Ladeinfrastruktur.
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: +49 2166 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 4 Stück Elektro-Soloomnnibussen und Lieferung, Aufbau und Montage von Ladeinfrastruktur.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant, die Innenstadt-Buslinie Nr. 33 auf E-Busse umzustellen. Hierzu werden 4 Stück Niederflursolo-Elektrobusse inklusive der entsprechenden Ladetechnik beschafft. Es wird eine tägliche Fahrleistung von 250 km je Bus gefordert. Diese kann ergänzend zur Depotladung mittels Zwischenladen über einen Pantographen erreicht werden. Die Beschaffungsmaßnahme umfasst die Lieferung von 4 Stück elektrisch angetriebenen Niederflursolo-Omnibussen mit Depotladung über Pantographen sowie „Notladen“ über einen genormten CCS-Stecker, inklusive der notwendigen Werkstattausrüstung und Personalschulungen (Los 1) sowie Lieferung, Aufbau, Wartung und Schulung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von 4 Stück Niederflursolo-Stadtlinien-Batteriebussen inklusive aller Erdarbeiten und Montage der gesamten Ladeinfrastruktur (Los 2). Die Elektro-Soloomnibusse sind in durchgehender Niederflurausführung anzubieten. Das Aufladen der Busse muss grundsätzlich über Pantographen erfolgen. Ein Laden mit CCS-Stecker ist nur in Ausnahmefällen für den Werkstattbereich vorgesehen.
Lieferung von 4 Stück Elektro-Soloomnnibussen
Mönchengladbach
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant, die Innenstadt-Buslinie Nr. 33 auf E-Busse umzustellen. Hierzu werden 4 Stück Niederflursolo-Elektrobusse inklusive der entsprechenden Ladetechnik beschafft. Es wird eine tägliche Fahrleistung von 250 km gefordert. Diese kann ergänzend zur Depotladung mittels Zwischenladen über einen Pantographen erreicht werden.
Der Leistungsumfang des Loses 1 umfasst die Lieferung von 4 Stück elektrisch angetriebenen Niederflur-Soloomnibussen mit Depotladung über Pantographen sowie „Notladen“ über einen genormten CCS Stecker, inklusive der notwendigen Werkstattausrüstung und Personalschulungen. Die Elektro-Soloomnibusse sind in durchgehender Niederflurausführung anzubieten. Das Aufladen der Busse muss grundsätzlich über Pantographen erfolgen. Ein Laden mit CCS-Stecker ist nur in Ausnahmefällen für den Werkstattbereich vorgesehen.
Lieferung, Aufbau und Montage von Ladeinfrastruktur für 4 Stück Elektro-Soloomnibusse
Mönchengladbach
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant, die Innenstadt-Buslinie Nr. 33 auf E-Busse umzustellen. Hierzu werden 4 Stück Niederflursolo-Elektrobusse inklusive der entsprechenden Ladetechnik beschafft. Es wird eine tägliche Fahrleistung von 250 km je Bus gefordert. Diese kann ergänzend zur Depotladung mittels Zwischenladen über einen Pantographen erreicht werden. Im Rahmen dieses Projekts wird die Ladetechnik für das Busdepot in Mönchengladbach, Rheinstraße 70 und für den Bereich Mönchengladbach, Künkelstraße / Hohenzollernstraße beschafft.
Der Leistungsumfang des Loses 2 umfasst die Lieferung, Aufbau, Wartung und Schulung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von 4 Stück Niederflursolo-Stadtlinien-Batteriebussen inklusive aller Erdarbeiten und Montage der gesamten Ladeinfrastruktur. Die zu liefernde Ladeinfrastruktur ist grundsätzlich für das Laden über Pantographen / Ladehauben vorgesehen. Das Laden im Busdepot (sog. over night charging) erfolgt über Dachhauben. Pro Ladepunkt (4 Stück) ist eine Ladeleistung von 150 kW vorgesehen. Das Zwischenladen (sog. opportunity charging) am Ladepunkt Haltestelle Künkelstraße erfolgt über einen Pantographen mit einer Ladeleistung von 350 kW. An den beiden hierfür angedachten Standorten soll die Ladung über eine vom Auftragnehmer bereitgestellte Ladeinfrastruktur erfolgen. Die Ladeleistung der Infrastruktur muss im Regelbetrieb den vorher beschriebenen Vorgaben entsprechen (Busdepot 4 x 150 kW bzw. 350 kW an der Haltestelle Künkelstraße). Detailliertere Angaben zu den technischen Anforderungen werden in der Leistungsbeschreibung dargelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 4 Stück Elektro-Soloomnibussen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68301
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die qualifizierten Bewerber je Los der Stufe 1 werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden. Es wird jedoch mit mindestens 3 Bietern je Los verhandelt, sofern ausreichend indikative Angebote eingegangen sind. Durch dieses Verfahren soll gegebenenfalls unnötiger Aufwand bei den Bietern vermieden werden.
Alle nicht weiter am Verfahren beteiligten Bieter erhalten eine Zwischeninformation. Diese Bieter werden nicht aus dem Verfahren ausgeschlossen, sondern bleiben als Reservebieter erhalten. Sie werden jedoch nur und erst dann wieder in das Verfahren einbezogen, wenn die Verhandlungen mit dem/den bevorzugten Bieter(n) nicht (mehr) erfolgversprechend sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.