Lieferung Schulbücher an städt. Schulen 2021/22 und 2022/23 Referenznummer der Bekanntmachung: S-VIERSEN-2020-0196
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Schulbücher an städt. Schulen 2021/22 und 2022/23
Lieferung Schulbücher an städt. Schulen 2021/22 und 2022/23.
Los 1
Alle städtischen Viersener Schulen
Die Stadt Viersen beabsichtigt die Vergabe der Lieferung von Schulbüchern für die städtischen Schulen für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 einzuleiten. Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. [Betrag gelöscht] EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW - SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2020 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2021 regelt. Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Lose je Schule aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los — auf der Basis des Endpreises gem. § 7 Absatz 4 BuchPrG mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu 4 Bieter je Schuljahr vergeben. Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von 5 Bietern, sondern an bis zu 4 Bieter erfolgen. Bei weniger als 4 Bietern erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleichbehandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird. Aufgrund bekannter Erfahrungswerte stellte sich dieses Problem wegen der Vielzahl der Bieter jedoch nicht.
Eine Abgabe der geforderten Erklärungen ist durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen der beigefügten Eigenerklärung des Bewerbers vorzunehmen.
Sollte die beigefügte Erklärung des Bewerbers nicht genutzt werden, sind alle geforderten Erklärungen durch Vorlage lückenloser und vollständiger Nachweise zu erbringen.
Die Einreichung der EEE (Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) kann gleichfalls anstelle der beigefügten Eigenerklärung des Bieters erfolgen, wenn die geforderten Inhalte mindestens im gleichen Umfang erklärt werden.
Fehlende oder unvollständige Angaben und Nachweise werden nicht nachgefordert!
Los 2
Alle städtischen Viersener Schulen
Die Stadt Viersen beabsichtigt die Vergabe der Lieferung von Schulbüchern für die städtischen Schulen für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 einzuleiten. Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. [Betrag gelöscht] EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW - SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2020 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2021 regelt. Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Lose je Schule aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los — auf der Basis des Endpreises gem. § 7 Absatz 4 BuchPrG mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu 4 Bieter je Schuljahr vergeben. Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von 5 Bietern, sondern an bis zu 4 Bieter erfolgen. Bei weniger als 4 Bietern erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleichbehandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird. Aufgrund bekannter Erfahrungswerte stellte sich dieses Problem wegen der Vielzahl der Bieter jedoch nicht.
Eine Abgabe der geforderten Erklärungen ist durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen der beigefügten Eigenerklärung des Bewerbers vorzunehmen.
Sollte die beigefügte Erklärung des Bewerbers nicht genutzt werden, sind alle geforderten Erklärungen durch Vorlage lückenloser und vollständiger Nachweise zu erbringen.
Die Einreichung der EEE (Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) kann gleichfalls anstelle der beigefügten Eigenerklärung des Bieters erfolgen, wenn die geforderten Inhalte mindestens im gleichen Umfang erklärt werden.
Fehlende oder unvollständige Angaben und Nachweise werden nicht nachgefordert!
Los 3
Alle städtischen Viersener Schulen
Die Stadt Viersen beabsichtigt die Vergabe der Lieferung von Schulbüchern für die städtischen Schulen für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 einzuleiten. Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. [Betrag gelöscht] EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW - SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2020 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2021 regelt. Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Lose je Schule aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los — auf der Basis des Endpreises gem. § 7 Absatz 4 BuchPrG mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu 4 Bieter je Schuljahr vergeben. Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von 5 Bietern, sondern an bis zu 4 Bieter erfolgen. Bei weniger als 4 Bietern erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleichbehandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird. Aufgrund bekannter Erfahrungswerte stellte sich dieses Problem wegen der Vielzahl der Bieter jedoch nicht.
Eine Abgabe der geforderten Erklärungen ist durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen der beigefügten Eigenerklärung des Bewerbers vorzunehmen.
Sollte die beigefügte Erklärung des Bewerbers nicht genutzt werden, sind alle geforderten Erklärungen durch Vorlage lückenloser und vollständiger Nachweise zu erbringen.
Die Einreichung der EEE (Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) kann gleichfalls anstelle der beigefügten Eigenerklärung des Bieters erfolgen, wenn die geforderten Inhalte mindestens im gleichen Umfang erklärt werden.
Fehlende oder unvollständige Angaben und Nachweise werden nicht nachgefordert!
Los 4
Alle städtischen Viersener Schulen
Die Stadt Viersen beabsichtigt die Vergabe der Lieferung von Schulbüchern für die städtischen Schulen für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 einzuleiten. Die voraussichtliche Auftragssumme für die zu beschaffenden Schulbücher beträgt je Schuljahr ca. [Betrag gelöscht] EUR einschl. Mehrwertsteuer, wobei sich Veränderungen nach oben oder unten ergeben können. Der tatsächliche Gesamtauftragswert kann unter dem genannten Betrag liegen, wenn
— die Schulen den für die Lernmittelfreiheit gemäß § 96 (5) des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW - SchulG) zur Verfügung gestellten Betrag nicht ausschöpfen,
— es während der Laufzeit des Vertrages zu Veränderungen in der Schullandschaft der Stadt Viersen kommt,
— die Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 (5) SchulG (VO zu § 96 (5) SchulG) zum 31.12.2020 außer Kraft tritt und eine neue Verordnung geänderte Durchschnittsbeträge und Eigenanteile ab 2021 regelt. Es ist vorgesehen, den Gesamtauftrag in Lose je Schule aufzuteilen, so dass der Gesamtwert je Los — auf der Basis des Endpreises gem. § 7 Absatz 4 BuchPrG mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schuljahr beträgt und dadurch der höchste Nachlass von 15 % in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass je Bieter nur ein Auftrag für maximal ein Los vergeben wird. Die Auftragssumme wird an bis zu 4 Bieter je Schuljahr vergeben. Da es aus den o. g. Gründen zur Reduzierung der Gesamtsumme kommen kann, jedoch der höchste Rabatt von 15 % erzielt werden soll, wird die Auftragsvergabe nicht an die rechnerisch mögliche Zahl von 5 Bietern, sondern an bis zu 4 Bieter erfolgen. Bei weniger als 4 Bietern erhöht sich die Auftragssumme durch Zusammenfassung von Schulen je Bewerber entsprechend. Dabei werden alle Bieter gleichbehandelt, indem die überschießende Auftragssumme mangels Bieter auf alle möglichst gleich verteilt wird. Aufgrund bekannter Erfahrungswerte stellte sich dieses Problem wegen der Vielzahl der Bieter jedoch nicht.
Eine Abgabe der geforderten Erklärungen ist durch das vollständige Ausfüllen und Einreichen der beigefügten Eigenerklärung des Bewerbers vorzunehmen.
Sollte die beigefügte Erklärung des Bewerbers nicht genutzt werden, sind alle geforderten Erklärungen durch Vorlage lückenloser und vollständiger Nachweise zu erbringen.
Die Einreichung der EEE (Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung) kann gleichfalls anstelle der beigefügten Eigenerklärung des Bieters erfolgen, wenn die geforderten Inhalte mindestens im gleichen Umfang erklärt werden.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de