Nicolaus-Cusanus-Gymnasium_Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5530

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergischgladbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDFY1PB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDFY1PB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nicolaus-Cusanus-Gymnasium_Sanitärarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 8-650 / 5530
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45332000 Installateurarbeiten und Verlegung von Abwasserleitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sanitärtechnik

Abwasseranlagen

Die Ablaufstellen werden über Sammel- und Grundleitungen an das Schmutzwassersystem der Liegenschaft angeschlossen. Die Installationen erfolgen mittels Gußrohrleitungen und Kunststoffrohrleitungen. Sämtliche Leitungen sind schallentkoppelt zu montieren, bei Durchdringungen von Brandabschnitten sind geeignete Brandschutzdurchführungen vorgesehen. Vor Eintritt in die Grundleitungen und an vorgegebenen Stellen sind Reinigungsöffnungen zu installieren. Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ist die Installation der Schmutzwasserleitungen. Regenwasserinstallationen sind nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.

Grundleitungen werden bauseits verlegt. Schmutzwässer, die unterhalb der Rückstauebene anfallen, werden mit Hebeanlagen über die Rückstauebene gehoben. Insgesamt sind 4 Schmutzwasserhebeanlage geplant. Diese werden als Doppelanlagen ausgeführt.

Die Entlüftungen der Abwasserleitungen werden über Dach geführt.

Trinkwasser kalt (TWK)

Im Hausanschlussraum Wasser wird eine Übergabestation gem. DIN 1988 mit den erforderlichen Absperrarmaturen, automatisierter Wasserfilter (rückspülbar), Wasserzähler in M- Bus-fähiger Ausführung (nur Einbau), Druckminderer, Manometer, Rückschlagventil vorgesehen.

Hinter der Hauseinspeisung wird ein neuer Trinkwasserverteiler aufgebaut. Vor dort wird das Gebäude mittels Edelstahlrohrleitungen erschlossen: Grundsätzlich sind für die einzelnen Gebäudeteile jeweils separate Rohrnetze vorgesehen. Löschwasserinstallationen sind nicht vorgesehen.

Lediglich eine trockene Löschwasserleitung zur Versorgung von 2 Unterflurhydranten ist geplant. Diese Installationen sind nicht an die Trinkwasserinstallationen angebunden, sondern werden über einen Haupteinspeisepunkt im Bedarfsfall durch die Feuerwehr gefüllt.

Fernleitungen

Zur späteren Versorgung des Oberstufengebäudes ist die Verlegung einer erdgedeckten Fernleitung vorgesehen.

Leistungsumfang:

— ca. 1 650 m Demontage und Entsorgung von Trinkwasserleitungen,

— ca. 370 m Demontage und Entsorgung Schmutzwasserleitungen,

— ca. 100 Stück Demontage und Entsorgung sanitäre Einrichtungen,

— ca. 1 150 m Schmutzwasserleitung neu,

— ca. 2 000 m Trinkwasserleitung neu,

— ca. 180 m Trinkwasserleitung erdverlegt,

— ca. 68 Stück Waschbecken neu,

— ca. 37 Stück Tiefspülklosett neu,

— ca. 18 Stück Urinal neu,

— ca. 8 Stück Werkraumbecken,

— ca. 4 Stück Abwasserhebeanlage,

— ca. 45 Stück Hygienespüleinrichtungen,

— ca. 1 Stück Trinkwasserverteiler neu.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45333000 Installation von Gasanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Hauptort der Ausführung:

Nicolaus-Cusanus-Gymnasium

Reuterstrasse 51

51465 Bergisch Gladbach

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Pkt 1.4

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/05/2021
Ende: 16/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!

Eckterminplan für Sanitär Planung und Ausführung

Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:

Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.

Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.

Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.

Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.

Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.

Ausführungsdauer und Ausführungsfristen

Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.

Planvorlage- und Ausführungsfristen für den AN:

Leistungsbeginn 19.5.2021

Baubeginn Aula 29.7.2021

Fertigstellung Aula 21.1.2022

Baubeginn Mitteltrakt/Verwaltung 18.8.2021

Fertigstellung Mitteltark/Verwaltung 10.8.2022

Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022

Fertigstellung im Nordtrakt (Neubau) 25.10.2022

Fertigstellung Restarbeiten im Mitteltrakt 2.9.2022

Leistungsende 16.11.2022

Planvorgabe- und Ausführungssristen für den AN:

1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,

2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung einschl.:

— Schemata,

— Zugehörige Berechnungen.

3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,

4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,

5. Prüfung / Freigabe der Montageplanung.

Durch den AG 2 Wochen nach Übergabe

Montageplanung

Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung

Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn

6. Mitteltrakt u. Verwaltung

—— Freischaltung/Demontagen 20 Arbeitstage,

—— Rohinstallation 134 Arbeitstage,

— Feininstallation und Inbetriebnahme 18 Arbeitstage

— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.

7. Aula

— Rohinstallation 50 Arbeitstage,

— Feininstallation und Inbetriebnahme 25 Arbeitstage,

— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.

8. Neubau Nordtrakt

— Rohinstallation 55 Arbeitstage,

— Feininstallation und Inbetriebnahme 15 Arbeitstage,

— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.

9. Gesamtmaßnahme

— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,

— SV-Abnahme / VOB-Abnahme 1 Woche,

— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,

— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.

Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auf Verlangen hat der/die Bieter/in, sofern er/sie nicht an einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Präqualifikationsverfahren teilnimmt, zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit Angaben zu machen, insbesondere über

— seinen/ihren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss von ggf. angefallenen Anteilen an gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

— die von ihm/ihr ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

— die Zahl der bei ihm/ihr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Berufsgruppen,

— die ihm/ ihr für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung,

— das von ihm/ ihr für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal,

— die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes,

— andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (§ 6 a EU VOB/A), sofern diese von der Auftraggeberin verlangt werden.

Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers sind folgende Nachweise und Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung, auch für Nachunternehmer vorzulegen:

— Kopie der Gewerbeanmeldung,

— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate),

— Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

—— des Finanzamtes,

—— der Berufsgenossenschaft,

—— der Sozialversicherung.

Bieter/innen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen:

a) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Handelsregisterauszug oder Berufsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle,

b) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. der für die Gemeindesteuern zuständigen Stelle,

c) Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber: Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers

— Die Nachweise zu a) – c) dürfen zum Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises nicht älter als 12 Monate sein. Ausländische Bieter haben zu a) – c) gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

d) Eigenerklärung,

e) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.

f) Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegen-den Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Erklärung zu d) sowie 2 auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers – die Nachweise zu a) – c) vorzulegen.

g) Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit nach lit. f) geplant ist, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (in Kopie).

2) Bankauskunft, die Aufschluss über die gegenwärtige Finanzlage des Unternehmens gibt. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein (in Kopie).

3) Eigenauskunft zur Bonität des Unternehmens bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel o. a.) oder ein gleichwertiger Nachweis eines Wirtschaftsprüfers (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Darstellung von mindestens 3 gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), von denen mindestens 2 für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein müssen. Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die dort bezifferten Menge an Komponenten.

Die Referenzleistungen müssen außerdem für mindestens 2 unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein, von denen einer ein öffentlicher Auftraggeber sein muss.

Die Darstellung der Referenz muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten:

(i) Name des Auftraggebers,

(ii) Leistungszeitraum (von – bis),

(iii) Inhalt und Umfang der Leistung.

Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sind die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich;

(2) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zu Sicherung der Qualität; der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig (in Kopie) erbracht werden.

(3) Sachkundenachweis TRGS 519 und 521.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vertragsfristen Punkt II.2.14).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/03/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/05/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/03/2021
Ortszeit: 09:00
Ort:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieteranfragen können nur bis 4 Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!

Eckterminplan für Sanitär Planung und Ausführung

Ausführungszeit/Terminplanung/Einzelfristen:

Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Punkt 3 (Anlage 1 zu BVB Eckterminplan) der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach.

Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.

Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist.

Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN, trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.

Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.

Ausführungsdauer und Ausführungsfristen

Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.

Planvorlage- und Ausführungsfristen für den AN:

Leistungsbeginn 19.5.2021

Baubeginn Aula 29.7.2021

Fertigstellung Aula 21.1.2022

Baubeginn Mitteltrakt/Verwaltung 18.8.2021

Fertigstellung Mitteltark/Verwaltung 10.8.2022

Baubeginn im Nordtrakt (Neubau) 12.4.2022

Fertigstellung im Nordtrakt (Neubau) 25.10.2022

Fertigstellung Restarbeiten im Mitteltrakt 2.9.2022

Leistungsende 16.11.2022

Planvorgabe- und Ausführungssristen für den AN:

1. Übergabe der Ausführungspläne durch den AG 1 Woche nach Auftragserteilung,

2. Erstellung der Montagepläne durch den AN 4 Wochen nach Auftragserteilung Einschl.:

— Schemata,

— Zugehörige Berechnungen.

3. Vorlage Detailterminplan durch den AN 2 Wochen nach Auftragserteilung,

4. Abstimmung Feinterminplan zwischen AG und AN 4 Wochen nach Auftragserteilung,

5. Prüfung/Freigabe der Montageplanung.

Durch den AG 2 Wochen nach Übergabe

Montageplanung

Bemusterung 4 Wochen nach Auftragserteilung

Baustelleneinrichtung 2 Wochen vor Montagebeginn

6. Mitteltrakt u. Verwaltung

—— Freischaltung / Demontagen 20 Arbeitstage,

—— Rohinstallation 134 Arbeitstage,

— Feininstallation und Inbetriebnahme 18 Arbeitstage,

— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag,

7. Aula

— Rohinstallation 50 Arbeitstage,

— Feininstallation und Inbetriebnahme 25 Arbeitstage,

— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.

8. Neubau Nordtrakt

— Rohinstallation 55 Arbeitstage,

— Feininstallation und Inbetriebnahme 15 Arbeitstage,

— VOB Teil-Abnahme 1 Arbeitstag.

9. Gesamtmaßnahme

— Revisionsunterlagen (freigezeichnet durch Fachplaner) 1 Woche vor SV-Abnahme/VOB-Abnahme,

— SV-Abnahme/VOB-Abnahme 1 Woche,

— Mängelbeseitigung 2 Wochen nach Abnahme,

— Übergabe an den Nutzer 1 Arbeitstag.

Sofern in o. g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.

Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFY1PB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.rbk-direkt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/01/2021

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Havixbeck
Heiden
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Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
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Hilden
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Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
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Kalkar
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Kalletal
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Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
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Meckenheim
Medebach
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Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
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Möhnesee
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Monheim am Rhein
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Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
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Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
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